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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99 (https://dejure.org/2003,12987)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.11.2003 - 3 K 38/99 (https://dejure.org/2003,12987)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. November 2003 - 3 K 38/99 (https://dejure.org/2003,12987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für einen Flughafen; Beeinträchtigung in der Planungshoheit einer Gemeinde durch Fluglärm aufgrund eines Bebauungsplans für einen Flughafen; Einhaltung des Gebots des interkommunalen Abstimmungsgebots einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 38; ; LuftVG § 6; ; VwGO § 4 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 38; LuftVG § 6; VwGO § 4 7 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle gegen Flughafen-Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 C 30.87

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    § 9 Abs. 1 Nr. 3 LuftVG lässt lediglich die "Zuständigkeit" der Bauaufsichtsbehörden trotz Planfeststellungsbedürftigkeit unberührt, begründet indes keinen umgekehrten Vorrang des materiellen Entscheidungsprogramms des Bauplanungsrechts (vgl. zur Auslegung der Vorschrift BVerwG, U. v. 20.07.1990 - 4 C 30.87 - BVerwGE 85, 251 = DVB1 1990, 1179, 1181, wonach die Bauaufsicht die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses als materielles Entscheidungsprogramm zu übernehmen hat).

    Hält die Bauaufsichtsbehörde die Änderung oder Erweiterung für wesentlich, so hat sie ihr Verfahren durch Ablehnung des Bauantrags zu beenden (vgl. zu diesem Verfahren BVerwG, U. v. 20.07.1990 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Zu vergleichen ist der bisherige mit dem geplanten Zustand hinsichtlich quantitativer und qualitativer Veränderungen erstens des Unternehmens selbst und zweitens seiner künftigen Auswirkungen auf die in seiner Nachbarschaft vorhandenen rechtlich geschützten Interessen (vgl. insbesondere § 6 Abs. 2 LuftVG) (BVerwG, U. v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 - BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750).

    die Entscheidung über die Hinsichtlich der Antragstellerin als Gemeinde ist dabei auch zu berücksichtigen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren nach § 6 LuftVG ein besonderes Beteiligungsrecht hat (vgl. BVerwG, U. v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 - BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750) und sie ein solches Recht auch dann besitzt, wenn zu Unrecht von der Durchführung eines luftverkehrsrechtlichen Verfahrens abgesehen werden sollte (vgl. BVerwG, B. v. 18.10.1995 - 4 B 205/95 - zit. nach juris).

  • BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, von welchem Verkehrsaufkommen bei der Prognose der Fluglärmauswirkungen ausgegangen worden ist (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 - 11 B 61/00 - zit. nach juris; U. v. 15.09.1999 - 11 A 22/98 - LKV 2000, 211).

    Gerade wenn durch die Errichtung von Nebenbauten eine Erhöhung der Flugbewegungen eintritt, möglicherweise auch in Richtung einer Vollauslastung, ist dies ggf. im Genehmigungsverfahren bei der Lärmprognose zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 - 11 B 61/00 - ZLW 2001, 455).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03

    Rechte einer Gemeinde im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Hiergegen hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt (OVG Greifswald, 1 M 112/03), über die noch nicht entschieden ist.

    Für den weiteren Inhalt des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 3 K 29/99 sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge und auf die Verfahrensakten des Oberverwaltungsgerichts Greifswald 1 M 112/03 und die dazu beigezogenen Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Schwerin sowie Verwaltungsvorgänge Bezug genommen; sämtliche Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Luftverkehrsgesetz - Fachplanungsgesetz - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Mit Schreiben vom 20.12.1996 teilte das Wirtschaftsministerium dem Antragsteller zu 1. in dem Verfahren 3 K 29/99 mit, in dem Planaufstellungsverfahren sei es als Luftfahrtbehörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gehört worden.

    Für den weiteren Inhalt des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 3 K 29/99 sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge und auf die Verfahrensakten des Oberverwaltungsgerichts Greifswald 1 M 112/03 und die dazu beigezogenen Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Schwerin sowie Verwaltungsvorgänge Bezug genommen; sämtliche Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BVerwG, 18.10.1995 - 4 B 205.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    die Entscheidung über die Hinsichtlich der Antragstellerin als Gemeinde ist dabei auch zu berücksichtigen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren nach § 6 LuftVG ein besonderes Beteiligungsrecht hat (vgl. BVerwG, U. v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 - BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750) und sie ein solches Recht auch dann besitzt, wenn zu Unrecht von der Durchführung eines luftverkehrsrechtlichen Verfahrens abgesehen werden sollte (vgl. BVerwG, B. v. 18.10.1995 - 4 B 205/95 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 NB 18.94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Es kann dahinstehen, ob die Antragstellerin sich im Rahmen der Darlegung ihrer Antragsbefugnis nur auf § 2 Abs. 2 BauGB berufen kann und hier nur auf unzumutbare Auswirkungen oder Belange gewichtiger Art, die von den Festsetzungen des Bebauungsplans auf ihre städtebaulichen Belange ausgehen (so wohl BVerwG, B. v. 09.05.1994 - 4 NB 18/94 - NVwZ 1995, 266); möglicherweise genügt auf die Darlegung solcher städtebaulichen Belange, wenn die Nachbargemeinde Belange geltend machen kann, die geeignet sind, in die Abwägung einzugehen (vgl. Halama, "Die Zulassung von Außenbereichsvorhaben in der neueren Rechtsprechung des BVerwG, dargestellt anhand des FOC-Urteils vom 1. August 2003" in: Deutsches Anwaltsinstitut (Hrsg.), Brennpunkte des Verwaltungsrechts 2003, S. 31 ).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 4 NB 39.91

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Wenn - mit anderen Worten - die Entwicklung von der angegriffenen Norm zu der als Rechtsverletzung geltend gemachten Betroffenheit eine konkrete Wahrscheinlichkeit für sich hat, ist die Antragsbefugnis zu bejahen (BVerwG, B. v. 09.07.1992 - 4 NB 39/91 - NVwZ 1993, 470).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, von welchem Verkehrsaufkommen bei der Prognose der Fluglärmauswirkungen ausgegangen worden ist (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 - 11 B 61/00 - zit. nach juris; U. v. 15.09.1999 - 11 A 22/98 - LKV 2000, 211).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99
    Es ist eine typisierende Betrachtungsweise anzustellen, wobei die durch ein Fachplanungsgesetz begründete nichtgemeindliche, überörtliche Planungszuständigkeit die überörtliche Bedeutung des Vorhabens indiziert (vgl. BVerwG, B. v. 31.10.2000 - 11 VR 12/00 - NVwZ 2001, 90).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle

    Für den weiteren Inhalt des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 3 K 38/99 sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge und auf die Verfahrensakten des Oberverwaltungsgerichts Greifswald 1 M 112/03 und die dazu beigezogenen Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Schwerin sowie Verwaltungsvorgänge Bezug genommen; sämtliche Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
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