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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2002 - 2 L 110/02   

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https://dejure.org/2002,19893
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2002 - 2 L 110/02 (https://dejure.org/2002,19893)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.09.2002 - 2 L 110/02 (https://dejure.org/2002,19893)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. September 2002 - 2 L 110/02 (https://dejure.org/2002,19893)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2002 - 2 L 110/02
    Zwar ist die Entscheidung, ob es sich um (weiterleitungsbedürftige) Einwendungen handelt, von der Prüfungsbehörde zu treffen; diese darf aber dabei keine besonderen Anforderungen stellen, etwa - wie es in der Klageerwiderung heißt -, daß für die Prüfer Anlaß bestehen muß, "auf Vorhalt entsprechender Rechtsprechungs- oder Literaturzitate Bewertungen erneut zu überdenken." Dies mag unabweisbar und auch erfolgversprechend sein, wenn der Prüfling geltend macht, daß eine als falsch bewertete Lösung in Wahrheit vertretbar sei und auch vertreten werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 -, NVwZ 1993, 689).

    Die Prüfer sind vielmehr schon dann zu einem Überdenken ihrer Bewertung zu veranlassen, wenn der Prüfling ihnen hierfür "wirkungsvolle Hinweise" gibt, in dem er konkret darlegt, in welchen Punkten die Korrektur einer bestimmten Prüfungsleistung nach seiner Auffassung Bewertungsfehler aufweist (vgl. BVerwG vom 24.02.1993, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 18.04.2001 - 1 B 543/00

    Zustandsverantwortlichkeit bei umweltrechtlicher Anordnung; Ermessensfehler bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2002 - 2 L 110/02
    In der Regelung kommt der Grundsatz zum Ausdruck, daß das Verfahren vor der Eingangsbehörde und der Widerspruchsbehörde als Einheit zu betrachten ist mit der Folge, daß die Eingangsbehörde auch Fehler der Widerspruchsbehörde zu tragen hat (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 18.04.2001 - 1 B 543/00 -, NVwZ-RR 2002, 409 mwN.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 79 Rdn. 1, 2 b).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2002 - 2 L 110/02
    Nach Bestehen der Wiederholungsprüfung ist das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für die Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen der ersten Prüfung nicht entfallen, da er durch die Aufhebung vom Makel des "Durchfallkandidaten" befreit wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.1991 - 7 C 36.90 -, NVwZ 1992, 56 = DVBl. 1991, 756).
  • VG Stuttgart, 18.12.2014 - 12 K 1057/14

    Zur Bewertung eines Prüfungsteils im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für die

    Dabei sind Grundlage der Überprüfung die Einwendungen des Prüflings (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 20.09.2002 - 2 L 110/02 - BayVGH, Beschl. vom 14.09.2000 - 7 B 99.3753 - jew. juris).
  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 12 K 2934/11

    Nichtbestehen der Prüfung zum Notarzt

    Dabei sind Grundlage der Überprüfung die Einwendungen des Prüflings (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 20.09.2002 - 2 L 110/02 - BayVGH, Beschl. vom 14.09.2000 - 7 B 99.3753 -, jew. juris).
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