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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2017 - 3 K 18/11 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. November 2017 - 3 K 18/11 (https://dejure.org/2017,58620)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 16 BauNVO, § 47 Abs 2 VwGO
Maß der baulichen Nutzung; Anknüpfung an Gestaltung eines Gebäudeteils; Differenzierung nach der Anzahl der Vollgeschosse - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 3 K 3/02
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2017 - 3 K 18/11
Der Senat habe in den Verfahren 3 K 3/02 und 3 K 20/02 jeweils Bebauungspläne der Antragsgegnerin für das betroffene Gebiet für unwirksam erklärt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 3 K 20/07 und 3 K 3/02 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin Bezug genommen; sie sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
- BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08
Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2017 - 3 K 18/11
Ein Gericht darf insbesondere nicht gestaltend tätig sein, sondern hat den planerischen Willen des Ortsgesetzgebers zu respektieren (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 4 B 5/08 - BRS 73 Nr. 22).