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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14   

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https://dejure.org/2017,31745
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14 (https://dejure.org/2017,31745)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.05.2017 - 3 L 64/14 (https://dejure.org/2017,31745)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 3 L 64/14 (https://dejure.org/2017,31745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Es gibt keine gesetzliche Geltungshöchstdauer für eine Sanierungssatzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14
    Sie wäre überdies mit den Bedürfnissen nach Rechtssicherheit unvereinbar (vgl. BVerwG, U. v. 20.10.1978 - 4 C 48/76 - NJW 1979, 2577, 2578).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2015 - 3 M 38/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Hier:

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14
    Sie liegt nämlich nur dann vor, wenn es ohne weitere Ermittlung und Prüfung in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren auf der Hand liegt, dass die Genehmigung erteilt werden muss (vgl. OVG Greifswald, B. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 - NordÖR 2015, 322).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14
    Damit hat er eine ausgleichende Regelung getroffen, die den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich entspricht (vgl. BVerwG, B. v. 07.06.1996 - 4 B 91/96 - NJW 1996, 2807).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2017 - 3 L 64/14
    Dabei hat das Zulassungsverfahren nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
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