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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,6848)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.11.1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,6848)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. November 1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,6848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 549
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fortbestehen der deutschen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 5 VwGO ist im Hinblick auf die Rüge der ernstlichen Zweifel nur dann Genüge getan, wenn von dem Prozeßbevollmächtigten eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes im Hinblick darauf, ob gegenüber den erstinstanzlichen Entscheidungsgründen Gründe für eine Zulassung der Beschwerde vorliegen, erfolgt ist (BVerwG, Beschl. v. 12.01.1995 - 1 B 118.94 - InfAus1R 1995, 239).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    § 23 LadschlG , auf den die Allgemeinverfügung gestützt wird, schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen nach dieser Vorschrift eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlußgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, E 65, 167; BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237).
  • BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 43.77

    Voraussetzungen der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    § 23 LadschlG , auf den die Allgemeinverfügung gestützt wird, schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen nach dieser Vorschrift eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlußgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, E 65, 167; BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1999 - 7 S 2408/98

    Unzulässige Umgehung des Anwaltszwangs durch Bezugnahme des Anwalts auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Hierzu genügt die Angabe von Bedenken an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung allein nicht (VGH Mannheim, Beschl.v. 20.01.1999 - 7 S 2408/98 -, DÖV 1999, 391).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Im vorliegenden Fall geht die ganz h.M. bislang davon aus, daß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsschutzes eine objektivrechtliche Institutsgarantie ohne subjektive Berechtigung enthält (BVerfG, Beschluß vom 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95 -, BayVB1 1996, 80) und sich auch kein subjektives Recht einer Religionsgemeinschaft auf eine bestimmte Ausgestaltung des Sonn- und Feiertagsrechts ableiten läßt (vgl. v.Mangoldt/Klein/v.Campenhausen, Das Bonner Grundgesetz Bd. 14, 3. Auflage, Art. 140 Rdn. 14 mwN.).
  • OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97

    Betreiber von Verkaufsstellen; Rüge ; Verletzung; Rechtsverordnung; Konkurrent;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Auch wenn man die Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität als weiteren dem Ladenschlußgesetz innewohnender Zweck unterstellt (vgl. OVG Bautzen, Urt.v. 02.12.1998 - 3 S 768/97 -, NJW 1999, 2539), könnten die Antragsteller zu 3. bis 5. sich hierauf nicht berufen, da sie durch die Allgemeinverfügung nicht von den erweiterten Ladenöffnungszeiten ausgeschlossen wurden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21

    Datenschutz; Zugang zu einem von einem Dritten in Auftrag gegebenen

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 25. November 1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen eine Ausnahmegenehmigung nach dieser Vorschrift erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlussgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 -1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] ; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 -2 M 99/99-, NVwZ-RR 2000, 549; a.A. VGH Mannheim, GewArch 1979, 391).
  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen eine Ausnahmegenehmigung nach dieser Vorschrift erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlussgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 -1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] ; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 -2 M 99/99-, NVwZ-RR 2000, 549; a.A. VGH Mannheim, GewArch 1979, 391).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 2 L 3/07
    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2009 - 2 L 3/07

    Ausnahmsweise Eintragung in die Architektenliste wegen "Leistung von besonderer

    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08

    Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08

    Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von

    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10

    Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OEufach0000000005, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.2023 - 1 LZ 906/20
    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 25. November 1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06

    Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV;

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2009 - 2 L 319/05

    Prüfungsrecht: Ermessen der Prüfungsbehörde bei einem Täuschungsversuch

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07

    Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des

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