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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09   

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https://dejure.org/2009,32525
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09 (https://dejure.org/2009,32525)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.07.2009 - 1 M 100/09 (https://dejure.org/2009,32525)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 1 M 100/09 (https://dejure.org/2009,32525)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Landau/Isar, 02.05.2007 - 1 Ds 13 Js 3599/07
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09
    Das Amtsgericht Landau an der Isar hatte dem Europäischen Gerichtshof unter anderem die Frage vorgelegt, inwieweit einem EU-Führerschein, der noch vor Ablauf der für die Neuerteilung in Deutschland festgelegten Sperrfrist ausgestellt wurde, in Deutschland die Anerkennung versagt werden kann (vgl. Amtsgericht Landau an der Isar, 02.05.2007 - 1 Gs 13 Js 3599/97 -, DAR 2007, 409).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 ME 47/09

    Voraussetzungen für eine Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09
    Demnach muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes eine innerhalb der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnis selbst nach Ablauf der Sperrfrist im Inland nicht anerkannt werden (vgl. OVG Lüneburg, 08.05.2009 - 12 ME 47/09 -, DAR 2009, 409ff.).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09
    Der Europäische Gerichtshof hat - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend Bezug nimmt - mit Beschluss vom 03. Juli 2008 (C - 225/07 -, DAR 2008, 582f.) entschieden, dass auf der Grundlage der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (Führerscheinrichtlinie), insbesondere ihres Artikels 8 Abs. 4, die Befugnis der zuständigen Behörden eines Mitgliedsstaates uneingeschränkt und endgültig gilt, die Anerkennung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis abzulehnen, die in einem anderen Mitgliedsstaat von einer Person erworben wurde, der im ersten Mitgliedsstaat die Fahrerlaubnis entzogen, und für die dort eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09
    Denn maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung (BVerwG, 11.12.2008 - BVerwG 3 C 38.07 -, Blutalkohol 2009, 229-234).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Ob und inwieweit auf "ältere" Fahrerlaubnisse noch Art. 8 Abs. 4 UAbs.2 i.V.m. Abs. 2 der 2. Führerschein-Richtlinie als Prüfungsmaßstab für das Handeln des mit der Anerkennungsfrage konfrontierten Mitgliedstaats Anwendung findet, ist daher im Streitfall nicht zu prüfen; diese Vorschrift ist jedenfalls unter dem "neuen Rechtsregime" seit dem 19. Januar 2009 durch Art. 11 Abs. 4 UAbs.2 der 3. Führerschein-Richtlinie ersetzt (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 20.01.2010, a.a.O., Rn.5; zu einer früher erteilten Fahrerlaubnis OVG Greifswald, Beschl. v. 28.07.2009 - 1 M 100/09 -, juris [m. Datum 29.07.2009] Rn.11).
  • VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19

    Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass auf die vom Antragsteller erworbene tschechische Fahrerlaubnis die Richtlinie 91/439/EWG anzuwenden ist, so ist er danach nicht berechtigt von dieser Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, da die Erteilung in Tschechien am 22.07.1997 während des Laufs der Sperrfrist von 16 Monaten erfolgte, die vom Amtsgericht Coburg im Urteil vom 02.05.1997 verhängt wurde (vgl. hierzu insbesondere EuGH vom 3.7.2008, Rechtssache C-225/07, u.a. in NJW 2009, 207; EuGH vom 20.11.2008, Rechtssache C-1/07, u.a. in NJW 2008, 3767; vgl. auch EuGH vom 29.4.2004, Rechtssache C-476/01 in NJW 2004, 1725; BVerwG vom 29.1.2009, u.a. in BayVBl 2009, 510 und NJW 2009, 1687; OVG Saarlouis vom 25.9.2009 in DAR 2009, 718, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.7.2009 Az. 1 M 100/09; OVG Lüneburg vom 8.5.2009, u.a. in NZV 2009, 469).
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