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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11   

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https://dejure.org/2011,32323
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11 (https://dejure.org/2011,32323)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.03.2011 - 2 M 7/11 (https://dejure.org/2011,32323)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. März 2011 - 2 M 7/11 (https://dejure.org/2011,32323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung bei ehrverletzenden Äußerungen eines Bürgermeisters über Stadt- bzw. Gemeindevertreter

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 123 Abs 1 VwGO
    Einstweilige Anordnung bei ehrverletzenden Äußerungen eines Bürgermeisters über Stadt- bzw. Gemeindevertreter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 05.10.2009 - 1 B 410/09

    Erledigung; Rechtsweg; Kostenvereinbarung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11
    Dies gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Sächs. OVG, Beschluss v. 05.10.2009 - 1 B 410/09 -, Rn. 9, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05

    Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11
    Der Antragsgegner hätte die Rechtswegrüge in erster Instanz erheben und so auf eine (beschwerdefähige) Vorabentscheidung nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG hinwirken können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 25.05.2005 - 7 B 10356/05 -, Rn. 2, m.w.N., zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 12 CE 07.2985

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Unterlassung von ehrverletzenden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen besteht bereits dann ein Anordnungsgrund, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr glaubhaft gemacht ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss v. 16.01.2008 - 12 CE 07.2985 - Rn. 40, zitiert nach juris).
  • VG Freiburg, 25.03.2021 - 4 K 3145/20

    Grenzen der Äußerungsbefugnis eines Bürgermeisters in einer öffentlichen

    Zudem wird in der Rechtsprechung - wenn auch ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, dass ein Bürgermeister nicht nur bei amtlichen Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit (dazu BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 23 ff. und vorgehend OVG NRW, Urt. v. 04.11.2016 - 15 A 2293/15 -, juris Ls. 3 und Rn. 100 ff. m.w.N.; VG Magdeburg, Urt. v. 25.10.2012 - 9 A 164/11 -, juris Rn. 39 ff.; Bayer. VGH, Beschl. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 -, juris Ls. und Rn. 29) sondern auch bei Äußerungen im Gemeinderat einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot unterliege (so offenbar OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 30.03.2011 - 2 M 7/11 -, juris Ls. und Rn. 14: Sachlichkeitsgebot bei persönlicher Kritik des Bürgermeisters an einem Ratsmitglied während einer Gemeinderatssitzung; vgl. ferner OVG Rhld.-Pfalz, Urt. v. 29.11.1994 - 7 A 10194/94 -, juris Rn. 26: Eine "mehr ins Persönliche gehende Auseinandersetzung mit dem Ratsmitglied darf der Vorsitzende nicht führen").
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Teilrücknahme einer Baugenehmigung

    Diese Frist beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - BVerwG GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2011 - 2 M 7/11 - n.v.).
  • VG Magdeburg, 30.08.2012 - 3 B 202/12

    Betriebsbeschreibung ist Inhalt der Baugenehmigung

    Dies ergibt sich, wie das OVG LSA etwa im Beschluss vom 27.4.2011 - Az.: 2 M 7/11 ausgeführt hat - aus Folgendem:.
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