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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 240/01   

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https://dejure.org/2004,19438
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 240/01 (https://dejure.org/2004,19438)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.06.2004 - 1 L 240/01 (https://dejure.org/2004,19438)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 1 L 240/01 (https://dejure.org/2004,19438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Anlage im Sinne des Kreislaufabfallgesetzes (KAG); Verwaltungsrechtsstreit über Ausbaubeiträge; Zeitliche Grenze für die Entscheidung der Gemeindevertretung über eine Abschnittsbildung; Sonderfall der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 214/02

    Kalkulation; Schmutzwasserkanalbaubeitrag; ortsgesetzgeberisches Ermessen;

    Auch in seinen Urteilen vom 30. Juni 2004 - 1 L 189/01 und 1 L 240/01 - hat der Senat entschieden, dass eine Trennung der Kosten einer Straße in Betracht kommt, wenn wegen unterschiedlicher Sanierungsgebiete im Sinne der §§ 152, 154 BauGB eine in der Örtlichkeit einheitliche Verkehrsanlage von Rechts wegen in zwei Anlagen zerfällt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Verfahren 1 L 240/01, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die beigezogene Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Greifswald Az.: 3 A 975/98, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, verwiesen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2004 - 1 L 303/04

    Beitrag, Anlagenbegriff, öffentliche Einrichtung, Schmutzwasserbeseitigung,

    Auch in seinen Urteilen vom 30. Juni 2004 - 1 L 189/01 und 1 L 240/01 - hat der Senat beispielsweise entschieden, dass eine Trennung der Kosten einer Straße in Betracht kommt, wenn wegen unterschiedlicher Sanierungsgebiete im Sinne der §§ 152, 154 BauGB eine in der Örtlichkeit einheitliche Verkehrsanlage von Rechts wegen in zwei Anlagen zerfällt.
  • VG Oldenburg, 29.01.2008 - 1 A 4430/06

    Abrechnung einer teilweise im Sanierungsgebiet liegenden Straße

    Dann ist der außerhalb des Sanierungsgebietes entstandene Aufwand auf die außerhalb des Sanierungsgebietes liegenden Anliegern nach Straßenausbaubeitragsrecht umzulegen, während die im Sanierungsgebiet liegenden Anlieger für den Ausbau des im Sanierungsgebiet liegenden Teils der Straße nach den Grundsätzen des Sanierungsausgleichsbetragsrechts zu Sanierungsausgleichsbeträgen herangezogen werden (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juni 2004, 1 L 240/01, Juris, Rn. 88).
  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

    Zeitliche Grenze für die Entscheidung über eine Abschnittsbildung ist das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die ganze Anlage oder einen Abschnitt mit einer anderen Abgrenzung, da einmal entstandene Beitragspflichten nicht nachträglich abgeändert werden können (OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2004 - 1 L 240/01 - in juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2003 - 1 M 130/03

    Rechtmäßigkeit einer Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen

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  • VG Greifswald, 12.12.2013 - 3 A 552/11

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags

    Insbesondere entspricht die Verteilung des in Ansehung der außerhalb des Sanierungsgebietes verlaufenden Teilstrecke der G.-Straße entstandenen Aufwands auf die beiderseits an diese Teilstrecke angrenzenden Grundstücke den Maßgaben der Rechtsprechung des OVG Greifswald (vgl. Urteile v. 30.06.2004 - 1 L 189/01 und 1 L 240/01 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2002 - 4 K 15/01
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