Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22171
OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03 (https://dejure.org/2004,22171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.06.2004 - 2 LA 153/03 (https://dejure.org/2004,22171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 2 LA 153/03 (https://dejure.org/2004,22171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03

    Beihilfefähigkeit einer extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03 -).

    Es kommt nicht darauf an, ob einzelne Begründungselemente der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung unrichtig sind, sondern darauf, ob diese im Ergebnis unrichtig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.).

    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muss durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Frage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.).

    An einer die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es jedoch, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage der zu prüfenden Vorschriften oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.; vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 13).

    Die angefochtene Entscheidung muss auf dem Verfahrensmangel beruhen können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03
    An einer die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es jedoch, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage der zu prüfenden Vorschriften oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.; vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 13).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03 -).
  • VGH Bayern, 08.03.1993 - 3 CE 93.00620
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03
    Denn bei der Entscheidung einer Behörde, ein Zulassungsgesuch zu einer Wiederholungsprüfung abzulehnen, handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit prüfungsspezifischen Wertungen, der deren Beurteilungsspielraum unterliegt (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 05.01.1998 - 8 ZU 2561/97 -, NVwZ-RR 1998, 446 (Ls), VGH München, Beschl. v. 08.03.1993 - 3 CE 93.00620 -, zitiert nach Juris; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, § 34 RdNr. 531).
  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03
    Denn bei der Entscheidung einer Behörde, ein Zulassungsgesuch zu einer Wiederholungsprüfung abzulehnen, handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit prüfungsspezifischen Wertungen, der deren Beurteilungsspielraum unterliegt (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 05.01.1998 - 8 ZU 2561/97 -, NVwZ-RR 1998, 446 (Ls), VGH München, Beschl. v. 08.03.1993 - 3 CE 93.00620 -, zitiert nach Juris; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, § 34 RdNr. 531).
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/12

    Hochschulrecht

    Vor diesem Hintergrund müssen auch solche die vorangegangenen Prüfungen betreffenden Aspekte als "besondere Umstände" ausgegrenzt werden, die durch Rücktritt oder Anfechtung hätten geltend gemacht werden können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 6 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. November 2005 - 4 E 268/05 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 PA 115/14 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 LA 153/03 -, juris Rn. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -, juris Rn. 28 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 1979 - XV A 2329/77 -, juris Rn. 32).

    Für einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Bewertungsspielraum der Verwaltung (so beispielsweise: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 LA 153/03 -, juris Rn. 6; Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 8 ZU 2561/97 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 7 CE 88.3403 -, NVwZ-RR 1989, 198; Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. März 1993 - 3 CE 93.620 -, juris Rn. 17) ist hierbei im Gegensatz zur Bewertung von Prüfungsleistungen kein Raum.

  • VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777

    Ablehnung der Zulassung zu einer dritten Wiederholungsprüfung

    Dagegen versteht das OVG Lüneburg (B.v. 1.6.2004 - 2 LA 153/03 - juris Rn. 6) die Entscheidung der Prüfungsbehörde über die Zulassung zu einer Härtefallprüfung als Verwaltungsakt mit prüfungsspezifischen Wertungen, so dass der Prüfungsbehörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei.
  • VG Ansbach, 10.09.2019 - AN 2 K 18.00556

    Exmatrikulation aufgrund nichtbestandener Prüfung und Ablehnung eines Härtefalls

    Dagegen versteht das OVG Lüneburg (B.v. 1.6.2004 - 2 LA 153/03 - juris Rn. 6) die Entscheidung der Prüfungsbehörde über die Zulassung zu einer Härtefallprüfung als Verwaltungsakt mit prüfungsspezifischen Wertungen, so dass der Prüfungsbehörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei.
  • VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1177/07

    Prüfungswiederholung aufgrund eines Härtefallantrags wegen Erkrankung

    Unerheblich ist deshalb auch, dass dem Prüfungsausschuss insoweit kein prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum zustand (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 22.5.2007 - 1 K 1451/06; einen Beurteilungsspielraum hingegen bejahend: Nds. OVG, Beschl. v. 1.6.2004 - 2 LA 153/03 - Juris; VGH Kassel, Urt. v. 5.1.1998 - 8 ZU 2561/97 -, NVwZ-RR 1998, 446 (Ls), VGH München, Beschl. v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht