Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14529
OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05 (https://dejure.org/2005,14529)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 KN 109/05 (https://dejure.org/2005,14529)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 KN 109/05 (https://dejure.org/2005,14529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG; § ... 1 Abs. 4 BauGB; § 2 Abs. 2 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 3 Nr. 2 ROG; § 6 Abs. 2 S. 4 NROG; § 6 Abs. 4 S. 1 NROG; Plansätze C 1.6 04 LROP II 1994; Plansätze C 1.6 03 LROP II 2002
    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog. Designer-Outlet-Centers; Voraussetzung für die Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei der Erstellung von Bauleitplänen zwischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog. Designer-Outlet-Centers; Voraussetzung für die Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei der Erstellung von Bauleitplänen zwischen ...

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Designer-Outlet-Center (FOC) in Soltau gescheitert

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    In dem (Leit-)Verfahren 1 LC 107/05 begehrt die Stadt Soltau die Genehmigung der 26. Änderung ihres Flächennutzungsplanes zunächst von der mit Wirkung ab 31. Dezember 2004 aufgelösten Bezirksregierung Lüneburg, nunmehr von dem als Rechtsnachfolger eingetretenen Landkreis Soltau-Fallingbostel.

    Gegen den ablehnenden Bescheid vom 23. Januar 2001 hat die Stadt Soltau am 8. Februar 2001 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben (2 A 18/01 - Aktenzeichen des Senats später 1 LC 107/05).

    Hinsichtlich der Ausführungen im Einzelnen verweist der Senat auf die Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 13. Oktober 2003 sowie der Beigeladenen vom 14. Oktober 2003 und 19. April 2004 und im Übrigen - zwecks Vermeidung von Wiederholungen - auf die Sachverhaltsdarstellung in dem ebenfalls am heutigen Tage entschiedenen (Leit-)Verfahren 1 LC 107/05.

    Wegen der umfangreichen Darstellung der Sach- und Rechtslage durch die Beteiligten wird zunächst auf den Inhalt der vier Gerichtsakten 1 LC 107/05 und 1 KN 108 bis 110/05 verwiesen.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Der Senat bewertet Satz 11 auch als ein der planerischen Abwägung nicht zugängliches Ziel der Raumordnung entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu in letzter Zeit nur BVerwG, Urt. v. 15.5.2003 - 4 CN 9.01 -, DVBl. 2003, 1456 = NVwZ 2003, 1263 = ZfBR 2003, 776 = BauR 2003, 1679 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01] = BVerwGE 118, 181 = BRS 66 Nr. 4 ; Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, DVBl. 2004, 239 = ZfBR 2004, 171 [BVerwG 17.09.2003 - BVerwG 4 C 14.01] [BVerwG 17.10.2003 - 4 C 14/01] = NVwZ 2004, 220 = BauR 2004, 443 [BVerwG 17.09.2003 - 4 C 14/01] = BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1 ).

    Der Senat sieht sich in seiner Bewertung durch eine jüngere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - a.a.O. gestützt.

    Zwar lag der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - a.a.O. die oben angeführte landesrechtliche Bestimmung für Rheinland-Pfalz mit dem gerade spezifischen Regelungsinhalt der Ziff. 3.4.1.3 vor.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Entsprechendes gilt für die - dritte - Entscheidung des Senats vom 21. Februar 2002 (1 MN 4128/01 - NSt-N 2000, 162 = NordÖR 2002, 433 (LS) = NdsMBl.

    Dies hat der Senat in seinen zeitlich sich anschließenden Beschlüssen vom 7. März 2002 (1 MN 3976/01 - BRS 65 Nr. 39 , insoweit nicht abgedruckt in NdsRpfl. 2002, 303) und vom 11. März 2002 (1 MN 30/02 und 1 MN 15/02) wie folgt angesprochen:.

    Einen - zweiten - Ansatz eröffnet der Beschluss des Senats vom 7. März 2002 (1 MN 3976/01 - a.a.O.), in dem auch der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Bebauungsplanes mit der folgenden Begründung als maßgeblich zu Grunde gelegt worden ist:.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    In dem hier streitigen Normenkontrollverfahren 1 KN109/05 wenden sich die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2. Antragsteller des Weiteren gegen den Bebauungsplan Nr. 2 gerichteten Normenkontrollverfahrens 1 KN 108/05 war ursprünglich zunächst wiederum die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.

    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 - Antragsteller ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als nunmehr zuständig gewordene Fachaufsichtsbehörde - und das hier streitige Normenkontrollverfahren 1 KN 109/05 der Antragstellerinnen.

    Der im Verfahren 1 KN 108/05 übersandten Aufstellung der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung - über Factory-Outlet-Center in Europa, Stand: Juni 2005 (abrufbar auf der GMA-Home-Page http://www.gma.biz) ist zu entnehmen, dass die Stadt Wolfsburg am sog. Nordkopf ein Factory-Outlet-Center mit 17.000 qm Verkaufsfläche ansiedeln will.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen des allgemeinen Abwägungsgebotes liegt darin, dass eine Gemeinde, die ihre eigenen Vorstellungen selbst um den Preis von gewichtigen Auswirkungen für die Nachbargemeinde durchsetzen möchte, einem erhöhten Rechtfertigungszwang in Gestalt der Pflicht zur (formellen und materiellen) Abstimmung im Rahmen einer förmlichen Planung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - DVBl. 2003, 62 = ZfBR 2003, 38 = BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 ).

    Die oberhalb der sog. Schwellengrenze von 10 % (vgl. insoweit etwa Otting, DVBl. 1999, 595 (597); in jüngster Zeit Krausnick, VerwArchiv 2005, 191 (199 f.) m.z.N.; auch BVerwG, Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - DVBl. 2003, 62 = ZfBR 2003, 38 = NVwZ 2003, 86 = BVerwGE 117, 25 =BRS 65 Nr. 10) liegende Umsatzumverteilungsquote indiziert gewissermaßen im Rahmen des Abwägungsgebotes beachtliche städtebauliche Auswirkungen, die damit auch zur Bejahung der Antragsbefugnis führen.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Derartige landesplanerische Aussagen können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung ( § 3 Nr. 2 ROG ) erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festgelegt hat (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -).

    Dass auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale von "Zielen" der Raumordnung erfüllen können, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. September 2003 (4 CN 20.02 - DVBl. 2004, 251 = ZfBR 2004, 177 = NVwZ 2004, 226 = BVerwGE 119, 54 ) grundsätzlich anerkannt.

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Gegen diese Beurteilung spreche auch nicht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 "Hessisch Oldendorf").

    In seinem Urteil vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 - ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63 = NSt-N 2000, 193 = UPR 2000, 396) hat sich der Senat mit dem in C 1.6 04 LROP II 1994 festgesetzten Plansatz wie folgt auseinander gesetzt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Im Übrigen verweist die Beigeladene ergänzend auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 6. Juni 2005 (10 D 145/04.NE) , in dem dieses Gericht neue Grundsätze zu den im Landesentwicklungsprogramm von Nordrhein-Westfalen aufgenommenen raumordnungsrechtlichen Planaussagen und deren Beachtlichkeit sowie zum interkommunalen Abstimmungsgebot aufgestellt habe.

    Diese Rechtsprechung ist allerdings in jüngster Zeit vom Oberverwaltungsgericht Münster wiederum ausdrücklich aufgegeben worden ( Urt. v. 6.6.2005 - 10 D 145/04.NE - ).

  • OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00

    Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Sachsen, 26.05.1993 - 1 S 68/93

    Kann eine Gemeinde ein Einkaufszentrum der Nachbargemeinde gerichtlich

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 NB 18.94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen

  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 108/96

    Bau von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" erschwert

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 7 A 2377/96

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

  • VGH Hessen, 03.11.2004 - 9 N 2247/03

    Bebauungsplan; Abstimmungsgebot; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; erneute

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1976 - I A 10/76
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05

    Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog.

  • VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Selbst in seinem Urteil vom 1. September 2005 zum FOC Soltau (- 1 KN 109/05 -, Leitsatz in NordÖR 2007, 138) hatte er insofern lediglich Zweifel angemeldet, sich jedoch nicht endgültig von dieser Auffassung verabschiedet.
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Der Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans hatte im Ergebnis aus raumordnerischen Gründen keinen Erfolg (Urteile des Nds. OVG vom 01.9.2005 - 1 LC 107/05, 1 KN 108/05, 1 KN 109/05, 1 KN 110/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    In dem hier streitigen Normenkontrollverfahren 1 KN108/05 wendete sich ursprünglich zunächst die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2. Antragstellerinnen des weiteren gegen den Bebauungsplan Nr. 2 gerichteten Normenkontrollverfahrens 1 KN 109/05 sind die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden.

    Dagegen richten sich das hier streitige Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und das weitere Normenkontrollverfahren 1 KN 109/05 der drei Nachbarstädte Verden, Rotenburg und Lüneburg.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Fiktion; Fiktivgenehmigung; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 ursprünglich der Bezirksregierung Lüneburg als Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörde bzw. nunmehr des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als Rechtsnachfolger im Rahmen der Fachaufsicht einerseits und 1 KN 109/05 der im Genehmigungsverfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beigeladenen drei Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden andererseits.
  • VG Lüneburg, 07.07.2009 - 2 B 16/09

    Landesplanerische Feststellung zur Raumverträglichkeit eines

    Der Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans hatte im Ergebnis keinen Erfolg (Urteile des OVG Lüneburg vom 01.09.2005 - 1 LC 107/05, 1 KN 108/05, 1 KN 109/05, 1 KN 110/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05
    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 ursprünglich der Bezirksregierung Lüneburg als Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörde bzw. nunmehr des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als Rechtsnachfolger im Rahmen der Fachaufsicht einerseits und 1 KN 109/05 der im Genehmigungsverfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beigeladenen drei Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden andererseits.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht