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   OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98   

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OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98 (https://dejure.org/1998,16173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.12.1998 - 11 M 4857/98 (https://dejure.org/1998,16173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 11 M 4857/98 (https://dejure.org/1998,16173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 10 B 7093/98
  • OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
    Hierin liegt ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, InfAuslR 1997, 355; Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 -).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
    Für die Antragstellerin zu 1) ergibt sich darüber hinaus auch schon deswegen kein Anspruch aus § 30 Abs. 2 AuslG, weil sie ohne Visum in das Bundesgebiet eingereist ist, mithin auch § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2 AuslG entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1997 - 1 C 7.96 -, InfAuslG 1997, 391; Hailbronner, AuslR, § 30 AuslG, Rdnr. 23).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
    Der Senat orientiert sei bei der Auslegung des Begriffes "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit" an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1996, BVerfGE 94, 166).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
    Zum einen kommt eine etwaige Duldung nach § 55 iVm § 53 Abs. 4 AuslG und Art. 8 EMRK (Wahrung der Familieneinheit) schon deswegen nicht in Betracht, weil § 53 Abs. 4 AuslG nur zielstaatsbezogene Vollstreckungshindernisse erfasst, nicht jedoch inlandsbezogene Hindernisse, wie sie hier geltend gemacht werden (Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Bundesgebiet, vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, DVBl. 1998, 282).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
    Sie gewährt dem Ausländer gerade kein Aufenthaltsrecht, sondern kann die Vollstreckung der Ausreisepflicht lediglich vorübergehend hindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, InfAuslR 1998, 12; Hailbronner, AuslR, § 55 AuslG Rdnr. 1 ff.; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz 1991, S. 94).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98
    Hierin liegt ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, InfAuslR 1997, 355; Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 -).
  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer

    § 30 Abs. 1 AuslG kommt zugunsten der Antragstellerin zu 2) nicht in Betracht, weil diese Bestimmung voraussetzt, dass der nachzugswillige Ausländer noch nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist (Nds. OVG, Beschl. v. 01.12.1998 - 11 M 4857/98 - Hailbronner, AusIR, § 31 AuslG, Nr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98

    Duldung (§ 55 AuslG) gibt kein Daueraufenthaltsrecht;; Aufenthaltserlaubnis;

    Sie gewährt dem Ausländer gerade kein Aufenthaltsrecht, sondern kann die Vollstreckung der Ausreisepflicht lediglich vorübergehend hindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, InfAuslR 1998, 12; Hailbronner, AuslR, § 55 AuslG Rdnr. 1 f; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, 1991, S. 94; Beschl. d. Sen. v. 1.12.1998 - 11 M 4857/98 -).
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