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   OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17   

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OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17 (https://dejure.org/2017,48113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.12.2017 - 5 ME 80/17 (https://dejure.org/2017,48113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 (https://dejure.org/2017,48113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beförderung; Telekom; Beurteilungsfehler; Begründung der dienstlichen Beurteilung in Bezug auf höherwertige Tätigkeit; Beurteilungserstellung durch Erstbeurteiler im niedrigeren Statusamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die dienstliche Beurteilung von beurlaubten Beamten der Deutschen Telekom AG

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 30ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 58ff.) dar.

    Soweit das Gesamturteil betroffen ist, ist eine entsprechende Nachholung im gerichtlichen Verfahren nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 58ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf indes bei dienstlichen Beurteilungen, die - wie hier - im Ankreuzverfahren erstellt werden, das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung regelmäßig einer Begründung, weil nur so das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann; erst durch die Ausführungen einer textlichen Begründung wird erkennbar, wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen hergeleitet und welches Gewicht den einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkten gegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017, a. a. O., Rn. Rn. 62f.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 37; Urteil vom 2.3.2017, a. a. O., Rn. 64).

    Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2017, a. a. O., Rn. 14; Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, juris Rn 21; Beschluss vom 28.8.2017, a. a. O., Rn. 38ff.).

    Wie bereits ausgeführt wurde, kann eine entsprechende Begründung auch nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017, a. a. O., Rn. 58ff.).

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Dienstherr mangels normativer Regelung im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit zu bestimmen, durch wen er die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung der Beamten wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, juris Rn. 15; Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, juris Rn. 9; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 17).

    Dies muss nicht zwingend der Dienstvorgesetzte sein (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, a. a. O., Rn. 11f.).

    Hieraus folgt, dass er den sachlichen Zusammenhang dieser Aufgabe mit der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht nicht außer Acht lassen darf (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, a. a. O., Rn. 16; Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, a. a. O., Rn. 11).

    Diesen Erfordernissen kann aber ausnahmsweise auch bei der Betrauung eines Dritten, der selbst nicht Vorgesetzter des zu Beurteilenden ist, mit der Erstellung der Beurteilung genügt sein, wenn dieser einen Überblick über die Amtsführungen der zu beurteilenden Beamten und die daran zu stellenden Anforderungen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Dienstherr mangels normativer Regelung im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit zu bestimmen, durch wen er die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung der Beamten wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, juris Rn. 15; Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, juris Rn. 9; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 17).

    Dies muss nicht zwingend der Dienstvorgesetzte sein (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, a. a. O., Rn. 11f.).

    Hieraus folgt, dass er den sachlichen Zusammenhang dieser Aufgabe mit der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht nicht außer Acht lassen darf (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, a. a. O., Rn. 16; Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, a. a. O., Rn. 11).

    Das vom Dienstherrn durch die Beurteiler abzugebende Werturteil darüber, ob und inwieweit der beurteilte Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, enthält zugleich eine konkretisierende Bestimmung dieser zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen, die gleichfalls in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit des Dienstherrn liegt (BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 8.83 -, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Ein Beamter in einem niedrigeren Statusamt darf grundsätzlich nicht einen Beamten in einem höheren Statusamt dienstlich beurteilen (ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2017 - 1 B 1361/16 -, juris Rn. 4ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017 - 1 B 454/17 -, juris Rn. 6ff.).

    Ihnen fehlt im Regelfall der Überblick über die Leistungsfähigkeit der in der Behörde beschäftigten Beamten einer höheren Besoldungsgruppe (OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2017 - 1 B 1361/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017 - 1 B 454/17 -, juris Rn. 11f.).

    Diesen Ausführungen, die sie bereits im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zum Aktenzeichen 1 B 1361/16 (Beschluss vom 21.3.2017, a. a. O., Rn. 11) gemacht hat, lässt sich indes nicht entnehmen, welche Kenntnisse dies im Einzelnen sein sollen.

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Beurteilung von einem Beamten erstellt wird, der derselben Laufbahngruppe und - in Bezug auf den beurteilten Beamten - der gleichen angehört; es soll schon der "böse Schein" vermieden werden, die Beurteilung erfolge wegen einer abstrakt möglichen Konkurrenzsituation nicht unvoreingenommen (OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2017, a. a. O., Rn. 13).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 30ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 58ff.) dar.

    aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn. 18; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, a. a. O., Rn. 9).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 37; Urteil vom 2.3.2017, a. a. O., Rn. 64).

  • OVG Saarland, 23.08.2017 - 1 B 454/17

    Anforderungen an den Beurteiler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Ein Beamter in einem niedrigeren Statusamt darf grundsätzlich nicht einen Beamten in einem höheren Statusamt dienstlich beurteilen (ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2017 - 1 B 1361/16 -, juris Rn. 4ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017 - 1 B 454/17 -, juris Rn. 6ff.).

    Ihnen fehlt im Regelfall der Überblick über die Leistungsfähigkeit der in der Behörde beschäftigten Beamten einer höheren Besoldungsgruppe (OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2017 - 1 B 1361/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017 - 1 B 454/17 -, juris Rn. 11f.).

    Denn schon aufgrund der Beurteilung durch einen nach seinem Statusamt niedrigeren Beamten als Erstbeurteiler, der einen Beurteilungsvorschlag erstellt (vgl. Ziffer 4.2 der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen Telekom beschäftigten Beamtinnen und Beamten), ist nicht ausgeschlossen, dass dessen Einschätzung Eingang in die endgültige Beurteilung findet, auch wenn letztlich die endgültige Entscheidung über die Beurteilung nach Ziffer 4.2 der maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien dem Zweitbeurteiler vorbehalten bleibt (ebenso: OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32).

    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 1 B 261/17

    Besetzung der Beförderungsplanstellen mit einem Mitbewerber i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Da mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherer Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016, a. a. O., Rn. 20), ist dies nicht ohne weiteres nachvollziehbar und hätte daher einer Plausibilisierung sowohl in Bezug auf die Bewertung der Einzelleistungsmerkmale als auch in Bezug auf das Gesamturteil bedurft (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 20ff.; OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2017 - 1 B 138/17 -, juris Rn. 9ff. - beide zu einer um mehrere Statusämter höherwertigen Tätigkeit; OVG NRW, Beschluss vom 28.8.2017 - 1 B 261/17 -, juris Rn. 34 - zu einer - nicht zwingend deutlich - höherwertigen Tätigkeit, wenn zusätzlich - wie hier - die Bewertung der Einzelleistungskriterien anhand einer 5-stufigen Notenskala, die Bewertung des Gesamturteils aber anhand einer 6-stufigen Notenskala mit jeweils drei Ausprägungsgraden erfolgt; vgl. hierzu auch die Ausführungen unter II. 2. a) bb) (4) dieses Beschlusses).

    Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2017, a. a. O., Rn. 14; Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, juris Rn 21; Beschluss vom 28.8.2017, a. a. O., Rn. 38ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17

    Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
    Ausgehend von dem oben geschilderten Grundsatz, dass das Gesamturteil und die Bewertung der Einzelkriterien einer dienstlichen Beurteilung in dem Sinne miteinander übereinstimmen müssen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt, bedarf es grundsätzlich insbesondere dann, wenn - wie hier - die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für die Bewertungen der Einzelkriterien einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Beurteilungsskalen vorsehen, einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung des Gesamturteils (Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 -, juris Rn. 18ff.; Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -).

    ist indes formelhaft (Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 -, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -).

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • VG Magdeburg, 12.04.2017 - 8 A 21/17

    Erfordernis des Nachweises über den Zugang des Aufnahmegesuchs im

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 B 99/17

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber aufgrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 1 B 138/17

    Höherwertige Verwendung eines Beamten im Verhältnis zu seinem Statusamt;

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15

    Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung;

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

  • BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 5 LA 102/04

    Streit über die Angemessenheit einer dienstlichen Beurteilung; Kriterien für die

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17

    Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; Gesamturteil;

    Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 23 ff.).

    Es bedarf daher notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar erläutert (so auch u.a. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. August 2017 - 1 B 434/17 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 35 f.).

    Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 37 m.w.N.).

    Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils dar (vgl. u.a. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 B 498/17 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 23 ff.).

  • VG Lüneburg, 13.01.2020 - 8 B 152/19

    Beförderung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum;

    Auch die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 17, und Urt. v. 10.2.2015 - 5 LB 100/14 -, juris Rn. 36).

    Erweist sich eine Beurteilung als fehlerhaft, so ist der Dienstherr zu einer Neubescheidung zu verpflichten, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BVerwG, Beschl. v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 12.8.2019 - 5 ME 112/19 -, Seite 11, n.v., und Beschl. v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 16).

    In aller Regel genügt insoweit allerdings, dass die Beurteilung in sich stimmig ist (Nds. OVG, Beschl. v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 20).

    Die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung ist bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Urt. v. 18.4.2002 - 2 C 19.01 -, juris Rn. 15 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 5 ME 20/22

    Beurteilung; Dienstposten; höherwertige Tätigkeit; Maßstab; Plausibilität;

    Insoweit ist zu verlangen, dass die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben, die im Allgemeinen mit gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, in der Beurteilung Erwähnung findet und in die Bewertung der Leistungen des Antragstellers auf nachvollziehbare Weise mit einfließen muss (vgl. hierzu näher Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 27.3.2018 - OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 22).
  • VG Berlin, 18.05.2018 - 5 L 22.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderung

    Danach bedarf es notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang in Anknüpfung an die Umstände des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar erläutert (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 1 B 434/17 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 - juris Rn. 35 f.).

    Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils dar (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2018 - OVG 10 S 29.17 - juris Rn. 30 unter Berufung auf OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 B 498/17 - juris Rn. 44 ff. und OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 - juris Rn. 23 ff.).

  • VG Göttingen, 02.12.2020 - 3 A 175/18

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Schadensersatz wegen unterbliebener

    Diese Begründungsfehler betreffen jedenfalls eine Vielzahl der für den streitgegenständlichen Beurteilungszeitraum erstellten dienstlichen Beurteilungen der bei der W. beschäftigten Beamtinnen und Beamten (vgl. z.B. OVG NW, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 B 666/18 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2018 - OVG 10 S 47.18 - und vom 27.06.2018 - OVG 10 S 83.17 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 B 809/17 - HambOVG, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 Bs 268/17 - NdsOVG, Beschluss vom 01.12.2017 - 5 ME 80/17 -, sämtlich juris).
  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 16.1789

    Anforderungen an dienstliche Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und

    In formeller Hinsicht sei bis heute nicht geklärt, welches statusrechtliche Amt die beiden Beurteiler bekleideten; soweit die Beurteiler ein niedrigeres Statusamt als der Kläger inne gehabt hätten, so sei dies rechtswidrig (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 5 ME 152/21

    Auswahlverfahren, Fortsetzung; Bewerberkreis; Maßgeblicher Zeitpunkt

    Im Beschwerdeverfahren untersagte der Senat durch Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 - unter Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Antragsgegnerin, die zugewiesenen Beförderungsplanstellen mit den ausgewählten Beamten zu besetzen und diese zu befördern, solange über die Beförderung des Antragstellers nicht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats bestandskräftig entschieden ist.
  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

    Der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zufolge bedarf ein schlechteres Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung gegenüber dem Gesamturteil der Vorbeurteilung in einem solchen Fall grundsätzlich keiner besonderen Plausibilisierung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, Rn. 20, juris).
  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 17.186

    Auswirkungen des Auseinanderfallens von Arbeitsposten und Statusamt im

    In formeller Hinsicht sei bis heute nicht geklärt, welches statusrechtliche Amt die beiden Beurteiler bekleideten; soweit die Beurteiler ein niedrigeres Statusamt als der Kläger inne gehabt hätten, so sei dies rechtswidrig (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 10 S 53.17

    Fehlerhafte Beförderungsauswahl aufgrund fehlerhafter dienstlicher Beurteilungen

    Zum anderen sind die Beurteilungen außerdem deshalb fehlerhaft, weil sowohl der Antragsteller als auch die Beigeladenen im Verhältnis zum jeweiligen Statusamt höherwertig eingesetzt wurden und es in der jeweiligen dienstlichen Beurteilung über den bloßen Hinweis hinaus, dass diese höherwertige Beschäftigung im Gesamtergebnis berücksichtigt worden sei, an einer hinreichenden Plausibilisierung fehlt, wie sie in die Bewertung der Einzelmerkmale und das Gesamturteil eingeflossen ist (vgl. im Einzelnen Beschluss des Senats vom 27. März 2018, a.a.O., Rn. 18 - 24; vgl. zur Fehlerhaftigkeit der dienstlichen Beurteilungen auch SaarlOVG, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 B 2/16 -, juris Rn. 31 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 22 ff., 34 ff.).
  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungsrechtsstreit;

  • VG Cottbus, 19.07.2018 - 4 L 79/18

    Landesbeamtenrecht: Völlige Gleichgewichtung aller Befähigungs- und

  • VG Schleswig, 23.11.2020 - 12 B 62/20

    Beförderungen

  • VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23

    Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen

  • VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens im Wege des vorläufigen

  • VG Schleswig, 24.03.2021 - 12 B 99/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

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