Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11318
OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10 (https://dejure.org/2011,11318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2011 - 11 ME 441/10 (https://dejure.org/2011,11318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 11 ME 441/10 (https://dejure.org/2011,11318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 GG; Art. ... 8 EMRK; § 80 Abs. 5 VwGO; § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO; § 2 Abs. 3 S. 1, 2 AufenthG; § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG; § 5 Abs. 3 S. 2 AufenthG; § 8 Abs. 1 AufenthG; § 9 AufenthG; § 31 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 31 Abs. 4 S. 1, 2 AufenthG; § 36 AufenthG; § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG; § 68 AufenthG; § 81 Abs. 4 AufenthG; § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S. 2 SGB II; § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II; § 30 S. 1 Nr. 1, 2, S. 2 SGB II
    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 31 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, AufenthG § 68
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Sicherung des Lebensunterhalts, Ausweisungsgrund, Fehlen eines Ausweisungsgrundes, Arbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, befristet, Erwerbstätigkeit, Unterhaltsbedarf, familiäre Bedarfsgemeinschaft, familiäre ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 , 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 18 B 1598/10

    Heranziehung eines in der Vergangenheit liegenden Fehlverhaltens als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Denn die Prüfung von Ausweisungsgründen in Verfahren um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dient dem Zweck, gegenwärtig bzw. in absehbarer Zukunft ernsthaft zu befürchtende Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 55 Abs. 1 AufenthG abzuwenden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.11.2010 - 19 B 10.1941 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 10.12.2010 - 18 B 1598/10 -, juris; Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 104).
  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Denn die Prüfung von Ausweisungsgründen in Verfahren um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dient dem Zweck, gegenwärtig bzw. in absehbarer Zukunft ernsthaft zu befürchtende Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 55 Abs. 1 AufenthG abzuwenden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.11.2010 - 19 B 10.1941 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 10.12.2010 - 18 B 1598/10 -, juris; Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 104).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Aus diesem Grund dürfte es auch - wie vom Verwaltungsgericht zusätzlich erwogen - an einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 AufenthG fehlen (vgl. dazu etwa Senatsbeschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2008 - 10 ME 274/07

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines serbischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Ebenso unerheblich ist, ob der Ausländer sich auf einen besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG berufen kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2008 - 10 ME 274/07 -, juris m. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2007 - 4 ME 49/07

    Anspruch eines iranischen Staatsangehörigen auf Verlängerung seiner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Während bei der erstmaligen Verlängerung einer solchen Erlaubnis die Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialleistungen unbeachtlich ist (vgl. § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG), müssen bei der weiteren Verlängerung die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 i.V.m. § 8 Abs. 1 AufenthG erfüllt sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 8.2.2007 - 4 ME 49/07 -, AuAS 2007, 62; Huber, AufenthG, § 31 Rn. 21; Renner, AuslR, 9. Aufl., § 31 Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Auch wenn die nunmehr 23- und 22-jährigen Söhne der Antragstellerin noch die Schule besuchen und nach dem Eindruck des Verwaltungsgerichts noch nicht selbständig sind, fehlen bisher tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass sie - wie erforderlich - auf die Gewährung von persönlicher Lebenshilfe durch ihre Mutter zwingend angewiesen wären (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris m. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Denn von einer Sicherung des Lebensunterhalts kann nur dann ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.4.2009 - 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329; Senatsbeschl. v. 29.11.2006 - 11 LB 127/06 -, juris; Huber, a.a.O., § 2 AufenthG Rn. 8).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Auch dieser Frage müsste gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren nachgegangen werden, zumal das Bundesverwaltungsgericht - wie aus der Pressemitteilung Nr. 103/2010 vom 16. November 2010 hervorgeht - seine bisherige Rechtsprechung in den Urteilen vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 und 1 C 21.09 - einer Überprüfung unterzogen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2010 - 2 S 100.09

    Thailand; Beschwerde; eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Allerdings setzt die Haftung für den Lebensunterhalt nach § 68 AufenthG voraus, dass der Erklärende in wirtschaftlicher Hinsicht leistungsfähig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl.v. 26.5.2010 - 2 S 100.09 -, juris; Funke-Kaiser, a.a.O., § 2 AufenthG Rn. 54.5; Renner, a.a.O., § 2 AufenthG Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10
    Zwar ist es richtig, dass auch die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern (bzw. einem Elternteil), mit dem sie - wie hier die beiden Söhne der Antragstellerin mit ihrer Mutter - in häuslicher Gemeinschaft leben, in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.2.2009 - 11 S 3244/08 -, InfAuslR 2009, 178; EGMR, Urt. v. 23.6.2008 - Nr. 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Dass das Arbeitsverhältnis bis 10. November 2020 befristet ist, steht der Sicherung des Lebensunterhalts nicht per se entgegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 02.02.2011 - 11 ME 441/10 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 10 ZB 15.1050

    Aufenthaltstitel; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen

    In die im Rahmen der danach erforderlichen Prognose anzustellende Gesamtbetrachtung ist dabei neben der aktuellen Einkommenssituation der Klägerin auch der bisherige Verlauf ihrer Erwerbstätigkeit einzubeziehen (vgl. NdsOVG, B.v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, U.v. 20.3.2015 - 1 Bf 221/13 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 11 S 13.06 - juris Rn. 6; VG Saarl, U.v. 10.3.2010 - 10 K 659/09 - juris Rn. 28).

    Denn von einer Sicherung des Lebensunterhalts kann nur dann ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 33; NdsOVG, B.v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 - juris Rn. 14).

    Selbst wenn die Befristung eines Arbeitsvertrags der Sicherung des Lebensunterhalts nicht von vornherein entgegenstehen sollte, weil die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse inzwischen nicht mehr unüblich ist (vgl. in diesem Sinne NdsOVG, B.v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 - juris Rn. 15; Röseler in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 2 AufenthG Rn. 22; a.A. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 2015, § 2 AufenthG Rn. 41), kann bei dieser Sachlage nicht davon ausgegangen werden, dass der Lebensunterhalt der Klägerin in Zukunft auf Dauer gesichert ist.

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 20.09 -, BVerwGE 138, 135, 140 f. (Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 1 AufenthG); Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 21.09 -, BVerwGE 138, 148, 153 (Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG) jeweils m.w.N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 -, juris Rn. 16 f.) richtet sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens seit dem 1. Januar 2005 bei erwerbsfähigen Ausländern im Grundsatz nach den entsprechenden Bestimmungen des SGB II. Erstrebt ein erwerbsfähiger Ausländer einen Aufenthaltstitel zum Zusammenleben mit seinen Familienangehörigen in einer häuslichen Gemeinschaft oder lebt er bereits in einer solchen, so gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Berechnung seines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II grundsätzlich die Regeln über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 SGB II (vgl. BVerwG, Urteile v. 16.11.2010, a.a.O.).
  • VG Hannover, 28.01.2016 - 10 B 119/16

    Daueraufenthalt; Drittstaatsangehöriger; Lebensunterhalt; gesicherter

    Die Kammer hat dies bereits hinsichtlich eines Einbürgerungsanspruchs entschieden (Urteil vom 26. Juni 2014 - 10 A 5640/12 -, juris) und sich dabei an der Rechtsprechung zu Ansprüchen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln orientiert (VG Berlin, Urteil vom 26.06.2012 - 5 K 258.10 V -, BeckRS 2012, 53659; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2011 - OVG 11 B 3.10 -, BeckRS 2011, 56632; Hess VGH, Beschl. v. 14.03.2006 - 9 TG 512/06 -, juris; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 C 11.44 -, BeckRS 2011, 32827; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2011 - 11 ME 441/10 -, BeckRS 2011, 46690).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen im Falle des Bestehens einer

    Dies ist bei einer von drei Personen bewohnten Wohnung mit einer Fläche von 75 qm der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 -, juris, Rn. 22, m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 20.03.2015 - 1 Bf 231/13

    Anspruch i.S.v. AufenthG 2004 § 10 Abs 3 S 3; nachhaltige Sicherung des

    Dies erfordert einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den nachhaltig zur Verfügung stehenden Mitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2013, 10 C 10/12, BVerwGE 146, 198, juris Rn. 13; Urt. v. 7.4.2009, 1 C 17/08, BVerwGE 133, 329, juris Rn. 29; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.11.2014, 2 M 98/14, juris Rn. 10; VGH München, Beschl. v. 28.10.2014, 10 C 14.2002, juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 24.4.2014, 10 ZB 14.524, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.2.2011, 11 ME 441/10, juris Rn. 14 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2010, 1 B 172/10, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.2.2010, juris Rn. 3; vgl. auch: Dienelt in Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Auflage 2013, § 5 AufenthG Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 10 C 13.881

    Mehrfache Verlängerung des eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Sicherung des

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass die Klägerin des persönlichen Beistands ihres Sohnes bedarf (vgl. hierzu NdsOVG, B.v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 09.03.2012 - 10 CS 11.2790

    Vorläufiger Rechtsschutz; offene Erfolgsaussichten; Auflagenverstoß; selbständige

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass nur solche Ausweisungsgründe in der Regel die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausschließen, die aktuell noch vorliegen, also eine gegenwärtige bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik ernsthaft droht (Hailbronner, AufenthG, § 5 RdNr. 31; BayVGH v. 2.11.2010 Az. 19 B 10.1941 RdNr. 23 m.w.N.; NdsOVG vom 2.2.2011 Az. 11 ME 441/10 Rdnr. 21).
  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 13/22

    Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und

    Bei allen weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht muss grundsätzlich die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vorliegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2011 - 11 ME 441/10 -, juris, Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 17.06.2013 - 10 C 13.881 -, juris, Rn. 15; Dienelt, a.a.O. Rn. 97 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.10.2019 - 3 B 210/19

    Lebensunterhalt; Bedarf; Verpflichtungserklärung

    Daher ist derzeit davon auszugehen, dass die zeitlich unbefristet abgegebene Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG wenigstens die fehlenden Mittel abdecken kann, die nach einer neu vorzunehmenden Berechnung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen müssen (hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 2. Februar 2011 - 11 ME 441/10 -, juris Rn. 19 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 18. April 2013 - 10 C 10.12 -, juris Rn. 29 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2016 - 3 B 199/16 -, juris Rn. 13: dort verneint).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2011 - 11 ME 315/11

    Auslösen der Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch ein

  • VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20

    Ausländerrecht

  • VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11

    Ablehnung Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 14.04.2011 - M 12 K 11.561

    Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt; Ausweisungsgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht