Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21029
OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20 (https://dejure.org/2021,21029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.2021 - 2 NB 437/20 (https://dejure.org/2021,21029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 2 NB 437/20 (https://dejure.org/2021,21029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 S 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 18 Abs 8 HSchulG ND; § 7 HSchulZulG ND 1998
    Auswahlverfahren; innerkapazitär; Masterstudiengang; Masterstudium; Verfahrensfehler; Zugangsvoraussetzungen; Zulassung, innerkapazitäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulassung zu Masterstudiengang nach fehlerhaften Auswahlverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Dem Anspruch auf vorläufige Zulassung kann die Antragsgegnerin zunächst nicht entgegenhalten, dass ihre innerkapazitären Studienplätze durch die anderen zugelassenen Studierenden besetzt sind und die Kapazität damit erschöpft ist (vgl. hierzu ausführlich VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2012 - 13 B 54/12 -, juris Rn. 1; VG Göttingen, Beschl. v. 29.4.2020 - 8 C 127/20 -, juris Rn. 14).

    Vielmehr basiert das Kapazitätsberechnungssystem auf pauschalierten Annahmen, die eine exakte Abbildung der tatsächlich anzutreffenden Verhältnisse im Einzelnen nicht leisten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 7 ff.).

    Die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens allein begründet einen Anspruch auf vorläufige Zulassung aber noch nicht; es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der jeweilige Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - NC 2 B 14/12

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Biologie, berufsqualifizierender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Dem Anspruch auf vorläufige Zulassung kann die Antragsgegnerin zunächst nicht entgegenhalten, dass ihre innerkapazitären Studienplätze durch die anderen zugelassenen Studierenden besetzt sind und die Kapazität damit erschöpft ist (vgl. hierzu ausführlich VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2012 - 13 B 54/12 -, juris Rn. 1; VG Göttingen, Beschl. v. 29.4.2020 - 8 C 127/20 -, juris Rn. 14).

    Die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens allein begründet einen Anspruch auf vorläufige Zulassung aber noch nicht; es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der jeweilige Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben danach ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 -, juris Rn. 106).

    Die für die Verteilung relevante Eignung bemisst sich dabei an den Erfordernissen des konkreten Studienfachs und den sich typischerweise anschließenden beruflichen Tätigkeiten (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 -, juris Rn. 110).

  • VG Potsdam, 28.05.2014 - 9 L 71/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Soweit der Antragsgegnerin darüber hinaus weitere Möglichkeiten offenstehen mögen, das Auswahlverfahren auch bei Beibehaltung der Zugangsgrenze rechtmäßig zu gestalten, gehen damit verbundene Unsicherheiten über die sich daraus ergebende Rangfolge jedenfalls angesichts des derzeit schon bestehenden Rangplatzes der Antragstellerin nicht ihren zu Lasten (vgl. in diesem Sinne auch VG Potsdam, Beschl. v. 28.5.2014 - 9 L 71/14 -, juris Rn. 10 f.).
  • VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20

    Innerkapazitäre Zulassung; NC-Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Dem Anspruch auf vorläufige Zulassung kann die Antragsgegnerin zunächst nicht entgegenhalten, dass ihre innerkapazitären Studienplätze durch die anderen zugelassenen Studierenden besetzt sind und die Kapazität damit erschöpft ist (vgl. hierzu ausführlich VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2012 - 13 B 54/12 -, juris Rn. 1; VG Göttingen, Beschl. v. 29.4.2020 - 8 C 127/20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2021 - 2 NB 272/20

    Dienstleistungsexport; Lehramt; Überbuchung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Dementsprechend sind Überbuchungen grundsätzlich rechtlich zulässig (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 11.1.2021 - 2 NB 272/20 -, juris Rn. 2 ff.) und werden von den Hochschulen auch praktiziert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 13 B 54/12

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzuteilung eines Studienplatzes im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Dem Anspruch auf vorläufige Zulassung kann die Antragsgegnerin zunächst nicht entgegenhalten, dass ihre innerkapazitären Studienplätze durch die anderen zugelassenen Studierenden besetzt sind und die Kapazität damit erschöpft ist (vgl. hierzu ausführlich VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2012 - 13 B 54/12 -, juris Rn. 1; VG Göttingen, Beschl. v. 29.4.2020 - 8 C 127/20 -, juris Rn. 14).
  • VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16

    Erforderlichkeit von (Dritt-)Anfechtungsklagen gegen die Zulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20
    Schon mit Blick darauf dürfte die erstrebte Studienplatzvergabe in rechtlicher Hinsicht nicht unmöglich sein und auch nicht vorauszusetzen sein, dass die fehlerhaft ausgesprochene Begünstigung eines Dritten angefochten wird (so aber VG Magdeburg, Urt. v. 26.9.2018 - 7 A 819/16 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2012 - 13 B 54/12 -, juris, Rn. 1; vgl. ferner VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Mai 2016 - 1 VB 15/15 -, juris, Rn. 83; Nds. OVG, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 NB 437/20 -, juris, Rn. 20; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. Februar 2012 - NC 2 B 14/12 -, juris, Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 5 ff.; vgl. für das Schulrecht BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, Rn. 32.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1973 - VII C 7.71 -, juris, Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 NB 437/20 -, juris, Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11 -, juris, Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. Februar 2012 - NC 2 B 14/12 -, juris, Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 A 442/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Business Administration:

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2012 - 13 B 54/12 -, juris, Rn. 1; vgl. ferner VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Mai 2016 - 1 VB 15/15 -, juris, Rn. 83; Nds. OVG, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 NB 437/20 -, juris, Rn. 20; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. Februar 2012 - NC 2 B 14/12 -, juris, Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Be-schluss vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11 -, juris, Rn. 5 ff.; vgl. für das Schulrecht BVerfG, Be-schluss vom 12. März 2019 - 1 BvR 2721/16 -, ju-ris, Rn. 32.
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21

    Auswahlkommission; Bachelorstudium; Beurteilungsspielraum; fachliche Eignung;

    Denn die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens allein begründet einen Anspruch auf vorläufige Zulassung noch nicht; es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der jeweilige Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2021 - 2 NB 437/20 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht