Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Freistellung des Kletterns von den naturschutzrechtlichen Verboten im Naturschutzgebiet "Selterklippen"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 6 Abs. 2 FFH-RL; Art. 4 Abs. 2 Nr. 4 FFH-RL
Vereinbarkeit der Freistellung des Kletterns von naturschutzrechtlichen Verboten in einem Naturschutzgebiet mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL); Beachtung des Verschlechterungsverbots und des Störungsverbots bei einer Freistellung von naturschutzrechtlichen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FFH-RL
Vereinbarkeit der Freistellung des Kletterns von naturschutzrechtlichen Verboten in einem Naturschutzgebiet mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL); Beachtung des Verschlechterungsverbots und des Störungsverbots bei einer Freistellung von naturschutzrechtlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Regelung der Freistellung des Kletterns in der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Selterklippen" unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit der Freistellung des Kletterns von naturschutzrechtlichen Verboten in einem Naturschutzgebiet mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL); Beachtung des Verschlechterungsverbots und des Störungsverbots bei einer Freistellung von naturschutzrechtlichen ...
Papierfundstellen
- SpuRt 2011, 204
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (14)
- OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
Abweichung; Enteignung; Entwässerung; Hochmoor; Landschaftsschutzgebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Auch wenn Abweichungen von den naturschutzrechtlichen Verboten in einem Naturschutzgebiet nach § 16 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz - NAGBNatSchG - i m Ermessen der zuständigen Naturschutzbehörde stehen und ein Anspruch auf Zulassung einer Abweichung von den Verboten nur dann besteht, wenn der Schutzzweck es erfordert oder erlaubt und das Ermessen der Naturschutzbehörde auf Null reduziert ist (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267), ist nicht ausgeschlossen, dass die zuständige Naturschutzbehörde nach der Unwirksamkeitserklärung des § 4 Abs. 2 Nr. 4 VO im Interesse des Klettersports erneut eine Regelung zur Freistellung des Kletterns von den naturschutzrechtlichen Verboten trifft, die zu einem für die Antragsteller günstigeren Ergebnis führt.Ein Anspruch auf Zulassung einer Abweichung von diesen Verboten besteht nur dann, wenn der Schutzzweck die Abweichung erfordert oder erlaubt und das Ermessen der Naturschutzbehörde auf Null reduziert ist (Nds. OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, a.a.O.).
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Für das Rechtsschutzinteresse reicht es insoweit aus, dass sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, NVwZ 2002, 1126). - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Da die Verordnung alle Handlungen, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern, verbietet und das Betreten des Naturschutzgebiets außerhalb der Wege - und damit auch auf Felsen - untersagt, das Klettern im geschützten Gebiet aber nur unter den in § 4 Abs. 2 Nr. 4 VO genannten Einschränkungen und Maßgaben von diesen naturschutzrechtlichen Verboten freistellt, kommt eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Antragsteller nach Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht, der nicht lediglich einen begrenzten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf schützt, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 6.6.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137, 152 f. m.w.N.).
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348, 375 f., Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, 234, 263; BVerwG, Urt. 9.6.2010 - 9 CN 1.09 - ferner Gellermann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Stand: März 2010, § 22 BNatSchG, Rn 22). - OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 KN 38/01
Befahrensverbot; Befreiung; Erholungseignung; Fließgewässer; Kanusport; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Insofern ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die zur Prüfung gestellte Rechtsnorm in einem subjektiven Recht verletzt wird (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN. 1.98 -, BVerwGE 108, 182, 184; Nds. OVG, Urt. v. 13.12.2001 - 8 KN 38/01 - und v. 28.9.2003 - 8 KN 2072/01-; ferner Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: November 2009, § 47 Rn 44; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348, 375 f., Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, 234, 263; BVerwG, Urt. 9.6.2010 - 9 CN 1.09 - ferner Gellermann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Stand: März 2010, § 22 BNatSchG, Rn 22). - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Wann dies der Fall ist, richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Verhältnissen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85). - BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99
Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Es handelt es sich bei ihnen somit nicht um beliebige Personen, die von der Antragsbefugnis des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auszunehmen wären (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.5.2000 - 6 CN 3.99 -, NVwZ 2000, 1296). - BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Umgekehrt ist die Regelung insgesamt unwirksam, wenn die zu beanstandenden Teile der Regelung mit den übrigen Teilen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (…vgl. zu Festsetzungen in Bebauungsplänen: BVerwG, Urt. v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58, 61 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - zu Bestimmungen in Wasserschutzgebietsverordnungen: Nds. OVG, Urt. v. 9.11.2000 - 3 K 5708/98 - m.w.N.). - BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02
Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10
Umgekehrt ist die Regelung insgesamt unwirksam, wenn die zu beanstandenden Teile der Regelung mit den übrigen Teilen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (vgl. zu Festsetzungen in Bebauungsplänen: BVerwG, Urt. v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58, 61 m.w.N.;… BVerwG, Beschl. v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - zu Bestimmungen in Wasserschutzgebietsverordnungen: Nds. OVG, Urt. v. 9.11.2000 - 3 K 5708/98 - m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 KN 57/07
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Cuxhavener …
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen
- OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2072/01
Verordnung zum Schutz der Hunte; Einschränkungen des Befahrens der Hunte mit …
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- OVG Niedersachsen, 19.10.2021 - 4 KN 292/16
ABA; Anflugverfahren; Ausnahme; Brutvogel; Bundeswehr; Darstellung, …
Es handelt sich bei ihnen hinsichtlich des Verbots daher nicht um beliebige Personen, die durch das in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezweckte Verbot der Popularklage von der Antragstellung ausgeschlossen sein sollen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2000 - 6 CN 3.99 -, juris Rn. 26; Senatsurt. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -, juris Rn. 20). - OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 4 KN 275/17
Ackernutzung; Antragsbefugnis; Antragsteller; Eigenart; FFH-Gebiet; …
Es handelt es sich bei ihnen somit nicht um beliebige Personen, die von der Antragsbefugnis des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auszunehmen wären (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.5.2000 - 6 CN 3.99 -, NVwZ 2000, 1296; Senatsurt. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -). - OVG Niedersachsen, 19.10.2021 - 4 KN 174/17
ABA; Abwägung; Abwägungsfehler; Anflugverfahren; Auslegung, erneute; Auslegung, …
Es handelt sich bei ihm hinsichtlich des Verbots daher nicht um eine beliebige Person, die durch das in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezweckte Verbot der Popularklage von der Antragstellung ausgeschlossen sein soll (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2000 - 6 CN 3.99 -, juris Rn. 26; Senatsurt. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -, juris Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 129/18
Auslegung; Auslegungsbekanntmachung; Bekanntmachung; Bestimmtheit; …
Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebots der hinreichenden Bestimmtheit und Klarheit, welches vom Normgeber fordert, seine Regelungen so genau zu fassen, dass der Betroffene die Rechtslage, d.h. Inhalt und Grenzen von Gebots- oder Verbotsnormen, in zumutbarer Weise erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. Senatsurt. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -). - OVG Niedersachsen, 25.05.2021 - 4 KN 407/17
Amtsblatt; Basiserfassung; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot; …
Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebots der hinreichenden Bestimmtheit und Klarheit, welches vom Normgeber fordert, seine Regelungen so genau zu fassen, dass der Betroffene die Rechtslage, d.h. Inhalt und Grenzen von Gebots- oder Verbotsnormen, in zumutbarer Weise erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. Senatsurt. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -, juris Rn. 32). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19
Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land …
Die Erkennbarkeit der Rechtslage durch den Betroffenen darf hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt sein und die Gerichte müssen in der Lage bleiben, den Regelungsinhalt mit den anerkannten Auslegungsregeln zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - juris Rn 164 f.; NdsOVG, Urteil vom 2. November 2010 - 4 KN 109/10 - juris Rn. 32 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 139/18
Bestimmtheit; Geltungsbereich; räumlicher Geltungsbereich; …
Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebots der hinreichenden Bestimmtheit und Klarheit, welches vom Normgeber fordert, seine Regelungen so genau zu fassen, dass der Betroffene die Rechtslage, d.h. Inhalt und Grenzen von Gebots- oder Verbotsnormen, in zumutbarer Weise erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. Senatsurt. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 134/19
Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura …
Die Erkennbarkeit der Rechtslage durch den Betroffenen darf hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt sein und die Gerichte müssen in der Lage bleiben, den Regelungsinhalt mit den anerkannten Auslegungsregeln zu konkretisieren (NdsOVG, Urteil vom 2. November 2010 - 4 KN 109/10 - juris Rn. 32 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19
Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura …
Die Erkennbarkeit der Rechtslage durch den Betroffenen darf hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt sein und die Gerichte müssen in der Lage bleiben, den Regelungsinhalt mit den anerkannten Auslegungsregeln zu konkretisieren (vgl. NdsOVG, Urteil vom 2. November 2010 - 4 KN 109/10 - juris Rn. 32 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 4 KN 300/19
Düngemittel; Düngung; Entwässerung; Gewässerrandstreifen; Gewässerunterhaltung; …
Es handelt es sich bei ihnen somit nicht um beliebige Personen, die durch das in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezweckte Verbot der Popularklage von der Antragstellung ausgeschlossen sein sollen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.2000 - 6 CN 3.99 -, juris Rn 26; Senatsurt. v. 19.10.2021 - 4 KN 292/16 -, juris Rn. 25, v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, juris Rn. 80 u. v. 2.11.2010 - 4 KN 109/10 -, juris Rn. 20). - OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19
Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum; …
- OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 4 KN 359/17
Antragsbefugnis im gegen eine naturschutzrechtliche Schutzgebietsfestsetzung …