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   OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09   

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https://dejure.org/2011,11238
OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09 (https://dejure.org/2011,11238)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.01.2011 - 13 LA 103/09 (https://dejure.org/2011,11238)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - 13 LA 103/09 (https://dejure.org/2011,11238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verrechnung von Investitionskosten mit Abwasserabgaben - zum Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 3 AbwAG; § 10 Abs. 4 AbwAG; § 11 Abs. 1 Nr. 9 AG AbwAG Nds; § 169 Abs. 1 S. 1 AO
    Festsetzungsverjährung bezüglich Abwasserabgaben als Ausschlussgrund einer Verrechnung bei Übernahme der Abgaben durch die Kommune erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Voraussetzungen einer Verrechnung i.S.d. § 10 Abs. 3 und 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsverjährung bezüglich Abwasserabgaben als Ausschlussgrund einer Verrechnung bei Übernahme der Abgaben durch die Kommune erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Voraussetzungen einer Verrechnung i.S.d. § 10 Abs. 3 und 4 Abwasserabgabengesetz ( AbwAG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechnung von Investitionskosten mit verjährten Abwasserabgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzungsverjährung bezüglich Abwasserabgaben als Ausschlussgrund einer Verrechnung bei Übernahme der Abgaben durch die Kommune erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Voraussetzungen einer Verrechnung i.S.d. § 10 Abs. 3 und 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 9 A 2550/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Für entscheidend hält der Senat, dass durch die Verrechnung bei einem bereits ergangenen Abgabenbescheid der hierdurch gesetzte Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Abgabe im Umfang des Verrechnungsanspruchs (mittels Verwaltungsakts) wieder beseitigt wird, auch wenn zwischenzeitlich Bestandskraft eingetreten ist, wofür § 10 Abs. 3 AbwAG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage bietet (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 17.03.2010 - 9 A 2550/08 -, juris Rdnr. 20).

    Andererseits kann der Abgabengläubiger nach Ablauf der Frist sicher sein, dass etwaige Erstattungsansprüche nicht mehr bestehen (OVG NRW, Urt. v. 17.03.2010 - 9 A 2550/08 -, juris Rdnr. 34).

    Mit dieser Bestimmung sind die landesrechtlichen Regelungen über die Festsetzungsverjährung keineswegs unvereinbar; Vorgaben für das Institut der Verjährung ergeben sich daraus ersichtlich nicht (vgl. OVG NRW, Urt. v. 17.03.2010 - 9 A 2550/08 -, juris Rdnr. 43).

  • OVG Thüringen, 17.09.2007 - 4 KO 726/05

    Abwälzung der Abwasserabgabe nach Verrechnung; Abwasserabgabe; Abwälzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    bb) Auf die von der Klägerin in der Begründung ihres Zulassungsantrags erörterte Frage, ob die Verrechnung nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG durch Verwaltungsakt zu erfolgen hat (bejahend: BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 9 C 4/04 -, juris Rdnr. 20; die Begründung des Bundesverwaltungsgeichts bezweifelnd: Thür. OVG, Urt. v. 17.09.2007 - 4 KO 726/05 -, juris Rdnr. 34), kommt es nicht entscheidungserheblich an.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung vom 17. September 2007 - 4 KO 726/05 - nicht mit der Festsetzungsverjährung zu befassen, sondern mit der Frage, ob eine abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft die Abwasserabgabe auch dann abwälzen kann, wenn sie die Abgabe wegen einer Verrechnung nach § 10 Abs. 3 und 5 AbwAG letztlich nicht zahlen musste.

    Die von der Klägerin unter Hinweis auf sich nach ihrer Auffassung widersprechende Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.09.2007 - 4 KO 726/05 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.04.2005 - 9 C 4/04 -) geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache besteht nicht.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    bb) Auf die von der Klägerin in der Begründung ihres Zulassungsantrags erörterte Frage, ob die Verrechnung nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG durch Verwaltungsakt zu erfolgen hat (bejahend: BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 9 C 4/04 -, juris Rdnr. 20; die Begründung des Bundesverwaltungsgeichts bezweifelnd: Thür. OVG, Urt. v. 17.09.2007 - 4 KO 726/05 -, juris Rdnr. 34), kommt es nicht entscheidungserheblich an.

    Abgesehen davon hat der Senat im Zusammenhang mit der Frage des Eintritts der Festsetzungsverjährung keine Zweifel an der Richtigkeit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.04.2005 - 9 C 4/04 -, juris Rdnr. 20), dass die Verrechnung nicht die Ebene der Erfüllung der Abgabenschuld, sondern vielmehr ihre Höhe und mithin die Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung betrifft.

    Die von der Klägerin unter Hinweis auf sich nach ihrer Auffassung widersprechende Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.09.2007 - 4 KO 726/05 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.04.2005 - 9 C 4/04 -) geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache besteht nicht.

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Im Jahre 2004 hatte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.01.2004 - 9 C 13/03 -) zur Folge, dass die bis dahin überwiegend praktizierte Verrechnungsmethodik zu Gunsten der Kommunen, die ihr Abwasserkanalnetz ausbauen, erweitert wurde.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 13 LA 103/09
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).
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