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   OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05   

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OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05 (https://dejure.org/2006,6086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 KN 58/05 (https://dejure.org/2006,6086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 1 KN 58/05 (https://dejure.org/2006,6086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6
    Abstände zwischen Windenergieanlagen untereinander - Haupt- bzw. Nebenwindrichtung; Mindestabstände; Rechtsschutzbedürfnis; Rotordurchmesser; Windenergieanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung der Standorte von Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2105 (Ls.)
  • BauR 2007, 329
  • ZfBR 2006, 797
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 1 KN 3713/01

    Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Grundstückseigentümer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Der Rechtsgedanke, den der erkennende Senat in dem Urteil vom 13. November 2002 - 1 KN 3713/01 - (NordÖR 2003, 74) entwickelt habe, sei hier übertragbar.

    Der Senat hat in dem, vom Vertreter der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Urteil vom 13. November 2002 - 1 KN 3713/01 - NordÖR 2003, 74, ausgeführt, dass ein Normenkontrollantrag des Nachbarn gegen einen Bebauungsplan, der Standorte für Windenergieanlagen festsetzt, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn die Festsetzung der Flächen im Bebauungsplan mit der Darstellung der Sonderbaufläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan identisch ist, weil die Errichtung der Windenergieanlagen nicht erst durch den Bebauungsplan ermöglicht, sondern eher insoweit eingeschränkt werde, als durch den Bebauungsplan Einzelheiten festgelegt sind, die sich aus dem Flächennutzungsplan nicht ergeben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 37/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Sowohl das OVG Münster als auch das von der Antragstellerin genannte OVG Magdeburg (Beschl. v. 23.8.2004 - 2 M 37/04 -, juris) gehen davon aus, dass im Rahmen einer Überprüfung der vom "Nachbarn" angefochtenen Genehmigung jeweils auch zu berücksichtigen ist, inwieweit der Betreiber der vorhandenen Windenergieanlage auf die Beibehaltung einer ihm positiven Situation vertrauen durfte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Daraus schließt das OVG Münster (Beschl. v. 9.7.2003 - 7 B 949/03 - BRS 66 Nr. 138; insoweit auch Beschl. v. 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - BRS 63 Nr. 149 und v. 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63 Nr. 150 sowie OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 - V.n.b.), dass in diesen Fällen eine Einzelfallprüfung empfehlenswert ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 10 B 1831/99

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage ; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Daraus schließt das OVG Münster (Beschl. v. 9.7.2003 - 7 B 949/03 - BRS 66 Nr. 138; insoweit auch Beschl. v. 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - BRS 63 Nr. 149 und v. 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63 Nr. 150 sowie OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 - V.n.b.), dass in diesen Fällen eine Einzelfallprüfung empfehlenswert ist.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Notwendig und ausreichend für die Sicherung der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BRS 65 Nr. 20), dass der Vertrag zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegt und auch abgeschlossen worden ist (Urt. d. Sen. v. 18.11.2004 - 1 KN 122/03 - u. Urt. v. 17.2.2005 - 1 KN 7/04 -).
  • VG Stade, 22.11.2005 - 2 B 1630/05

    Erforderlichkeit größerer Abstände zwischen konkurrierenden Windparks.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Den gleichzeitig gestellten Eilantrag gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der Anlagen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 14 lehnte das Verwaltungsgericht Stade mit Beschluss vom 22. November 2005 (2 B 1630/05) mit der Begründung ab, dass sich aus den zugrunde liegenden Gutachten nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung der Standsicherheit der von der Antragstellerin betriebenen Windenergieanlage ergebe.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 1 MN 295/03

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Mit Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 MN 295/03 - setzte der erkennende Senat die Veränderungssperre einstweilen außer Vollzug.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 7/04

    Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen eine Beteiligungsvorschrift bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Notwendig und ausreichend für die Sicherung der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BRS 65 Nr. 20), dass der Vertrag zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegt und auch abgeschlossen worden ist (Urt. d. Sen. v. 18.11.2004 - 1 KN 122/03 - u. Urt. v. 17.2.2005 - 1 KN 7/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00

    Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Infrastrukturbeitrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05
    Zwar kann sich aus der Gesamtschau der Begründung zu einem Bebauungsplan und dem der Aufstellung des Plans vorangegangenen, zwischen den Beteiligten abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag ergeben, dass der Vertrag einen unzulässigen Einfluss auf die Abwägungsentscheidung ausgeübt hat (Entscheidung d. Sen. v. 25.6.2001 - 1 K 1015/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Es gibt keinen allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären (vgl. NdsOVG, Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 -, ZNER 2008, 398 = ZfBR 2009, 262; Beschl. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, Nds. VBl.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 1. Senat des Gerichts (vgl. Beschl. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, Nds. VBl. 2006, 307 ff. unter Berufung auf BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - BVerwG 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385 ff) in seinem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für

    Die Gemeinde darf keine Ansprüche auf Einleitung und Durchführung eines Bauleitplanverfahrens begründen, die zu einer Vorabbindung der beteiligten Gremien führen (BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - 4 C 15.04 -, NVwZ 2006, 336; Nds. OVG, Urt. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, BauR 2007, 329).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10

    "Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher

    Das schließt - wie sich auch aus § 11 Abs. 1 BauGB ergibt - vertragliche Gestaltungen im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung nicht aus (s. auch Beschluss des Senats vom 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206, juris Rdn. 32; Nds. OVG, Urteil vom 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, NdsVBl 2006, 307, juris; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 1 Rdn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

    Die im angegriffenen Bebauungsplan in Ansatz gebrachten Abstände liegen im Rahmen dessen, was gängigerweise in Praxis und Rechtsprechung als angemessen angesehen wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.7.2002, juris, Rn. 161 f. zu Hochspannungsfreileitungen und öffentlichen Straßen; OVG Nds, Urteil vom 3.5.2006, ZfBR 2006, 797 und juris, Rn. 32 ff. sowie OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003, NuR 2004, 128 und juris, Rn. 4 ff. zu Turbulenzabständen).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Es gibt danach keinen im Rahmen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzusiedelnden allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass - sofern zwingende Ansprüche auf Einleitung und Durchführung eines Bauleitplanverfahrens nicht begründet werden - im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären (1. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluss vom 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, Nds.VBl. 2006, 307 ff. unter Berufung auf BVerwG, Urteil v. 25.11.2005 - BVerwG 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre

    Dass eine Feinsteuerung der Errichtung von Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone durch einen Bebauungsplan typischerweise etwa die Begrenzung der Anlagenhöhe oder den genauen Standort beinhaltet (so für eine beispielhafte Regelung etwa BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - BVerwG 4 BN 61.03 -, juris Rn. 8) oder etwa auch die Erschließung der Anlagen (so etwa im Falle OVG Lüneburg, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 KN 58/05 -, juris Rn. 34), dürfte auf der Hand liegen.
  • VG Leipzig, 12.07.2007 - 6 K 419/07

    Turbulenzen; Standsicherheit; Windklau; Veränderungssperre;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ( OVG Lüneburg, Urt. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 1.2.2000, BRS 63 Nr. 150) und die Ministerialverwaltung (Ziffer 6 Gemeinsamer Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Zulässigkeit von Windkraftanlagen vom 25.1.2003 (Az.: 53-458/28) haben das diesbezügliche Risiko abgeschätzt und wie folgt zwischen den Betreibern verteilt: Bei Abständen von weniger als 5 Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung (bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen) sind Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten, da in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen (Topografie, Nabenhöhe, Windgeschwindigkeit) die Turbulenzintensität des Windes größer werden kann, als in der entsprechenden Richtlinie aus 1995 des Deutschen Instituts für Bautechnik vorgegeben.
  • VG Kassel, 27.01.2010 - 7 K 1697/06

    Windkraftanlage

    Das Urteil des OVG B-Stadt (v. 03.05 2006 - 1 KN 58/05 - BauR 2007, S. 329 ff. = BRS 70, Nr. 41) ist im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan ergangen (näheres s. u.).
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