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   OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96   

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OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96 (https://dejure.org/1996,12973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.1996 - 1 M 1070/96 (https://dejure.org/1996,12973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 1 M 1070/96 (https://dejure.org/1996,12973)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 2 B 2116/95
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
 
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  • Drs-Bund, 14.03.1996 - BT-Drs 13/4108
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Der darin erwähnte, noch nicht veröffentlichte Bericht des National Council on Radiation Protection and Measurement (NCRP) bezieht sich allein auf den Niederfrequenzbereich (vgl. BT-Drucksache 13/3365 v. 18.12.1995, S. 3 und BT-Drucksache 13/4108 - Umweltgutachten 1996 - , S. 211).

    Bestätigt wird dies durch das Umweltgutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (BT-Drucksache 13/4108, S. 211 ff., 286 ff.).

    So gehörte das sog. ALARA-Prinzip, dessen Einführung nach einigen Darstellungen erstmals in dem NCRP-Bericht gefordert worden sein soll, ohnehin schon seit 1977 zu den Grundregeln der ICRP (vgl. Umweltgutachten 1996, BT-Drucksache 13/4108, S. 286 f.).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Möglicherweise wird damit nicht die Anwendbarkeit des Bundesimmissionsschutzgesetzes an sich in Frage gestellt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.2.1996 - 11 VR 46.95 - Senatsurt. v. 13.7.1994 - 1 L 250 und 251/91 -, BRS 56 Nr. 177 = NVwZ 1995, 917; siehe zur Entwicklung der Rechtsprechung auch Kremser, NVwZ 1995, 851), sondern nur die Eignung der gegenwärtig angewandten Bewertungsmethoden.

    Dabei ist dem Senat auf Grund eines Sachverständigengutachtens in einem früheren Verfahren (vgl. Senatsurt. v. 13.7.1994, a.a.O.) bekannt, daß auch das Berechnungsverfahren bereits von konservativen Annahmen ausgeht, die errechneten Sicherheitsabstände also erheblich größer sind, als sie bei einer von den tatsächlichen Verhältnissen ausgehenden Berechnung sein müßten.

  • Drs-Bund, 18.12.1995 - BT-Drs 13/3365
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Der darin erwähnte, noch nicht veröffentlichte Bericht des National Council on Radiation Protection and Measurement (NCRP) bezieht sich allein auf den Niederfrequenzbereich (vgl. BT-Drucksache 13/3365 v. 18.12.1995, S. 3 und BT-Drucksache 13/4108 - Umweltgutachten 1996 - , S. 211).
  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Soweit die Antragsteller ihre Gefährdung aus möglichen Wechselwirkungen des streitigen Vorhabens mit der Radaranlage und dem Richtfunkturm herleiten, machen sie zwar mit ihrem Vortrag eines gehäuften Auftritts von Gehirntumoren die Beeinträchtigung besonders hochwertiger Rechtsgüter geltend, so daß schon eine geringe Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts eine Gefahr im rechtlichen Sinne begründen kann (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, NVwZ 1995, 1010, 1013; VG Gera, Beschl. v. 4.9.1995 - 4 E 518/95.Ge -, ThürVBl. 1995, 283).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Die Schutzwürdigkeit der Position des Inhabers einer Baugenehmigung unterscheidet sich ebenfalls nicht danach, ob er zugleich Grundstückseigentümer ist oder nicht; ersterenfalls ist er durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt, letzterenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.6.1995 - 1 L 89/94 -, Die Gemeinde 1996, 15).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Möglicherweise wird damit nicht die Anwendbarkeit des Bundesimmissionsschutzgesetzes an sich in Frage gestellt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.2.1996 - 11 VR 46.95 - Senatsurt. v. 13.7.1994 - 1 L 250 und 251/91 -, BRS 56 Nr. 177 = NVwZ 1995, 917; siehe zur Entwicklung der Rechtsprechung auch Kremser, NVwZ 1995, 851), sondern nur die Eignung der gegenwärtig angewandten Bewertungsmethoden.
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Soweit die Antragsteller ihre Gefährdung aus möglichen Wechselwirkungen des streitigen Vorhabens mit der Radaranlage und dem Richtfunkturm herleiten, machen sie zwar mit ihrem Vortrag eines gehäuften Auftritts von Gehirntumoren die Beeinträchtigung besonders hochwertiger Rechtsgüter geltend, so daß schon eine geringe Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts eine Gefahr im rechtlichen Sinne begründen kann (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, NVwZ 1995, 1010, 1013; VG Gera, Beschl. v. 4.9.1995 - 4 E 518/95.Ge -, ThürVBl. 1995, 283).
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Fertigstellung eines von einem öffentlich-rechtlichen Bauträger begonnenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Kassel entsprechende Berechnungen unternommen hat, geht er nunmehr nur von dem Faktor 3, 16 aus (Beschl. v. 17.8.1995 - 3 TH 798/94 -, BauR 1996, 233); bei dem tatsächlich eingehaltenen Faktor 790 sind die Antragsteller hiernach "auf der sicheren Seite".
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