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   OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21   

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OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21 (https://dejure.org/2021,28001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.2021 - 13 MN 352/21 (https://dejure.org/2021,28001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 2021 - 13 MN 352/21 (https://dejure.org/2021,28001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 IfSG; § 28a Abs 3 IfSG; § 32 IfSG; § 47 Abs 6 VwGO
    7-Tage-Inzidenz; Berufsausübungsfreiheit; Club; Diskothek; Inzidenzwert; Normenkontrolleilverfahren; Schließung; Shisha-Bar

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Niedersachen: Clubs und Shisha-Bars dürfen trotz einer Inzidenz von über 10 geöffnet bleiben; § 28a Abs. 3 IfSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Shisha-Bar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inzidenzgrenze: Clubs und Shisha-Bars dürfen geöffnet bleiben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außervollzugsetzung der Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG setzt Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 Außervollzug - Regelung stellt derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme mehr dar

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; Betriebsschließung; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Damit sind ersichtlich Einschränkungen gemeint, die deutlich unter der Eingriffstiefe flächendeckender Betriebsverbote für einzelne Branchen liegen (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 15.10.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 28).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), insbesondere angesichts der steigenden Impfquote und der damit voraussichtlich einhergehenden niedrigeren Belastung des Gesundheitssystems trotz höherer Infektionszahlen, bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    § 9 Abs. 5 und § 1a Abs. 1 und Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung sind im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Einrichtungen, in denen Shisha- Pfeifen zum Konsum angeboten werden, bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10, wie sie § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung anordnet, ist gemessen an den sich aus §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1, 3, 5 und 6, 32 IfSG ergebenden Voraussetzungen (vgl. hierzu im Einzelnen bspw.: Senatsbeschl. v. 14.4.2021 - 13 MN 161/21 -, juris Rn. 11 ff.; v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 26 ff.) keine rechtmäßige Schutzmaßnahme.

    Der Tatbestand der genannten Rechtsgrundlage ist unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt mit eingehender Begründung und weiteren Nachweisen etwa die Senatsbeschl. v. 5.1.2021 - 13 MN 582/20 -, Umdruck S. 4 ff., und v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 26 ff.) und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens (vgl. hierzu die Angaben im täglichen Situationsbericht des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/) auch weiterhin erfüllt, und die materielle Rechtmäßigkeit der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns keinen durchgreifenden Bedenken ausgesetzt.

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Die vorläufige Außervollzugsetzung des § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren; sie ist allgemeinverbindlich (vgl. Senatsbeschl. v. 28.8.2020 - 13 MN 307/20 -, juris Rn. 36; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 611).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 13 MN 10/21

    Baumärkte; Corona; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), insbesondere angesichts der steigenden Impfquote und der damit voraussichtlich einhergehenden niedrigeren Belastung des Gesundheitssystems trotz höherer Infektionszahlen, bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2021 - 13 MN 103/21

    Corona; Eilverkündung; Einzelhandel; klick und meet; Normenkontrolleilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Bei § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung handelt es sich zudem um eine lediglich eine Branche selektiv erfassende Regelung, die weder Bestandteil vorweggenommener breit angelegter (erwartete 7-Tage-Inzidenz von über 35) noch umfassender (erwartete 7-Tage-Inzidenz von über 50) Schutzmaßnahmen (vgl. zur Begrifflichkeit: Senatsbeschl. v. 15.3.2021 - 13 MN 103/21 -, juris Rn. 36) ist, die nach dieser Vorschrift bei der Erwartung der Überschreitung dieser Schwellenwerte in absehbarer Zeit angezeigt wären.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 485/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Der Senat geht zwar davon aus, dass diese Verordnung auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruht (vgl. hierzu im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 11.11.2020 - 13 MN 485/20 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Diese Notwendigkeit ist während der Dauer einer angeordneten Maßnahme von der zuständigen Behörde fortlaufend zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 114/21

    Corona; Freizeitpark; Hochinzidenzkommune; Normenkontrolleilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21
    Auch sind (bezogen auf die Rechtsfolgenseite) die in § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Beschränkungen mit Blick auf den Adressatenkreis dieser Regelung und die grundsätzliche Art der gewählten Schutzmaßnahme nicht zu beanstanden (vgl. zu den Betriebsbeschränkungen in § 10 der Niedersächsischen Corona-Verordnung: Senatsbeschl. v. 19.3.2021 - 13 MN 114/21 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 13 MN 182/20

    Bewirtungsverbot; Corona; Einkaufscenter; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 MN 161/21

    Corona; Freilichtbühnen; Normenkontrolleilantrag

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21

    Coronavirus: Generelles Verbot von Tanzveranstaltungen gekippt

    Das angegriffene Verbot von Tanzlustbarkeiten gehört als Betriebsbeschränkung auch zum Kreis der dort genannten möglichen Schutzmaßnahmen, da es sich bei den hiervon betroffenen Betrieben um "Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind" handelt, vgl. § 28a Abs. 1 Nr. 6 IfSG (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21

    7-Tage-Inzidenz; Betriebsbeschränkung; Club; Corona; Disko; Hospitalisierung;

    § 2 Abs. 2 bis 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestimmt nur abstrakt, nach welchen Maßgaben die zuständigen Behörden eine Warnstufe festzustellen haben, enthält aber selbst keine Regelungen, die ge- oder verbietend an die Antragstellerin adressiert sind oder sonst eine diese unmittelbar belastende Wirkung haben (vgl. ebenso zu § 1a Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 v. 30. Mai 2021, Nds. GVBl. S. 297, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 27.7.2021, Nds. GVBl. S. 559: Senatsbeschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 14).

    Nach den, wie dargestellt, für den Senat feststehenden Grundannahmen, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer bereits ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in sich tragen und dieses Risiko durch unmittelbare, länger andauernde Personenkontakte und durch besonders aerosolerzeugende Verhaltensweisen (hier insbesondere laute, lange Gespräche, Singen, Rauchen, Tanzen) weiter steigt, besteht vielmehr kein vernünftiger Zweifel daran, dass das Geschehen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen und in den geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs besonders infektionsrelevant ist (so schon Senatsbeschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33; vgl. dahingehend auch die Begründung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 24.8.2021, Nds. GVBl. S. 608 f.: "nahezu explosionsartiger Infektionsverbreitung ... durch Besucherinnen und Besucher von Diskotheken und Clubs" ).

  • VG Hamburg, 17.08.2021 - 14 E 3490/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Tanzverbot

    Für das vorliegende Eilverfahren ist es im Übrigen nicht von Relevanz, ob die möglicherweise unzureichende Berücksichtigung der Erkenntnisse des RKI zu Geimpften und Genesenen bei gleichzeitigem Festhalten an einem rein inzidenzgesteuerten Vorgehen des Verordnungsgebers (vgl. zur Kritik daran z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2021, 13 MN 352/21, juris Rn. 31; Beschl. v. 20.1.2021, 13 MN 10/21, juris Rn. 20 ff.) möglicherweise nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 13 B 1412/21

    Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung insbesondere des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, wonach eine Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 mit der Regelung des § 28a Abs. 3 IfSG nicht vereinbar ist), weist sie zudem darauf hin, dass der Kreis nicht geimpfter und immunisierter Diskothekenbesucher gegenüber anderen Bevölkerungskreisen verschwindend gering sei und keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen habe.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 14 MN 171/22

    Corona; Diskotheken; Maskenpflicht

    Dabei besteht - angesichts zahlreicher Medienberichte über konkrete Ausbruchsgeschehen Ende des vergangenen Jahres in Deutschland (siehe nur https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Quarantaene-fuer-alle-Besucher-von-drei-Diskos-in-SH,disco290.html und https://www.rnd.de/panorama/trittau-party-im-fun-parc-als-superspreader-event-100-corona-infizierte-an-weihnachten-26Z5QZVFEJASXPOTUDKZGKZGGQ.html) - auch kein vernünftiger Zweifel daran, dass das Geschehen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen besonders infektionsrelevant ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 und v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33; vgl. dahingehend auch die Begründung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 24.8.2021, Nds. GVBl. 2021 S. 608 f.: " nahezu explosionsartiger Infektionsverbreitung ... durch Besucherinnen und Besucher von Diskotheken und Clubs ").
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2022 - 14 MN 129/22

    Corona; Corona-Pandemie; Coronavirus; COVID-19; Omikron-Variante; Shisha-Bar

    Es gibt keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Geschehen auch in Shisha-Bars besonders infektionsrelevant ist (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21- und vom 7.9.2021 - 13 MN 378/21-).

    Der Senat hat zudem keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Geschehen auch in Shisha-Bars - wie auch in Bars und Diskotheken - besonders infektionsrelevant ist (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33 u. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 ff.; zuletzt: Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 25 NE 21.2227

    Keine Öffnung der Diskotheken nach der "Drei-G-Regel"

    Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern sei in den letzten Tagen zwar wieder erheblich gestiegen, liege aber in vielen Landkreisen noch unter 35. Nach der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (B.v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21) sei es nicht gerechtfertigt, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Inzidenz ganze Branchen pauschal zu schließen.

    Der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des OVG Niedersachsen vom 3. August 2021 (13 MN 352/21 - juris), mit dem die Anordnung in § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 27. Juli 2021 zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde, weil nach § 28a Abs. 3 Satz 7 IfSG unterhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 35 insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht kämen, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützten, worunter lediglich Einschränkungen unterhalb flächendeckender Betriebsverbote für einzelne Branchen fielen, kann auf das hiesige Verfahren schon deshalb nicht übertragen werden, weil der Verordnungsgeber die 13. BayIfSMV in Kenntnis der Tatsache, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern seit dem 19. August 2021 über 35 liegt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Inzidenz_aktualisiert.html), in ihrer derzeitigen Fassung erlassen hat (vgl. Begründung der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 - BayMBl. 2021 Nr. 585 S. 1) Darauf, dass in wenigen anderen bayerischen Landkreisen die 7-Tages-Inzidenz unter 35 liegt, kommt es hingegen nicht an.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2021 - 11 S 86.21

    COVID-19-Pandemie; Grundschüler; Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske;

    Zu den danach möglichen Schutzmaßnahmen zählen insbesondere die allgemeinen Regelungen wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss v. 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn 29; Kießling, in: Kießling, IfSG, 2. Aufl. 2021, § 28a Rn 126).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2021 - 13 MN 359/21

    Vorläufige Außervollzugsetzung; Corona-Virus; Eilverkündung; Entscheidungsformel;

    Denn die mit dem vorliegenden Normenkontrolleilantrag (§ 47 Abs. 6 VwGO) der Antragstellerin mit Bezug auf Shisha-Bars angegriffene Vorschrift des § 9 Abs. 5 der (9.) Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 - Niedersächsische Corona-Verordnung - vom 30. Mai 2021 (Nds. GVBl. S. 297) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 27. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 559) war im Zeitpunkt des Eingangs des Eilantrags als DigiFax vorab bei Gericht am 3. August 2021 um 14.48 Uhr (vgl. Bl. 3 der GA) bereits durch Senatsbeschluss vom selben Tage, der in einem anderen Normenkontrolleilverfahren (Az.: 13 MN 352/21, juris) am frühen Nachmittag des 3. August 2021 (gegen 13.30 Uhr) ergangen war, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug gesetzt worden.

    Daraus folgte, dass das "erledigende Ereignis" bereits vor Anhängigmachung des vorliegenden Normenkontrolleilantrags 13 MN 359/21 eingetreten war; mit der Konsequenz, dass dieser Eilantrag mangels verbliebenen Substrats einer (weiteren?) vorläufigen Außervollzugsetzung bereits anfänglich unstatthaft und somit unzulässig war und bis heute geblieben ist; mag das mit ihm in der Sache verfolgte Begehren, wie der Ausgang des genannten Parallelverfahrens 13 MN 352/21 zeigt, auch isoliert betrachtet hypothetisch begründet gewesen sein.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22

    Infektionsschutzrechtlicher Verordnung (MS, VO v. 23.11.2021 i.d.F. v.

    Demgegenüber hat der Senat keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Geschehen auch in Shisha-Bars besonders infektionsrelevant ist (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33 u. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - 11 S 84.21

    COVID-19-Pandemie; Grundschüler; Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske;

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2021 - 13 MN 425/21

    2-G-Betrieb; 2-G-Regelung; Bar; Berufsfreiheit; Corona-Virus; Diskothek;

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21

    2-G-Plus-Regelung; Diskothek; Kapazitätsbeschränkung; Maskenpflicht; Warnstufen

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2021 - 13 MN 390/21

    Corona; Diskothek

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