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   OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89   

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OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89 (https://dejure.org/1991,12124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.1991 - 1 K 29/89 (https://dejure.org/1991,12124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 1 K 29/89 (https://dejure.org/1991,12124)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.10.1974 - V A 28/74
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89
    Der Gesetzgeber hat hier von der in Art. 137 GG vorgesehenen Möglichkeit, die Inkompatibilität einer bestimmten Funktion mit der Mitgliedschaft in einem Kommunalparlament zu regeln, Gebrauch gemacht, ohne daß dies hinsichtlich der konkreten Art und Weise verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v.1.10.1974 - V A 28/74 - in Die Gemeinde 1975 S. 86).

    Von daher setzt sich auch der Senat keineswegs, wie der Vertreter des öffentlichen Interesses meint, in Widerspruch zu der Rechtsprechung des 5. Senats (Urt. v. 1.10.1974 aaO), denn natürlich hat der betroffene Mandatsträger die Möglichkeit, die Feststellung des Wahlleiters ggf. mit der Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO anzugreifen.

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89
    In einer solchen Lage ist es aber dann Sache des vorläufigen Rechtsschutzes, unter Abwägung der betroffenen Interessen eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 90, 501).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1971 - X A 631/70
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89
    Letztere ist aber unwirksam, weil der Aufstellungsbeschluß gemessen an den Anforderungen an das ortsgesetzgeberische Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes in wesentlicher Hinsicht mangelhaft ist, da an der Beschlußfassung am 7.10.1988 der Bürgervorsteher M. und der Ratsherr D. mitgewirkt haben, obwohl diese bereits ihr Mandat verloren hatten; darauf, daß ihre Stimmen für das Abstimmungsergebnis nicht ausschlaggebend waren, kommt es wegen dieses Verfahrensfehlers nicht an (vgl. La. OVG Münster, Urt. v.18.6.1971 - X A 631/70 - OVGE 27, 60; Galette/Laux, Kommentar zur Gemeindeordnung, Anm. 2 zu § 22 Abs. 5 GO; Kunze/Bronnen, Kommentar zur GO-Baden-Württemberg, Rdnr. 8 zu § 30).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.02.1988 - 1 C 41/86

    Zulassung; Privilegiertes Vorhaben; Golfplatz; Bauen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89
    Soweit sich die Antragsgegnerin demgegenüber auf das Urteil des Senats vom 26.2.1988 - 1 C 41/86 - (BauR 1988 S. 317 ff.) bezieht und daraus herleitet, daß es an dem für einen Normenkontrollantrag notwendigen Rechtsschutzbedürfnis auch dann fehle, wenn der Planungswille der Gemeinde eindeutig und unabhängig von der Wirksamkeit einer planerischen Entscheidung dem Vorhaben entgegenstehe, vermag ihr der Senat nicht zu folgen.
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 K 29/89
    Der Beschluß zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist selbst keine Rechtsnorm oder ein Verwaltungsakt, sondern Teil des werdenden Ortsrechts; er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung und ist der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur insoweit unterworfen, als er notwendiger formeller Bestandteil einer Rechtsnorm ist und für deren Wirksamkeit Bedeutung hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.5.1956 - I C 89/55 - BVerwGE 3, 258, 262; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Rdnr. 10 zu § 14).
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