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   OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07   

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https://dejure.org/2008,23109
OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07 (https://dejure.org/2008,23109)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2008 - 5 ME 480/07 (https://dejure.org/2008,23109)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2008 - 5 ME 480/07 (https://dejure.org/2008,23109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung aufgrund fehlgehender Bewertung eines stellenbezogenen Auswahlgesprächs; Umfang der Darlegung eines Auswahlgesprächs; Glaubhaftmachung eines Sachverhalts im Verfahren des vorläufigen ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 Abs. 1 NBG
    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden Sachverhalt beruhenden Bewertung eines stellenbezogenen Auswahlgesprächs; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Auswahlentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1; ; VwGO § 114 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden Sachverhalt beruhenden Bewertung eines stellenbezogenen Auswahlgesprächs; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Auswahlentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamter der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Ebenso wie bei einer dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 17.03.1993 - 2 B 25.93 -, DÖD 1993, 179, m.w.N.) ist es für eine Auswahlentscheidung nach der Rechtsprechung so, dass die zugrundeliegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung bedürfen, als der Dienstherr entweder historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der Auswahlentscheidung erwähnt oder die Auswahlentscheidung oder einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtsachverhalt herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2006 - 1 B 1587/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Die von der Antragsgegnerin aus dem Vermerk des Beurteilers hergeleitete Schlussfolgerung einer mangelnden Fachkompetenz des Antragstellers ist durch die Feststellungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in einer Weise erschüttert worden, die eine hinreichende Orientierung der Auswahlentscheidung an den materiellen Kriterien der Bestenauslese wegen des voraussichtlich unzutreffenden zugrunde gelegten Sachverhalts nicht erkennen lässt (vgl. dazu auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.1.2006 - 1 B 1587/05 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 23).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Vielmehr lässt sich aufgrund des Fehlers bei der Bewertung des stellenbezogenen Auswahlgesprächs nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME 137/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Vielmehr lässt sich aufgrund des Fehlers bei der Bewertung des stellenbezogenen Auswahlgesprächs nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME 137/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2002 - 18 O 313/99

    Zivilrechtliche Lärmbeseitigungsansprüche gegen Flughafen Frankfurt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Vielmehr lässt sich aufgrund des Fehlers bei der Bewertung des stellenbezogenen Auswahlgesprächs nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME 137/07 -).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der eingangs genannten, für Akte wertender Erkenntnis geltenden Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 248; Nds.OVG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 M 4654/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs in einem nur eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. auch zum Folgenden: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs nur in einem eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2008 - 5 ME 480/07 -, juris; Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs nur in einem eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2008 - 5 ME 480/07 -, juris; Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris).
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