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   OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15 (https://dejure.org/2017,24260)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 (https://dejure.org/2017,24260)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 5 LA 194/15 (https://dejure.org/2017,24260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 2 AGG; § 15 Abs 1 AGG; § 15 Abs 4 AGG; EGRL 78/2000
    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter; Diskriminierung; Lebensalter; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 30. Oktober 2014 ausdrücklich festgestellt, dass die - vor dem Hintergrund des § 15 Abs. 4 AGG - entscheidungserhebliche Rechtslage (bereits) durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen E. und D. am 8. September 2011 (- C - 297/10 - und - C - 298/10 -, juris) geklärt worden sei (- BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 53f.; - BVerwG 2 C 6.13 -, juris Rn. 52f.; - BVerwG 2 C 9.13 -, juris Rn. 54f.; vgl. auch - BVerwG 2 C 36.13 -, juris Rn. 20; - BVerwG 2 C 38.13 -, juris Rn. 20; - BVerwG 2 C 39.13 -, juris Rn. 20; - BVerwG 2 C 47.13 -, juris Rn. 20).

    Soweit der Kläger die - unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 22. Juli 2015 (- 3 A 119/12 -) erfolgten - Ausführungen der Vorinstanz auf Seite 7 des Urteilsabdrucks (dort unter "bb)") angreift (ZB 1 , S. 3f. [Bl. 90f./GA]), beziehen sich diese Erwägungen auf den Grundsatz, dass der Betreffende Kenntnis von der Benachteiligung im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG hat, wenn er die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt, nicht aber auch erforderlich ist, dass er aus diesen Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (so BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 51).

    Es hat vielmehr entscheidungstragend - und auf der Grundlage der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, welcher der Senat folgt - darauf abgestellt, dass von "diesem Grundsatz" - also davon, dass das Ziehen rechtlicher Schlussfolgerungen für die Auslösung der Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG regelmäßig nicht erforderlich ist - für den Fall einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage eine Ausnahme dergestalt geboten sei, dass der Lauf der Ausschlussfrist beginne, wenn die Erhebung einer Klage für den Betroffenen zumutbar sei; dies wiederum hänge davon ab, wann eine objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung stattgefunden habe (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., juris Rn. 51; Urteil vom 20.5.2015, a. a. O., Rn. 12), was in Fällen wie dem Streitfall mit Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen C. und D. am 8. September 2011 erfolgt sei (s. o.).

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Oktober 2014 (- BVerwG 2 C 6.13 -) das Folgende ausgeführt (a. a. O., Rn. 48):.

    Diese Rechtsauffassung steht mit der - vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen (UA, S. 5) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vollständig im Einklang (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 12 bis 17; Urteil vom 20.5.2015, a. a. O., Rn. 10; ebenso: BVerwG, Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., Rn. 8), der auch der Senat folgt.

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des betreffenden Beamten orientieren könnte (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 18 bis 21; Urteil vom 20.5.2015, a. a. O., Rn. 10; Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., Rn. 8).

    Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass - erstens - die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, - zweitens - der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist, und dass - drittens - zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 26).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle der altersdiskriminierenden Besoldung durch §§ 27, 28 BBesG a. F. entschieden, dass die erste und dritte dieser Voraussetzungen gegeben sei, die zweite Voraussetzung - also die Voraussetzung eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Unionsrecht - hingegen erst für den Zeitraum ab der Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen E. und D., also erst ab dem 8. September 2011 (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 25, 28 bis 30; ebenso: BVerwG, Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., Rn. 9).

    Aus jenen Urteilen geht indes eindeutig hervor, dass in Fällen der Besoldung nach §§ 27, 28 BBesG a. F. ein Entschädigungsanspruch der betreffenden Beamten nach § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 24 Nr. 1 AGG nur durchgreift, wenn die entsprechende Geltendmachung vor Ablauf der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG erfolgt ist, welche am 8. September 2011 zu laufen begonnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 50ff.; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 52ff.).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 6.13 ist seit dem 17. Februar 2015 auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts abrufbar, das Urteil zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 3.13 seit dem 3. März 2015.

    Zudem sind beide Urteile im Jahr 2015 in zahlreichen juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, etwa im Juni-Heft der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 2015, 812 und 818).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Das Bundesverwaltungsgericht habe den Klagen nur teilweise (und in geringem Umfang) stattgegeben und lediglich eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugebilligt; im Einzelnen könne dies der Pressemitteilung (Verfahren BVerwG 2 C 3.13 u. a.) entnommen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 30. Oktober 2014 ausdrücklich festgestellt, dass die - vor dem Hintergrund des § 15 Abs. 4 AGG - entscheidungserhebliche Rechtslage (bereits) durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen E. und D. am 8. September 2011 (- C - 297/10 - und - C - 298/10 -, juris) geklärt worden sei (- BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 53f.; - BVerwG 2 C 6.13 -, juris Rn. 52f.; - BVerwG 2 C 9.13 -, juris Rn. 54f.; vgl. auch - BVerwG 2 C 36.13 -, juris Rn. 20; - BVerwG 2 C 38.13 -, juris Rn. 20; - BVerwG 2 C 39.13 -, juris Rn. 20; - BVerwG 2 C 47.13 -, juris Rn. 20).

    Weiteren Klärungsbedarf zeigt das Zulassungsvorbringen des Klägers nicht auf; ungeachtet dessen tritt der Senat der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, ein hinreichender Verstoß gegen Unionsrecht sei erst ab dem 8. September 2011 anzunehmen, bei (vgl. auch den gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.10.2015 - 2 BvR 413/15 -, juris Rn. 30).

    Weiterhin hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, bisher liege lediglich eine Pressemitteilung vor; die Urteile selbst stünden noch nicht zur Verfügung; das Bundesverwaltungsgericht habe den Klagen nur teilweise (und nur in geringem Umfang) stattgegeben und lediglich eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugebilligt; im Einzelnen könne dies der Pressemitteilung (BVerwG 2 C 3.13 u. a.) entnommen werden.

    Aus jenen Urteilen geht indes eindeutig hervor, dass in Fällen der Besoldung nach §§ 27, 28 BBesG a. F. ein Entschädigungsanspruch der betreffenden Beamten nach § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 24 Nr. 1 AGG nur durchgreift, wenn die entsprechende Geltendmachung vor Ablauf der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG erfolgt ist, welche am 8. September 2011 zu laufen begonnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a. a. O., Rn. 50ff.; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 52ff.).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 6.13 ist seit dem 17. Februar 2015 auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts abrufbar, das Urteil zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 3.13 seit dem 3. März 2015.

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15

    Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Der beschließende Senat hat vor dem Hintergrund eines bei ihm anhängigen Parallelverfahrens (- 5 LA 180/14 -), in welchem auf Antrag der dortigen Beteiligten gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) mit Blick auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsverfahren BVerwG 2 C 20.15 das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden war, mit an die Beteiligten dieses Verfahrens gerichteter Verfügung vom 5. September 2016 angefragt, ob im Streitfall ebenso verfahren werden solle.

    Mit weiterer Verfügung des Senats vom 30. September 2016 ist den Beteiligten mitgeteilt worden, dass - wegen der Verfahrensweise im Parallelverfahren 5 LA 180/14 und zur Vermeidung der Entstehung weiterer Verfahrenskosten für die Beteiligten - nicht beabsichtigt sei, vor Ergehen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren BVerwG 2 C 20.15 über den streitgegenständlichen Zulassungsantrag zu entscheiden.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist in seinem Urteil vom 6. August 2015 (- 1 A 290/14 -, juris) dieser Ansicht zwar nicht gefolgt, sondern hat die Rechtslage erst durch das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (- C-501/12 u. a. Specht -, juris) als geklärt (a. a. O., Rn. 40ff.), jedenfalls aber bis November 2012 als nicht geklärt, angesehen (a. a. O., Rn. 46), und hat die Revision gegen dieses Urteil zugelassen; das Revisionsverfahren war beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 20.15 anhängig.

    Mit Urteil vom 6. April 2017 (- BVerwG 2 C 20.15 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, wonach in den Fällen der altersdiskriminierenden Besoldung von Beamten durch §§ 27 und 28 BBesG a. F. der Lauf der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der Verkündung des Urteils des EuGH vom 8. September 2011 in Sachen C. und D. (a. a. O.) zu laufen begonnen habe (juris, Rn. 10ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 5 Sa 509/13

    Erfüllungsanspruch - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung von Frauen aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    und die Entscheidung des [Landes]arbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, veröffentlicht in NZA-RR 2015, 14, 236.

    [= LAG Rh.-Pf., Urteil vom 14.8.2014 - 5 Sa 509/13 -, juris; Urteil vom 13.8.2014 - 4 Sa 519/13 -, juris; Anm. des Senats].

    In den vom Kläger zitierten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird zwar in der Tat ausgeführt, dass für Ansprüche auf Erfüllung derjenigen Ansprüche, die der begünstigten Gruppe gewährt werden, die Vorschrift des § 15 Abs. 4 AGG nicht gelte (BAG, Urteil vom 30.11.2010, a. a. O. Rn. 23; LAG Rh.-Pf., Urteil vom 14.8.2014, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 13.8.2014, a. a. O., Rn. 31); einen "Erfüllungsanspruch" [auf höhere Besoldung nach der höheren oder gar der höchsten Dienstaltersstufe] hat die Vorinstanz jedoch unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 30. Oktober 2014 und vom 20. Mai 2015 abgelehnt (UA, S. 4f.) und darüber hinaus auch einen entsprechenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruch unter Bezugnahme auf dieselbe Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint (UA, S. 5).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    sowie NZA-RR 2011, Seite 593.

    [= BAG, Urteil vom 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 -, juris; Anm. des Senats].

    In den vom Kläger zitierten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird zwar in der Tat ausgeführt, dass für Ansprüche auf Erfüllung derjenigen Ansprüche, die der begünstigten Gruppe gewährt werden, die Vorschrift des § 15 Abs. 4 AGG nicht gelte (BAG, Urteil vom 30.11.2010, a. a. O. Rn. 23; LAG Rh.-Pf., Urteil vom 14.8.2014, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 13.8.2014, a. a. O., Rn. 31); einen "Erfüllungsanspruch" [auf höhere Besoldung nach der höheren oder gar der höchsten Dienstaltersstufe] hat die Vorinstanz jedoch unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 30. Oktober 2014 und vom 20. Mai 2015 abgelehnt (UA, S. 4f.) und darüber hinaus auch einen entsprechenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruch unter Bezugnahme auf dieselbe Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint (UA, S. 5).

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Wir nehmen ferner Bezug auf die Entscheidung des BAG, veröffentlicht in NJW 2015, 2061.

    [= BAG, Urteil vom 11.12.2014 - 8 AZR 838/13 -, juris; Anm. des Senats].

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2014 - 4 Sa 519/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    [= LAG Rh.-Pf., Urteil vom 14.8.2014 - 5 Sa 509/13 -, juris; Urteil vom 13.8.2014 - 4 Sa 519/13 -, juris; Anm. des Senats].

    In den vom Kläger zitierten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird zwar in der Tat ausgeführt, dass für Ansprüche auf Erfüllung derjenigen Ansprüche, die der begünstigten Gruppe gewährt werden, die Vorschrift des § 15 Abs. 4 AGG nicht gelte (BAG, Urteil vom 30.11.2010, a. a. O. Rn. 23; LAG Rh.-Pf., Urteil vom 14.8.2014, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 13.8.2014, a. a. O., Rn. 31); einen "Erfüllungsanspruch" [auf höhere Besoldung nach der höheren oder gar der höchsten Dienstaltersstufe] hat die Vorinstanz jedoch unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 30. Oktober 2014 und vom 20. Mai 2015 abgelehnt (UA, S. 4f.) und darüber hinaus auch einen entsprechenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruch unter Bezugnahme auf dieselbe Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint (UA, S. 5).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008, a. a. O. Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10

    Alimentation, amtsangemessene; Berechnungsmethode; Mehrbedarf; Nettoeinkommen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Es ist somit in der Zulassungsbegründung darzulegen, welcher der fünf Zulassungsgründe geltend gemacht werden soll; ferner muss im Einzelnen unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründet werden, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt ist; im Falle der Geltendmachung mehrerer Zulassungsgründe müssen dabei alle diese Gründe jeweils selbständig dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 19.8.2010 - 5 LA 38/10 -, juris Rn. 3).

    Es ist jedoch nicht Aufgabe des Senats, sich aus einem "Darlegungsgemenge" dasjenige herauszusuchen, was sich bei wohlwollender Auslegung den einzelnen Zulassungsgründen zuordnen ließe (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.8.2010, a. a. O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, juris Rn. 12) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008, a. a. O.; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 4/15

    Altersdiskriminierung von Polizeivollzugsbeamten: Anwendbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden

  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 ME 233/10

    Vereinbarkeit einer von der Bewertung des Rechtsschutzsuchenden abweichenden

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2010 - 5 LA 32/09

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Bezeichnung des Vorbringens eines

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10

    Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe seiner

  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 47.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10

    Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten;

    Dem ist der erkennende Senat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.7.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 6) ebenso wie andere Obergerichte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14) gefolgt.

    Dem hat sich der Senat bislang angeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.7.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17

    Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt unter dem Aspekt der Überraschungsentscheidung nur vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte, weil dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen kann (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 57 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 - juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 -, juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 50/18

    Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung einer Waldumwandlung; Abweichen

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16

    Verjährung von Anträgen nach AGG § 15 Abs 4 wegen Altersdiskriminierung

    f.) Das Gericht schließt sich damit der - soweit durch Veröffentlichungen erkennbaren - absolut herrschenden Meinung an (vgl. nur jeweils m. w. Nachw.: BVerwG a. a. O; BAG a. a. O. ; BGH a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss v. 04.07.2017, 5 LA 194/15; VG München, Urteil v. 24.07.2017, M 21 K 15.5318; VG Hannover, Urteil v. 07.07.2017, 13 A 2870/15; VG Aachen, Urteil v. 12.10.2015, 1 K 1115/13; alle juris).".
  • VG Magdeburg, 17.01.2018 - 8 A 289/16

    Besoldung, Altersdiskriminierung

    f.) Das Gericht schließt sich damit der - soweit durch Veröffentlichungen erkennbaren - absolut herrschenden Meinung an (vgl. nur jeweils m. w. Nachw.: BVerwG a. a. O; BAG a. a. O. ; BGH a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss v. 04.07.2017, 5 LA 194/15; VG München, Urteil v. 24.07.2017, M 21 K 15.5318; VG Hannover, Urteil v. 07.07.2017, 13 A 2870/15; VG Aachen, Urteil v. 12.10.2015, 1 K 1115/13; alle juris).
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16

    Fristen für Anträge auf Entschädigung wegen einer altersdiskriminierenden

    f.) Das Gericht schließt sich damit der - soweit durch Veröffentlichungen erkennbaren - absolut herrschenden Meinung an (vgl. nur jeweils m. w. Nachw.: BVerwG a. a. O; BAG a. a. O. ; BGH a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss v. 04.07.2017, 5 LA 194/15; VG München, Urteil v. 24.07.2017, M 21 K 15.5318; VG Hannover, Urteil v. 07.07.2017, 13 A 2870/15; VG Aachen, Urteil v. 12.10.2015, 1 K 1115/13; alle juris).
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 387/16

    Entschädigung einer Bundesbeamtin wegen altersdiskriminierender Besoldung

    f.) Das Gericht schließt sich damit der - soweit durch Veröffentlichungen erkennbaren - absolut herrschenden Meinung an (vgl. nur jeweils m. w. Nachw.: BVerwG a. a. O; BAG a. a. O. ; BGH a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss v. 04.07.2017, 5 LA 194/15; VG München, Urteil v. 24.07.2017, M 21 K 15.5318; VG Hannover, Urteil v. 07.07.2017, 13 A 2870/15; VG Aachen, Urteil v. 12.10.2015, 1 K 1115/13; alle juris).
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