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   OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17 (https://dejure.org/2018,19467)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 (https://dejure.org/2018,19467)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 13 LA 247/17 (https://dejure.org/2018,19467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach ApoBetrO 1987 § 15

  • rechtsportal.de

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO ; Auslegung der Vorratspflicht in Bezug auf Produkt oder Wirkstoff des Medikaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, Beschl. v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, Beschl. v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 124a Rn. 53).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, Beschl. v. 12.3.2008 - 2 BvR 378/05 - Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18

    Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20

    Autismusspezifische Förderung; Bedarfsdeckung; Beeinträchtigungsprofil;

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 - juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 -, juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds erfordert dementsprechend eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen sollen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 18, vom 13.07.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 26, und vom 24.06.2009 - 4 LA 406/07 -, juris Rn. 15).

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