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   OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10   

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OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10 (https://dejure.org/2010,11009)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.2010 - 11 OB 425/10 (https://dejure.org/2010,11009)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 2010 - 11 OB 425/10 (https://dejure.org/2010,11009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Durchsuchung und Beschlagnahme nach dem Vereinsgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 VereinsG; § 94 StPO
    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren nach § 4 VereinsG; Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG); Herausgabe von anlässlich einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 4; StPO § 94
    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren nach § 4 VereinsG; Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG); Herausgabe von anlässlich einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme nach dem Vereinsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren nach § 4 VereinsG; Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG); Herausgabe von anlässlich einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1588
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02

    Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (vgl. zum Vorstehenden auch: BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847; OVG NRW, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, NVwZ 2003, 113; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368).

    (vgl. Beschl. des Senats v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, NVwZ-RR 2009, 473 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.9.2009 - OVG 1 L 100.08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2009 - 5 E 1492/08 -, www.justiz.nrw.de unter Aufgabe der früheren Rspr. im Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, a.a.O.; siehe auch: BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, a.a.O.).

    Das setzt entsprechend umfangreiche tatsächliche Feststellungen und etwaige vorhergehende Ermittlungen voraus und bedeutet für den hier maßgeblichen Prüfungsmaßstab, dass eine potentielle Eignung der ggf. vielfältigen Beweismittel für das Verbotsverfahren grundsätzlich eine Beschlagnahme rechtfertigen kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O. für eine Durchsuchung und Beschlagnahme in Vereinsräumen, sowie dazu hinsichtlich der Bestimmtheit der richterlichen Beschlagnahmeanordnung einschränkend: Senatsbeschl. v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, a.a.O. ).

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Die Ziele einer Vereinigung lassen sich nämlich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm, sondern eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2009 - BVerwG 6 VR 2.09 -, NVwZ-RR 2009, 803 und Urt. v. 1.9.2010 - BVerwG 6 A 4.09 -, http://bundesverwaltungsgericht.de ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich die Ziele einer Vereinigung in der Regel nur aus ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Beschl. v. 11.8.2009 - BVerwG 6 VR 2.09 - a.a.O. und Urt. v. 1.9.2010 - BVerwG 6 A 4.09 -, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08

    Anforderungen an eine wirksame Beschlagnahmeanordnung nach § 98 Abs. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    (vgl. Beschl. des Senats v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, NVwZ-RR 2009, 473 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.9.2009 - OVG 1 L 100.08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2009 - 5 E 1492/08 -, www.justiz.nrw.de unter Aufgabe der früheren Rspr. im Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, a.a.O.; siehe auch: BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, a.a.O.).

    Das setzt entsprechend umfangreiche tatsächliche Feststellungen und etwaige vorhergehende Ermittlungen voraus und bedeutet für den hier maßgeblichen Prüfungsmaßstab, dass eine potentielle Eignung der ggf. vielfältigen Beweismittel für das Verbotsverfahren grundsätzlich eine Beschlagnahme rechtfertigen kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O. für eine Durchsuchung und Beschlagnahme in Vereinsräumen, sowie dazu hinsichtlich der Bestimmtheit der richterlichen Beschlagnahmeanordnung einschränkend: Senatsbeschl. v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, a.a.O. ).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 11 OB 424/10

    Voraussetzungen für die richterliche Beschlagnahme von Unterlagen zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist Voraussetzung für eine Beschlagnahmeanordnung - wie schon für die Durchsuchungsanordnung - ein Anfangsverdacht für das Vorliegen von Verbotsgründen gegenüber dem betroffenen Verein sowie darauf, dass es sich bei dem Betroffenen um ein Mitglied oder einen "Hintermann" des Vereins handelt und dass schließlich die betroffenen Gegenstände im Verbotsverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein können (vgl. Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 OB 424/10 -).

    Dabei dürfen jedoch zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der jeweilige Umfang der Ermittlungen und der bereits vorliegende Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörde nicht unberücksichtigt bleiben, d.h. es bedarf jedenfalls bei einem fortgeschrittenen Ermittlungsstand des Verbotsverfahrens sowie bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegenüber zahlreichen Vereinsmitgliedern zur gerichtlichen Bestätigung der Beschlagnahme von Material, das sich nur auf Teile der allgemeinen Binnenorganisation des Vereins bezieht, der näheren Begründung, warum solche Unterlagen in diesem Verfahrensstadium unter Berücksichtigung der allgemeinen Erkenntnislage für ein Verbotsverfahren überhaupt noch von Bedeutung sein können und sich nicht lediglich auf unerhebliche oder zwar erhebliche, aber unbestrittene oder schon anderweitig hinreichend belegte Tatsachen beziehen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 OB 424/10 -).

  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (vgl. zum Vorstehenden auch: BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847; OVG NRW, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, NVwZ 2003, 113; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368).

    (vgl. Beschl. des Senats v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, NVwZ-RR 2009, 473 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.9.2009 - OVG 1 L 100.08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2009 - 5 E 1492/08 -, www.justiz.nrw.de unter Aufgabe der früheren Rspr. im Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, a.a.O.; siehe auch: BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. Februar 2009 (- 11 OB 393/08 -, NVwZ-RR 2009, 475) ausgeführt hat, erfordert der Zweck der Durchsuchungsanordnung, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen, dabei eine Konkretisierung der "Verdachtsumschreibung" in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die über eine floskelhafte Beschreibung des Vorwurfs hinausgeht (BVerfG, Beschl. v. 3.9.1991 - 2 BvR 279/90 -, NJW 1992, 551 u. Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, juris).

    (vgl. Beschl. des Senats v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, NVwZ-RR 2009, 473 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.9.2009 - OVG 1 L 100.08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2009 - 5 E 1492/08 -, www.justiz.nrw.de unter Aufgabe der früheren Rspr. im Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, a.a.O.; siehe auch: BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Die Ziele einer Vereinigung lassen sich nämlich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm, sondern eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2009 - BVerwG 6 VR 2.09 -, NVwZ-RR 2009, 803 und Urt. v. 1.9.2010 - BVerwG 6 A 4.09 -, http://bundesverwaltungsgericht.de ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich die Ziele einer Vereinigung in der Regel nur aus ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Beschl. v. 11.8.2009 - BVerwG 6 VR 2.09 - a.a.O. und Urt. v. 1.9.2010 - BVerwG 6 A 4.09 -, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 u. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27) darf eine Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen als unzulässig verworfen werden, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 u. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27) darf eine Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen als unzulässig verworfen werden, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 1 L 100.08

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
    (vgl. Beschl. des Senats v. 19.2.2009 - 11 OB 398/08 -, NVwZ-RR 2009, 473 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.9.2009 - OVG 1 L 100.08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2009 - 5 E 1492/08 -, www.justiz.nrw.de unter Aufgabe der früheren Rspr. im Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, a.a.O.; siehe auch: BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung gem. § 4 Vereinsgesetz (VereinsG) i.R.e.

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    Auch eine Durchsicht beschlagnahmter Gegenstände findet ihre Rechtsgrundlage nicht in der ihrem Auffinden dienenden Durchsuchungsanordnung, sondern in der die Auswertung aufgefundener Beweismittel ermöglichenden Beschlagnahmeanordnung (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, NdsVBl 2011, 54, juris, Rn. 23).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).

    Insofern konnte der Antragsgegner auch keine frühere Herausgabe verlangen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 42, OVG Bremen, Beschl. v. 19.11.2015 - 1 B 349/14 -, juris, Rn. 12).

  • VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18

    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

    Dies zeigt sich beispielhaft an der Beschlagnahmeanordnung, welche vom Niedersächsischen OVG in dessen Beschluss vom 04.11.2010 (- 11 OB 425/10 -, juris Rdnr. 33ff.) für ausreichend bestimmt gehalten wurde.
  • OVG Bremen, 19.11.2015 - 1 B 349/14

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots

    Ordnet das Gericht die Beschlagnahme von Gegenständen an, bevor diese in staatlichen Gewahrsam genommen worden sind, so muss es diese Gegenstände so genau bezeichnen, dass kein vernünftiger Zweifel darüber entstehen kann, ob sie von der Beschlagnahmeanordnung erfasst sind (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 04.11.2010 - 11 OB 425/10, NdsVBl. 2011, S. 54 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 E 1425/08 -, juris, Rn. 8 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2010 - 11 OB 425/10 -, juris, Rn. 34; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 B 60/16 -, juris, Rn. 12.
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches

    Dies genügt als hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass eine Durchsuchung bei Vereinsmitgliedern zur Auffindung weiterer Beweismittel führen werde, § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG (so im Ergebnis auch OVG Lüneburg vom 4.11.2010 Az. 11 OB 425/10 â?¹jurisâ?º zur gleichen Durchsuchungsaktion bei HNG-Mitgliedern am 7. September 2010).
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