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   OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07   

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https://dejure.org/2008,15733
OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07 (https://dejure.org/2008,15733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.2008 - 11 LA 7/07 (https://dejure.org/2008,15733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 11 LA 7/07 (https://dejure.org/2008,15733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses - § 25 Abs 5 S 3 und 4 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 AufenthG; § 1 StlÜbK; § 124 VwGO
    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung gewichtiger und fallbezogener Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der der Auskunft zugrunde liegenden Informationen; Möglichkeit einer sich über längere Zeit im Libanon aufhaltenden Person zum ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; StlÜbk Art. 1 Abs. 1; StlÜbk Art. 28
    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Libanon, Staatenlose, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Beweislast, Fälschung, Auswärtiges Amt, Reiseausweis

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 4; ; AufenthG § 82 Abs. 1 S. 1; ; StlÜbK Art. 1 Abs. 1; ; StlÜbK Art. 28; ; VwGO § 124 Nr. 1; ; VwGO § 124 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung gewichtiger und fallbezogener Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der der Auskunft zugrunde liegenden Informationen; Möglichkeit einer sich über längere Zeit im Libanon aufhaltenden Person zum ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Nach alledem hat der Kläger den ihm obliegenden Nachweis, dass er de jure-staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbK ist (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, BVerwGE 87, 11 = NVwZ 1991, 787; Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2007 - 2 LA 441/07 -, juris), nicht erbracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Liegt aber das Ausreisehindernis in der Passlosigkeit des Ausländers bzw. im Fehlen des erforderlichen Heimreisedokuments und steht fest, dass die zuständigen Behörden des Heimatlandes derartige Papiere grundsätzlich ausstellen, so trifft den Ausländer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein solches Papier zu erhalten, unternommen hat (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, InfAuslR 2006, 332).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Auskünfte des Auswärtigen Amtes haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allgemein einen hohen Beweiswert (vgl. etwa Urt. v. 22.1.1985 - 9 C 52.83 -, InfAuslR 1985, 147).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 24.06

    Verfahrensverstoß auf Grund der oberflächlichen und detailarmen Würdigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Allerdings sind die Tatsachengerichte ausnahmsweise zu näherer Prüfung einer amtlichen Auskunft verpflichtet, wenn etwa gewichtige und fallbezogene Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der der Auskunft zugrunde liegenden Informationen geäußert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.2006 - 1 B 24.06 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2007 - 2 LA 441/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Nach alledem hat der Kläger den ihm obliegenden Nachweis, dass er de jure-staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbK ist (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, BVerwGE 87, 11 = NVwZ 1991, 787; Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2007 - 2 LA 441/07 -, juris), nicht erbracht.
  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Allerdings dürfen von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - 1 B 132.05 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 16.12.1998 - 1 B 105.98 -, Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 10 zur vergleichbaren Vorgängerregelung des § 30 Abs. 4 AuslG).
  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Allerdings dürfen von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - 1 B 132.05 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 16.12.1998 - 1 B 105.98 -, Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 10 zur vergleichbaren Vorgängerregelung des § 30 Abs. 4 AuslG).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Liegt aber das Ausreisehindernis in der Passlosigkeit des Ausländers bzw. im Fehlen des erforderlichen Heimreisedokuments und steht fest, dass die zuständigen Behörden des Heimatlandes derartige Papiere grundsätzlich ausstellen, so trifft den Ausländer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein solches Papier zu erhalten, unternommen hat (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, InfAuslR 2006, 332).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07
    Liegt aber das Ausreisehindernis in der Passlosigkeit des Ausländers bzw. im Fehlen des erforderlichen Heimreisedokuments und steht fest, dass die zuständigen Behörden des Heimatlandes derartige Papiere grundsätzlich ausstellen, so trifft den Ausländer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein solches Papier zu erhalten, unternommen hat (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, InfAuslR 2006, 332).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen

    Denn es ist jedenfalls vom Kläger nicht vorgetragen worden und auch für den Senat nicht feststellbar, dass der Kläger nicht anstelle eines Passes zumindest ein Passersatzpapier erhalten und damit in sein Heimatland (freiwillig) zurückreisen könnte (vgl. zu den insoweit notwendigen, zumutbaren und erfolgversprechenden Bemühungen eines libanesischen Staatsangehörigen den Senatsbeschl. v. 5.2.2008 - 11 LA 7/07 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 207/07

    Bestehen einer Mitwirkungspflicht eines Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung

    Die deutsche Botschaft in Beirut hat in ihrer Auskunft vom 3. November 2006 unter der Überschrift "Beschaffung von Passersatzpapieren" (Bl. 281 ff. GA) die Art des Vorgehens bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden durch Bevollmächtigung von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder eines Rechtsanwalts beschrieben und ausdrücklich ausgeführt, dass entsprechende Bemühungen in den meisten Fällen zum Erfolg führten (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.2.2008 - 11 LA 7/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2011 - 11 LC 312/10

    Möglichkeit des Erhalts eines gesonderten Laissez Passer der libanesischen

    Die Auskunftslage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.9.2010 - 3 B 2/08 -, juris, sowie die Auskünfte der ZAAB Niedersachsen, zuletzt mit Schreiben vom 19. November 2010) stellt sich insoweit wie folgt dar (vgl. ergänzend zu den zumutbaren Ausreiseanforderungen für Ausländer aus dem Libanon bereits Senatsbeschl. v. 5.2.2008 - 11 LA 7/07 -, juris):.
  • VGH Hessen, 30.12.2021 - 5 A 692/21

    Feststellung der Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung

    Denn im Libanon gibt es Personenstandsregister nicht nur für Staatsangehörige, sondern auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und Staatenlose (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 11 LA 7/07 -, juris, Rn. 15).
  • VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Fiktionsbescheinigung

    Zutreffend weist der Antragsteller auf die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 K 577/04 -, juris, Rdnr. 48) hin, wie sie die bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen Merkblätter und neuerdings auch der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2008 - 11 LA 7/07 - (Datenbank www.dbovg.niedersachsen.de) bestätigen: Hiernach ist bei ursprünglich im Libanon als Nicht-Staatsangehörige des Libanon aufgenommenen Personen, die sich außerhalb des Libanon befinden (anders als bei solchen mit Aufenthalt im Libanon, vgl. die Angaben "für Palästinenser" auf der Internetpräsenz des Generaldirektorats Allgemeine Sicherheit unter www.general-security.gov.lb), zusätzlich für die Ausstellung eines Reisedokuments oder eines laissez-passer erforderlich, dass das Aufenthaltsland die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusichert; hiermit bemüht sich die Innenverwaltung offenbar um die Erhaltung des fragilen, aber für den Staatsaufbau konstitutiven religiös-ethnischen Gleichgewichts, indem sie die einmal erfolgte Auswanderung aus einem der für sie "Staaten im Staate" darstellenden Flüchtlingslager dadurch perpetuiert, dass ehemals dort Untergebrachten aufgrund ihres sicheren Aufenthaltsstatus im Ausland allenfalls der Anreiz für Besuchsaufenthalte im Libanon geboten wird.
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