Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7419
OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99 (https://dejure.org/2000,7419)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 K 2245/99 (https://dejure.org/2000,7419)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 K 2245/99 (https://dejure.org/2000,7419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung eines besonderen Wohngebietes; Nutzungsausschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO; § 1 BauNVO; § 41 BauNVO; § 13 BauNVO
    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; besonderes Wohngebiet; Gliederung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Nutzung; Nutzungsausschluss; Wohnbebauung; Zweckbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO §§ 1, 4a, 13
    Festsetzung eines besonderen Wohngebiets)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 226
  • BauR 2000, 1441
  • ZfBR 2001, 69 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99
    Der Gemeinde ist bei der Festsetzung der Art der Nutzung kein Festsetzungsfindungsrecht eingeräumt, vielmehr ist sie an die in der BauNVO vorgegeben Baugebiete als Typen gebunden (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56; Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151), die sie nur nach Maßgabe des § 1 BauNVO variieren darf.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99
    Die Antragsteller sind Miteigentümer eines Grundstücks im Planbereich und machen mit dem Hinweis, die Festsetzung eines gegliederten besonderen Wohngebietes verstoße gegen die BauNVO und die Festsetzungen von zu erhaltenden Bäumen auf ihrem Grundstück seien abwägungsfehlerhaft, eine Rechtsverletzung geltend, die den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60, Nr. 44).
  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99
    Auch bei einer Gliederung muss nämlich die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets, die jeweils in Abs. 1 der Baugebietsnorm festgelegt ist, gewahrt sein (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1989 - 4 NB 32.89 -, BRS 49 NR. 74).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sachgerechte Auslegung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99
    Die vorgefundene Mischung aus Wohnen und anderen Nutzungen weist eine besondere Eigenart (im Verhältnis zu anderen Baugebieten) nicht auf, wenn die Wohnbebauung so dominiert, dass sich das Gebiet nach seiner Nutzungsstruktur von einem allgemeinen Wohngebiet nur unwesentlich unterscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.1992 - 4 B 228.91 -, Buchholz 406.12 § 4a BauNVO Nr. 2).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99
    Der Gemeinde ist bei der Festsetzung der Art der Nutzung kein Festsetzungsfindungsrecht eingeräumt, vielmehr ist sie an die in der BauNVO vorgegeben Baugebiete als Typen gebunden (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56; Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151), die sie nur nach Maßgabe des § 1 BauNVO variieren darf.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2245/99
    Es ist auch anzunehmen, dass die Antragsgegnerin einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts erlassen hätte (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - BRS 52 Nr. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 12.05

    Normenkontrolle (teilweise erfolgreich); Bebauungsplan; Planrechtfertigung;

    An der besonderen Eigenart der vorgefundenen Mischung aus Wohnen und anderen Nutzungen fehlt es etwa dann, wenn die in der Vorschrift hervorgehobenen Gewerbebetriebe nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauNVO in dem Gebiet nicht oder nur in einer Anzahl tatsächlich vorhanden sind, die faktisch keinen nennenswerten Einfluss auf die Eigenart des Gebietes ausübt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. April 2000, BauR 2000, 1441 = BRS 63 Nr. 72).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 13.05

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Fehlende Vollzugsfähigkeit aus Rechtsgründen;

    An der besonderen Eigenart der vorgefundenen Mischung aus Wohnen und anderen Nutzungen fehlt es etwa dann, wenn die in der Vorschrift hervorgehobenen Gewerbebetriebe nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauNVO in dem Gebiet nicht oder nur in einer Anzahl tatsächlich vorhanden sind, die faktisch keinen nennenswerten Einfluss auf die Eigenart des Gebietes ausübt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. April 2000, BauR 2000, 1441 = BRS 63 Nr. 72).
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 2 ZB 10.1256

    Besonderes Wohngebiet; unwirksamer Bebauungsplan; Rücksichtnahmegebot

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Nutzungen mit Rücksicht auf die Eigenart des besonderen Wohngebiets überhaupt vollständig ausgeschlossen werden können (vgl. hierzu OVG Lüneburg vom 5.4.2000 Baurecht 2000, 1441).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht