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   OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01   

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https://dejure.org/2001,25193
OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01 (https://dejure.org/2001,25193)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.2001 - 1 KN 525/01 (https://dejure.org/2001,25193)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 2001 - 1 KN 525/01 (https://dejure.org/2001,25193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit einer Planung, zur Anlage eines Kinderspielplatzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 3 S 2 SpielPlG ND; § 214 BauGB; § 215 BauGB; § 2 SpielPlG ND; § 1 BauGB
    Abwägung; Alternativplanung; Anliegerverkehr; Ausgleichsmaßnahme; Ausnahme; Eingriff; Erforderlichkeit; Erschließungsanlage; Flächenversiegelung; Kinderspielplatz; Landschaft; Natur; Planung; Straße; Verkehrsbelastbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33, 39) hat ein Mangel im Abwägungsvorgang (nur) dann Einfluss auf das Abwägungsergebnis, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die Verhältnisse, auf die sich die bauplanerischen Festsetzungen beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Urt. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; Urt. v. 3.8.1990 - 7 C 41 - 43.89 -, BVerwGE 85, 273).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin ist aber lediglich gemäß § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB für nicht wirksam zu erklären, weil der Mangel durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 NSpielPlG - durch Erteilung einer Ausnahme von den Anforderungen des § 2 Abs. 2 NSpielPlG durch die für die Genehmigung von Bauleitplänen zuständige Behörde - behoben werden kann und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998 - 4 NC 7.97 -, DVBl. 1999, 243).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die Verhältnisse, auf die sich die bauplanerischen Festsetzungen beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Urt. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; Urt. v. 3.8.1990 - 7 C 41 - 43.89 -, BVerwGE 85, 273).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die Verhältnisse, auf die sich die bauplanerischen Festsetzungen beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Urt. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; Urt. v. 3.8.1990 - 7 C 41 - 43.89 -, BVerwGE 85, 273).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309) erfordert das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1997 - 1 K 7061/95

    Bebauungsplan; Änderung; Abwägung; Verdichtung der Bebauung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Die Voraussetzungen dieser gegenüber der früheren Rechtslage nur klarstellenden Regelung (vgl. BT-Drs. 13/7589 S. 13; siehe auch bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1997 - 1 K 7061/95 -, NuR 1998, 497; Runkel, NVwZ 1993, 1136) sind erfüllt.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, 1338 m.w.N. = BauR 1999, 1136).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Ein solches Interesse der Anlieger ist bei der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 KN 525/01
    Für die Planungserforderlichkeit reicht es aus, dass eine Gemeinde eine den Planungsgrundsätzen des § 1 Abs. 1, 3 und 5 BauGB entsprechende Plankonzeption hat und es vernünftigerweise geboten ist, diese durch einen Bebauungsplan zu sichern und durchzusetzen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - 4 C 76.68 -, DVBl. 1971, 759 = BRS 24 Nr. 15; Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 22.5.1987 - 6 OVG C 23/86 -, NST-N 1988, 81).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

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