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   OVG Niedersachsen, 05.09.1996 - 3 L 7866/94   

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https://dejure.org/1996,9154
OVG Niedersachsen, 05.09.1996 - 3 L 7866/94 (https://dejure.org/1996,9154)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.1996 - 3 L 7866/94 (https://dejure.org/1996,9154)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 1996 - 3 L 7866/94 (https://dejure.org/1996,9154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 161 Abs. 2 WasG ND; § 19g Abs. 2 WHG; § 42 Abs. 2 VwGO
    Güllelagune; Grundwasserschutz; Trinkwasserversorgungsunternehmen; Drittschutz; Schutzzweck wasserschutzrechtlicher Vorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Güllelagune; Grundwasserschutz; Trinkwasserversorgungsunternehmen; Drittschutz; Schutzzweck wasserschutzrechtlicher Vorschriften

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.1990 - 4 B 75.90

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.1996 - 3 L 7866/94
    Diesem Antrag entsprach das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 1. November 1990 (4 B 75/90) mit der Begründung, eine Güllelagune genüge § 19 g Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - und § 161 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes - NWG - nicht, weil sie nicht den bestmöglichen Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen gewährleiste.
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.1996 - 3 L 7866/94
    Sie ist ungeachtet dessen, daß sie privatrechtlich organisiert ist, Trägerin der öffentlichen Trinkwasserversorgung und nimmt daher - was sie von anderen Grundwasserbenutzern unterscheidet - wasserwirtschaftliche Belange des Gemeinwohls wahr (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.7.1987 - 4 C 56.83 - ZfW 1988 S. 270).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.1996 - 3 L 7866/94
    Sie ist ungeachtet dessen, daß sie privatrechtlich organisiert ist, Trägerin der öffentlichen Trinkwasserversorgung und nimmt daher - was sie von anderen Grundwasserbenutzern unterscheidet - wasserwirtschaftliche Belange des Gemeinwohls wahr (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.7.1987 - 4 C 56.83 - ZfW 1988 S. 270).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Bereits in der Begründung zu der am 10. April 2013 aktualisierten Fassung dieses Entwurfs (Bl. 78 f. der BA A) wurde - ebenso wie im nach der Ressort- und Verbandsbeteiligung gefertigten endgültigen Verordnungsentwurf vom 28. Mai 2013 (Bl. 208 ff., insbes. Bl. 210, 216 f. der BA A) - ausgeführt, auch wenn Biogasanlagen aus den o.g. einzelnen Komponenten bestünden, solle von dem Verbot nur die mittlere Komponente "Anlage zur Erzeugung von Biogas" (= der Kernbestandteil einer Biogasanlage) betroffen werden; als dringend erweiterungsbedürftig erachtete Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger (das heißt insbesondere Gülle und Gärreste) wollte der Verordnungsgeber hingegen in Wasserschutzgebieten über das bereits in Ziffer 10 der Anlage zu § 2 Abs. 1 SchuVO statuierte Verbot von Güllelagern in Erdbeckenform (vgl. zum Hintergrund Niedersächsisches OVG, Urt. v. 5.9.1996 - 3 L 7866/94 -, juris Rn. 30, noch zu § 19g Abs. 2 WHG a.F.) aus landwirtschaftsbezogenen Gründen hinaus ausdrücklich keiner neuen Verbotsregelung unterwerfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. zur Klage eines Wasserwerks als Inhaberin einer Förderungsbewilligung gegen eine Nassauskiesung: OVG NRW, Urteil vom 1. Februar 1996 - 20 A 4019/92 -, n. v., S. 8 des Urteilsabdrucks; Nds. OVG, Urteil vom 5. September 1996 - 3 L 7866/94 -, ZfW 1997, 249 (250 f.).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 12 MS 16/07

    Rechtsgrundlagen und weitere Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen

    Durch umfassende Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden zwar auch Gefahren für Dritte vermieden, doch werden diese dadurch nicht zu dritt- bzw. nachbarschützenden Vorschriften (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.9.1996 - 3 L 7866/94 -, ZfW, 1977, 249; ferner Gößl, in: Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 19g Rn 27; Cychowski/Reinhardt, WHG, § 19g Rn 19 m.w.N).
  • VG Schleswig, 25.09.2001 - 14 B 79/01

    Drittschutz, Altlastensanierung, Bodenschutz, Grundwasserverunreinigung,

    Im Zusammenhang mit der Frage einer zulässigen Grundwasserbenutzung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 15.7.1987 a.a.O.) und ihm folgend das OVG Lüneburg (ZfW 1997, S. 249 zu § 19g Abs. 2 WHG) die Klagebefugnis bisher nur für einen Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung bejaht, weil dieser auch wasserwirtschaftliche Belange des Gemeinwohls wahrzunehmen hat.
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