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   OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02   

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https://dejure.org/2002,10537
OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02 (https://dejure.org/2002,10537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 1 ME 183/02 (https://dejure.org/2002,10537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 1 ME 183/02 (https://dejure.org/2002,10537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Flachdach; Errichtung eines Spitzdaches; zum Prüfungsumfang; Abstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7a Abs 1 BauO ND; § 99 Abs 3 BauO ND
    Abstand; Aufstockung; Baugenehmigungsverfahren; Flachdach; Gebäude; Mehrfamilienhaus; Neuberechnung; Prüfungsumfang; Spitzdach; Statik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02

    Abstand; Abstandfläche; Abstandsfläche; Aufstockung; Baulast; Flachdach; Gebot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Mit in der Parallelsache 1 ME 182/02 angegriffenen Bescheiden genehmigte die Antragsgegnerin die Aufstockung der Gebäude Nrn. 3 und 5 um ein Satteldach, das in voller Gebäudebreite errichtet werden und die Unterbringung je einer Wohnung ermöglichen soll.

    Nach den sowohl von der Antragsteller- als auch der Beigeladenenseite in der Parallelsache 1 ME 182/02 vorgelegten Fotografien kommt die Annahme nicht ernstlich in Betracht, diese Maßnahme könne bei der Antragstellerin das Gefühl des Eingemauertseins hervorrufen oder gar verstärken.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Das anzunehmen kommt in Betracht, wenn durch die genehmigte Anlage Nachbargrundstücke regelrecht "abgeriegelt werden" (siehe dazu Senatsurt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins", das heißt eine Art "Gefängnishof-Situation" entsteht (vgl. dazu Senatsurt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Ein Bauvorhaben kann "erdrückende Wirkung" haben und damit nachbarliche Rechte verletzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928; Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung haben in der Regel keine nachbarschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, BRS 57 Nr. 219).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Das anzunehmen kommt in Betracht, wenn durch die genehmigte Anlage Nachbargrundstücke regelrecht "abgeriegelt werden" (siehe dazu Senatsurt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins", das heißt eine Art "Gefängnishof-Situation" entsteht (vgl. dazu Senatsurt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung haben in der Regel keine nachbarschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, BRS 57 Nr. 219).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1999 - 1 M 3416/99

    Erweiterung eines Gebäudes und Grenzabstände;; Erweiterung (Gebäude);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Die Erweiterung des Gebäudes lässt damit den alten Baubestand unberührt, so dass die Abstandsanforderungen der Niedersächsischen Bauordnung nur für den Anbau gelten (vgl. Senatsbeschl. v. 28.9.1999 - 1 M 3416/99 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Denn ist die vom Bauherrn gefundene Lösung (und sei es "noch") nicht rücksichtslos, hat der Nachbar keine Rechtsmacht, vom Bauherrn zu verlangen, er möge gleichwohl einer ihm noch mehr konvenierenden Lösung den Vorzug geben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Ein Bauvorhaben kann "erdrückende Wirkung" haben und damit nachbarliche Rechte verletzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928; Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02
    Ein Bauvorhaben kann "erdrückende Wirkung" haben und damit nachbarliche Rechte verletzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928; Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Denn die baden-württembergische Landesbauordnung kennt im Unterschied etwa zur Brandenburgischen Bauordnung in deren § 6 Abs. 12 (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2006 - 10 S 7.05 - LKV 2006, 469 (470)) oder zur Rechtslage in Niedersachsen (§ 85 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012 (Nds GVBl. S. 46)), siehe zur Vorgängervorschrift des § 99 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung und seiner Auswirkung auf das Grenzabstandsregime insbesondere: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 ME 183/02 - BauR 2003, 77) keine Privilegierung von Änderungen baulicher Anlagen im Abstandsflächenrecht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 14 S 1161/23

    Erhöhung eines Bestandsgebäudes ohne Aufstockung

    Denn an der Grenze zur Klägerin wird jedenfalls eine - trotz ihrer Nähe zu und bauliche Verbundenheit mit der weiteren Bebauung - eigenständige bauliche Struktur derart umfassend erneuert, dass sie mit dem Bestand nicht mehr identisch ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 ME 183/02 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LC 236/05

    Abstandsrechtliche Beurteilung der Errichtung und des Betriebs einer Basisstation

    In seinem Beschluss vom 5. September 2002 (- 1 ME 183/02 -, BauR 2003, 77, BRS 65 Nr. 117) hat der Senat u.a. ausgeführt, § 99 Abs. 3 NBauO sei zu entnehmen, dass bei einer Erweiterung des Gebäudes der Prüfungsgegenstand im Baugenehmigungsverfahren begrenzt sei.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine

    In seinem Beschluss vom 5. September 2002 (- 1 ME 183/02 -, BauR 2003, 77, BRS 65 Nr. 117) hat der Senat u.a. ausgeführt, § 99 Abs. 3 NBauO sei zu entnehmen, dass bei einer Erweiterung des Gebäudes der Prüfungsgegenstand im Baugenehmigungsverfahren begrenzt sei.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2016 - 1 LB 7/16

    Bauliche Anlage; gebäudegleiche Wirkung; Grenzabstand; Stacheldraht

    Eine solche hat der Senat für Änderungen bestehender Anlagen regelmäßig dann ausreichen lassen, wenn die Änderung keine Neuberechnung der Statik der Altanlage erforderlich macht und diese auch nicht optisch oder funktionell ihrer Identität beraubt (Senatsurt. v. 10.11.2009 - 1 LC 236/05 -, BauR 2010, 210 = juris Rn. 36 ff.; Beschl. v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822 = BauR 2002, 772 = ZfBR 2002, 373 = juris Rn. 8; v. 5.9.2002 - 1 ME 183/02 -, BauR 2003, 77 = juris Rn. 6; Beschl. v. 21.7.2011 - 1 ME 57/11 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 1 ME 57/11

    Nachbarschutz im Falle eines Dachausbaus zu einer weiteren Wohneinheit mit

    v. 5.9.2002 - 1 ME 138/02 -, BauR 2003, 77 = BRS 65 Nr. 117; Urt. v. 10.11.2009 - 1 LC 236/05 -, BauR 2010, 210 unter Hinweis auf Senatsb.
  • VG Weimar, 12.07.2005 - 6 K 6325/04

    ; Abstandsfläche; Einfügen; geringfügiger Grenzabstand; Zwangsgeldandrohung;

    Außerdem sei nach einer Entscheidung des Niedersächsischen OVG (Beschluss vom 05.09.2002 - 1 ME 183/02 -) bei einer Aufstockung nur diese zu betrachten.
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