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   OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15   

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https://dejure.org/2015,27745
OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15 (https://dejure.org/2015,27745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.10.2015 - 8 LA 115/15 (https://dejure.org/2015,27745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 8 LA 115/15 (https://dejure.org/2015,27745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AsylVfG 27a; AsylVfG 71a; AsylVfG 78 III Nr 1, 2
    Zuständigkeit für die Durchfürhung eines Asylverfahrens; Umdeutung einer Entscheidung nach § 27a AsylVfG in eine Entscheidung über einen Zweitantrag nach § 71a AsylVfG; Antrag auf Zulassung der Berufung; Asyl; Auslegung; Divergenz, verneint; Dublin; grundsätzliche Bedeutung, ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Überstellungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG 27a; AsylVfG 71a; AsylVfG 78 III Nr 1, 2
    Zuständigkeit für die Durchfürhung eines Asylverfahrens; Umdeutung einer Entscheidung nach § 27a AsylVfG in eine Entscheidung über einen Zweitantrag nach § 71a AsylVfG; Antrag auf Zulassung der Berufung; Asyl; Auslegung; Divergenz, verneint; Dublin; grundsätzliche Bedeutung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asylverfahren - und der Streit um die Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Umdeutung eines einen Asylantrag ablehnenden Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Umdeutung eines einen Asylantrag ablehnenden Verwaltungsakts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • VG Göttingen, 08.06.2015 - 2 B 115/15

    Asylantrag; Erstantrag; Folgeantrag; Überstellungsfrist; Umdeutung; Zweitantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Dabei lässt der Senat hier dahinstehen, ob sich die Frage mit Blick auf die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zweitantrages im Sinne des § 71a AsylVfG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 -, juris Rn. 8; VG Hannover, Urt. v. 3.9.2015 - 10 A 3550/15 -, juris Rn. 22 ff.; VG Göttingen, Beschl. v. 8.6.2015 - 2 B 115/15 -, juris Rn. 7 ff.) in einem Berufungsverfahren überhaupt entscheidungserheblich stellen würde.

    Die Rechtsfolgen eines Verwaltungsakts, mit dem die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 71a AsylVfG mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG abgelehnt wird, sind für den Asylantragsteller ungünstiger als die Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes, der einen Asylantrag nur auf der Grundlage des § 27a AsylVfG als unzulässig ablehnt, weil ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.7.2015 - 11 ZB 15.50101 -, juris Rn. 13; VG Göttingen, Beschl. v. 8.6.2015, a.a.O., Rn. 16; VG Osnabrück, Urt. v. 16.2.2015 - 5 A 248/14 -, juris Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15

    Zuständigkeitsbestimmung nach Dublin-VO nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Auch für den Senat bestünde daher in der Berufungsinstanz voraussichtlich keine Notwendigkeit zu entscheiden, ob nach einem Zuständigkeitsübergang auf das Bundesamt das Asylverfahren in dem Zustand fortgeführt wird, in dem es sich im Zeitpunkt der Antragstellung im Bundesgebiet, in dem es sich im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides nach § 27a AsylVfG (so Bayerischer VGH, Urt. v. 13.4.2015 - 11 B 15.50031 -, juris Rn. 18) oder in dem es sich im Zeitpunkt des Zuständigkeitsübergangs auf das Bundesamt (so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.4.2015 - A 11 S 121/15 -, NVwZ 2015, 1155, 1157) befunden hat.

    Die danach fehlende Erfüllung der in § 47 Abs. 1 Alt. 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwVfG gesetzlich bestimmten Voraussetzungen für eine Umdeutung kann entgegen der Annahme der Beklagten auch nicht allein mit Blick auf die in asylrechtlichen Verfahren geltende Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime überwunden werden; etwas Anderes ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2015 (- BVerwG 1 B 2.15 -, juris) nicht (vgl. mit eingehender Begründung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.4.2015, a.a.O., S. 1158).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2015 - A 11 S 2508/14

    Behandlung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 31 Abs. 6 AsylVfG 1992

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Dabei lässt der Senat hier dahinstehen, ob sich die Frage mit Blick auf die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zweitantrages im Sinne des § 71a AsylVfG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 -, juris Rn. 8; VG Hannover, Urt. v. 3.9.2015 - 10 A 3550/15 -, juris Rn. 22 ff.; VG Göttingen, Beschl. v. 8.6.2015 - 2 B 115/15 -, juris Rn. 7 ff.) in einem Berufungsverfahren überhaupt entscheidungserheblich stellen würde.

    Einer solchen Umdeutung steht entgegen, dass die genannten Verwaltungsakte nicht, wie von § 47 Abs. 1 Alt. 1 VwVfG gefordert, auf das gleiche Ziel gerichtet sind (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.6.2015 - 13 A 221/15.A -, juris Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 13 LA 66/14

    Subjektives Recht auf Prüfung eines Asylantrages in Deutschland wegen des Ablaufs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Die Beklagte macht geltend, das Verwaltungsgericht sei in seiner Entscheidung von einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. November 2014 (- 13 LA 66/14 -, InfAuslR 2015, 74 ff.) abgewichen.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. November 2014 (a.a.O., S. 75) angenommen, dass einem Asylantragsteller kein umfassendes subjektiv-öffentliches Recht auf eine Überprüfung zusteht, ob der zur Aufnahme bereite Mitgliedstaat tatsächlich nach objektivem Recht der nach dem Zuständigkeitsregime der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, - Dublin II-VO - (ABl. L v. 25.2.2003, S. 1) auch zuständige Mitgliedstaat ist oder ob nicht zwischenzeitlich ein anderer Mitgliedstaat bzw. - durch Zeitablauf oder durch konkludenten Selbsteintritt - die Bundesrepublik Deutschland zuständig geworden ist, und folglich allein eine Verletzung von Verfahrens- und Fristenregelungen der Dublin II-Verordnung der Klage eines Asylantragstellers grundsätzlich nicht zum Erfolg verhelfen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 13 A 221/15

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Durchführung eines Asylfolgeverfahrens auf der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Einer solchen Umdeutung steht entgegen, dass die genannten Verwaltungsakte nicht, wie von § 47 Abs. 1 Alt. 1 VwVfG gefordert, auf das gleiche Ziel gerichtet sind (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.6.2015 - 13 A 221/15.A -, juris Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15

    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Die danach fehlende Erfüllung der in § 47 Abs. 1 Alt. 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwVfG gesetzlich bestimmten Voraussetzungen für eine Umdeutung kann entgegen der Annahme der Beklagten auch nicht allein mit Blick auf die in asylrechtlichen Verfahren geltende Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime überwunden werden; etwas Anderes ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2015 (- BVerwG 1 B 2.15 -, juris) nicht (vgl. mit eingehender Begründung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.4.2015, a.a.O., S. 1158).
  • VG Osnabrück, 16.02.2015 - 5 A 248/14

    Dublin III VO; Umdeutung; Zweitantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Die Rechtsfolgen eines Verwaltungsakts, mit dem die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 71a AsylVfG mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG abgelehnt wird, sind für den Asylantragsteller ungünstiger als die Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes, der einen Asylantrag nur auf der Grundlage des § 27a AsylVfG als unzulässig ablehnt, weil ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.7.2015 - 11 ZB 15.50101 -, juris Rn. 13; VG Göttingen, Beschl. v. 8.6.2015, a.a.O., Rn. 16; VG Osnabrück, Urt. v. 16.2.2015 - 5 A 248/14 -, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 13a ZB 14.50071

    Asylrecht Afghanistan; Unzuständigkeit der Bundesrepublik; Statthaftigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Einer solchen Umdeutung steht entgegen, dass die genannten Verwaltungsakte nicht, wie von § 47 Abs. 1 Alt. 1 VwVfG gefordert, auf das gleiche Ziel gerichtet sind (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.6.2015 - 13 A 221/15.A -, juris Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 -, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09

    Fahrerlaubnisrecht; Umdeutung einer Entziehungsverfügung; Nachweis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Denn die Umdeutung wirkt auf diesen Zeitpunkt zurück (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.4.2010 - 10 A 11232/09 -, juris Rn. 42; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, juris Rn. 24; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl., § 47 Rn. 37).
  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 277.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
    Auf das gleiche Ziel gerichtet sind Verwaltungsakte nur dann, wenn sie von gleicher materiell-rechtlicher Tragweite sind (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, BT-Drs. 7/910, S. 67) und ihre Regelungsinhalte keine wesentlichen Unterschiede aufweisen (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 11.11.1960 - BVerwG IV C 277.59 -, BVerwGE 12, 9, 10, und weiterführend: Laubinger, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, in: VerwArch 78 (1987), 207, 345, 358 f. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 11 ZB 15.50101

    Feststellung der Unzulässigkeit des Asylbegehrens

  • VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 3550/15

    Folgeantrag; Zweitantrag

  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 13a ZB 15.50052

    Asylrecht Afghanistan; Zuständigkeit zur Entscheidung über Asylantrag; Ablauf der

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 11 B 15.50031

    Nach Zustimmung des nach Art. 20 Dublin II-VO um Wiederaufnahme ersuchten und

  • BVerwG, 14.07.2014 - 1 B 9.14

    Berufung auf systemische Mängel als notwendige Voraussetzung für ein

  • BVerwG, 21.05.2014 - 10 B 31.14

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendung der Frist des Art. 17 Abs. 1 S. 2

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2013 - 8 LA 136/12

    Veranlassung eines wegen einer nicht erfolgten Ankündigung des

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 LA 132/12

    Klärungsbedürftigkeit des maßgeblichen Zeitpunkts beim Widerruf von in Erfüllung

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 8 LA 297/10

    Prüfungszuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Frage

  • BVerwG, 29.01.2010 - 8 B 41.09

    Vorliegen eines Eingriffs in den Wesensgehalt der kommunalen Planungshoheit durch

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11

    Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange; Beweislast

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2015 - 8 LA 115/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2019 - 10 LA 50/19

    Berücksichtigung von Gruppen i. S. d. § 57 NKomVG bei der Besetzung von

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2015 - 8 LA 115/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 04.01.2016 - 5 A 83/15

    Ablehnung als unzulässig; Asylverfahrensrichtlinie; Günstigkeitsbestimmung;

    Deshalb scheitert die von der Beklagten vorgenommenen Umdeutung der Ziffer 1 des Bescheides bereits an der Zielgleichheit des Umdeutungsergebnisses (vgl. zur fehlenden Möglichkeit einer Umdeutung in eine Entscheidung über einen Zweitantrag: BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 C 4.15, juris-Nachricht bzw. Pressemitteilung; Nds. OVG, Beschl. v. 05.10.2015, 8 LA 115/15, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2020 - 10 LA 416/18

    Friedhofsrecht; Grabstätte; Verlängerung des Nutzungsrechts

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2015 - 8 LA 115/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 15.01.2016 - AN 14 K 15.50126

    Aufhebung einer Abschiebungsanordnung

    Während erstere allein der Feststellung dient, dass nicht die Bundesrepublik, sondern ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, geht es bei der Entscheidung über einen Zweitantrag um die materielle Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 C 4.15 - juris; BayVGH, B. v. 2.2.2015 - 13a ZB 14.50068 - juris Rn. 9; Nds. OVG, B. v. 5.10.2015 - 8 LA 115/15 -, juris).
  • VG München, 10.11.2015 - M 21 K 13.31262

    Abschiebung, Zuständigkeit, Frist, Überstellung, Asylverfahren

    Ein Verwaltungsakt, der einen Asylantrag nur auf der Grundlage des § 27a AsylVfG als unzulässig ablehnt, weil ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, kann nicht nach § 47 VwVfG in einen Verwaltungsakt umgedeutet werden, mit dem die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 71a AsylVfG mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG abgelehnt wird (h.M.; statt vieler: BayVGH vom 23.01.2015 - 13a ZB 14.50071 - juris; vom 05.03.2015 - 11 ZB 14.50046 - juris; zuletzt OVG Lüneburg vom 05.10.2015 - 8 LA 115/15 - juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 10 LA 140/17

    Berufungszulassungsantrag, Dublinverfahren, Bulgarien, Grundsätzliche Bedeutung,

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts und Beweiswürdigung geboten sind (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2015 - 8 LA 115/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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