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OVG Niedersachsen, 06.03.1992 - 4 M 2122/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1992 - 4 M 2122/91
Darüber hinaus ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1) dahin zu verstehen, daß personenbezogene Daten nur dann zu offenbaren sind, wenn die Offenbarung erforderlich ist, um einen mit ihr verbundenen Zweck zu erfüllen.