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   OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02   

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https://dejure.org/2003,13985
OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02 (https://dejure.org/2003,13985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2003 - 5 ME 244/02 (https://dejure.org/2003,13985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2003 - 5 ME 244/02 (https://dejure.org/2003,13985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kriterien für Auswahlentscheidung zur Beförderung von Polizeikommissaren/Kriminalhauptkommissaren als Fachhochschuldozenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 Abs. 1 NBG; § 26 Abs. 3 NHG; § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Zur Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich einer Beförderung im gehobenen Polizeidienst; Erforderlichkeit der Bewertung einer ausgeübten Fachschuldozententätigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 33 II; ; NBG § 8 I; ; NHG § 52 VIII a.F.; ; NHG § 26 III n.F.; ; VwGO § 123 I 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich einer Beförderung im gehobenen Polizeidienst; Erforderlichkeit der Bewertung einer ausgeübten Fachschuldozententätigkeit

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 19.02.1969 - III R 63/68

    Klage eines Beamten auf Übertragung höherbewerteter Dienstgeschäfte; Umfang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02
    Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Absolvent eines Sozialpädagogikstudiums nur eingeschränkt in der Lage ist, die für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeidienst erforderlichen Unterrichtsinhalte zu vermitteln (vgl.: zur Berücksichtigung eines Verwaltungsdiploms im Zusammenhang mit der Bewerbung um einen nach der Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten: OVG Saarland, Urt. v. 19.2.1969 - III R 63/68 -, Ri A 1969, 231; vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.1999 - 5 M 2239/99 -).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02
    Da aus diesen Gründen die hier umstrittene Auswahlentscheidung wegen Nichtbeachtung des gesetzlichen Rahmens und der maßgeblichen Richtlinien sowie der Zugrundelegung eines unvollständigen Sachverhalts rechtswidrig ist, ist der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung gerechtfertigt, wenn die Aussichten des Antragstellers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 395 = NordÖR 203, 30).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl. 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.12.2001 - 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102; Beschl. v. 6.2.2003 - 5 ME 173/02 -).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02
    Da aus diesen Gründen die hier umstrittene Auswahlentscheidung wegen Nichtbeachtung des gesetzlichen Rahmens und der maßgeblichen Richtlinien sowie der Zugrundelegung eines unvollständigen Sachverhalts rechtswidrig ist, ist der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung gerechtfertigt, wenn die Aussichten des Antragstellers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 395 = NordÖR 203, 30).
  • VG Hannover, 31.03.2004 - 13 B 826/04

    Anlassbeurteilung; Fachhochschuldozent; Stellenbesetzung

    Dass diese Vorgaben den sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 NBG ergebenden Erfordernissen genüg t en, habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 6.0 3.2003 - 5 ME 244/02 - festgestellt.

    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist in seinem von der Antragsgegnerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung angeführ ten Besc hluss vom 6.03 .2003 (5 ME 244/02) davon ausgegangen, dass in Fällen, in denen sich Polizeibeamte, die bereits als Fachhochschuldozenten tätig sind, um ein höherwertiges Amt in der Funktion eines Fachhochschuldozenten bewerben, eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage einer Anlassbeurteilung zu erfolgen hat (Seite 10 des Entscheidungsabdrucks) .

  • VG Hannover, 21.12.2009 - 13 B 6174/09

    Beurteilung; Konkurrentenverfahren; unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien;

    Hinsichtlich der Frage von Leistung und Eignung ist auf den aktuellen Stand abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2003 - 5 ME 244/02 -); sofern die Bewerber hier einen Gleichstand erreichen, kann die Vorbeurteilung (Vornote) ergänzend herangezogen werden.
  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

    Hinsichtlich der Frage von Leistung und Eignung ist auf den aktuellen Stand abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2003 - 5 ME 244/02 -); sofern die Bewerber hier einen Gleichstand erreichen, kann die Vorbeurteilung (Vornote) ergänzend herangezogen werden.
  • VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer

    Bei diesem summarischen Verfahren kann die Kammer nicht davon ausgehen, dass das Auswahlverfahren mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft ist und der Antragsteller bei korrektem Vorgehen der Antragsgegnerin möglicherweise erfolgreich gewesen wäre (BVerfG, B. v. 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633; OVG Lüneburg, B. v. 06.03.2003 - 5 ME 244/02 -), weil er durch die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin in seinem als Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichneten, grundrechtsgleichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt wäre.
  • VG Hannover, 30.03.2021 - 13 B 5872/20

    Bestnote; Beurteilungsfehler; Hervorragend; Statusamt der Beurteiler;

    Hinsichtlich der Frage von Leistung und Eignung ist auf den aktuellen Stand abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2003 - 5 ME 244/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05

    Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags auch durch den Erstbeurteiler

    Ist dies der Fall, so ist die einstweilige Anordnung unter der weiteren Voraussetzung zu erlassen, dass die Aussichten des Betreffenden, nach Beseitigung dieser Rechtswidrigkeit beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist, sondern möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 395; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.3.2003 - 5 ME 244/02 -).
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