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   OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07   

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OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07 (https://dejure.org/2008,16173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2008 - 12 LA 404/07 (https://dejure.org/2008,16173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2008 - 12 LA 404/07 (https://dejure.org/2008,16173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen und maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 8 FeV; § 13 Nr. 2 Buchst. a FeV; § 3 Abs. 1 S. 2 StVG; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO
    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das Vorliegen der fehlenden Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs i.R.e. Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens; Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs; Entziehung ...

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13 Nr. 2 a); ; FS-Richtlinien; ; StVG § 3 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das Vorliegen der fehlenden Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs i.R.e. Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens; Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs; Entziehung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Gegen die in dem Bescheid vom 17. Oktober 2006 zugleich verfügte Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Kläger erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (vgl. Beschluss d. Verwaltungsgerichts vom 20.12.2006 - 1 B 2468/06 - und Beschluss d. Senats vom 8.2.2007 - 12 ME 90/07 - vgl. demgegenüber zu der bereits vorangegangenen Entziehungsverfügung vom 8.2.2006: Beschluss d. Senats vom 8.9.2006 - 12 ME 139/06 -).

    Nachdem der Kläger bereits in der Vergangenheit durch erhebliche Alkoholisierungen und die Begehung von Trunkenheitsfahrten (mit einer BAK von 2, 52 o/oo am 3.8.2003 und einer BAK von 1, 99 o/oo am 23.8.2003) auffällig geworden war (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 8.9.2006, a.a.O.), sind im Hinblick auf die polizeilichen Schilderungen seines Erscheinungsbildes neue Umstände hervorgetreten, die in der Gesamtschau in deutlicher Weise auf einen Alkoholmissbrauch hingedeutet und deshalb gemäß § 13 Nr. 2 a) 2. Alternative FeV die Anordnung eines von ihm beizubringenden Gutachtens gerechtfertigt haben.

    Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Nach der sogenannten Halbritter-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Beschluss vom 6.4.2006 - C 227/05 -, NJW 2006, 2173) sei ein Einschreiten der inländischen Fahrerlaubnisbehörden wegen Vorfällen, die zeitlich nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis lägen, durch Europarecht - namentlich die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG, ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 1) - nicht ausgeschlossen.

    Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteile vom 27.9.1995 - 11 C 34.94 -, DAR 1996, 70, und vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, Buchholz 44.216 § 15 b StVZO Nr. 29) sowie des Senats (vgl. Beschlüsse vom 6.6.2006 - 12 LA 283/05 - und vom 4.12.2006 - 12 LA 214/06 - ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 3 StVG Rdnr. 4 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung) ist geklärt, dass es in Fahrerlaubnisentziehungsverfahren maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung ankommt, d. h. hier auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch den Beklagten.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.1.1994 - 3 C 17.92 -, BVerwGE 97, 79; vgl. dazu auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rdnr. 33) betrifft eine Streitigkeit aus einem anderen Rechtsgebiet und gibt dem Senat keinen Anlass dazu, Anfechtungsstreitigkeiten in Fahrerlaubnisangelegenheiten nunmehr auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteile vom 27.9.1995 - 11 C 34.94 -, DAR 1996, 70, und vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, Buchholz 44.216 § 15 b StVZO Nr. 29) sowie des Senats (vgl. Beschlüsse vom 6.6.2006 - 12 LA 283/05 - und vom 4.12.2006 - 12 LA 214/06 - ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 3 StVG Rdnr. 4 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung) ist geklärt, dass es in Fahrerlaubnisentziehungsverfahren maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung ankommt, d. h. hier auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch den Beklagten.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 12 ME 123/06

    Anspruch auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Verweigerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Davon zu unterscheiden ist, ob die Feststellung, dass ein Verwaltungsakt im Beurteilungszeitpunkt rechtswidrig ist, stets einen sich aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Aufhebungsanspruch begründet oder dieser unter besonderen Umständen ausgeschlossen sein kann (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 11.12.2007 - 12 ME 360/07 -, zfs 2008, 114).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
    Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08

    Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines

    Dagegen spricht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit in Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. nur Beschl. d. Sen. v. 6. März 2008 - 12 LA 404/07 -, juris).
  • VG Oldenburg, 02.09.2008 - 7 B 2323/08

    Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Dabei kommt es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage der letzten behördlichen Entscheidung an (Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 LA 404/07 - V.n.b.).
  • VG Oldenburg, 13.03.2012 - 7 B 2863/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - hier: Teilnahme am Straßenverkehr durch

    Dabei kommt es allerdings für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage der letzten behördlichen Entscheidung, mithin hier auf die neue Fassung dieser Vorschrift, an (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 LA 404/07 - V.n.b.); dies ändert aber nichts am Ergebnis der rechtlichen Überprüfung des Bescheids; auch nach der alten Fassung dieser Vorschrift läge ein Missbrauch im o.a. Sinne vor und wäre der angegriffene Bescheid rechtmäßig.
  • VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug;

    Es ging dort entweder um Trunkenheitsfahrten mit Alkoholisierungsgraden nahe der 1, 6 Promille zu Tageszeiten, an denen eine starke Alkoholisierung unüblich ist (so in den Fällen VG Oldenburg, Urteil vom 15. Janaur 2003, 7 A 500/01, VG München, Gerichtsbescheid vom 25. April 2007, M 6a K 06.4681, juris; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2003, M 6a K 02.3498. juris), oder um Fälle in denen Personen, die vor vielen Jahren eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hatten, nun in anderem Zusammenhang mit Alkohol auffällig werden, wobei entweder die Häufigkeit der Vorfälle oder eine von normalen Konsumenten kaum zu erreichende BAK auf ein Alkoholproblem hindeuteten (so in den Fällen Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008, 12 LA 404/07; Beschluss vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, 10 B 10734/06, juris).
  • VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Streitwert

    Dabei kommt es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage der letzten behördlichen Entscheidung an (Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 LA 404/07 - V.n.b.).
  • VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13

    Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Ob die gleichzeitig verwirklichte Alkoholfahrt mit 0, 74 Promille BAK, die allerdings nicht zu einem ins Verkehrszentralregister eingetragenen Bußgeldbescheid geführt hat, als nachträglicher Umstand von einigem bzw. selbständigem Gewicht für die Fahreignung des Klägers ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 - BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 11 CS - 06.1923 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 LA 404/07 -, alle juris), und im Rahmen der Anordnung einer MPU die Gesamtschau auf sämtliche früheren, noch nicht getilgten alkohol- und auch drogenbedingten Auffälligkeiten des Klägers eröffnet, braucht nach alledem im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden.
  • VG Köln, 07.01.2010 - 11 L 1794/09

    Voraussetzungen für eine Gutachtenanordnung zur Erörterung einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 16 B 749/08 - und vom 04.02.2004 - 19 A 94/03 - m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 LA 404/07 - nach juris; OVG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002, DAR 2002, 523 und Urteil vom 29.07.2002, NVZ 2002, 582; OVG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2007 - 10 A 10062/07 - nach juris; a. A. OVG Saarland, Beschluss vom 09.09.2000 - 9 W 5/00, Hessischer VGH, Beschluss vom 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, nach juris.
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