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   OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07   

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OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07 (https://dejure.org/2007,12498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.08.2007 - 5 ME 199/07 (https://dejure.org/2007,12498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. August 2007 - 5 ME 199/07 (https://dejure.org/2007,12498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Beförderungsentscheidung in der Schulverwaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 Abs. 1 S. 1 NBG; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO
    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des Dienstpostens eines Studiendirektors an einer Berufsschule; Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung; Rückschlüsse auf die Befähigung des Bewerbers aus der die ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungsprofil; Beurteilungsmerkmale; Darlegung, unzureichende; Konkurrentenstreit; Statusunterschied; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des Anforderungsprofils; Bindung an das Anforderungsprofil; Statusunterschied zwischen den Bewerbern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des Dienstpostens eines Studiendirektors an einer Berufsschule; Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung; Rückschlüsse auf die Befähigung des Bewerbers aus der die ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).

    Insoweit kommt insbesondere die Berücksichtigung der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale in Betracht, wenn sie eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundenen Anforderungsprofil ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2007 - 5 ME 279/06 - Beschl. v. 13.10.2006 - 115/05 - Beschl. v. 12.3.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/02 -, NVwZ-RR 2004 197).

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03

    Anforderungsprofil; Auswahl; Auswahlermessen; Beamter; Beförderung; Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Die Ausübung der Organisationsgewalt des Dienstherrn kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573 ; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC207/06 - Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39 ).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welche der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er mit Blick auf das Anforderungsprofil das größere Gewicht beimisst (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 ; Beschl. v. 11.8.2005 - 2 B 6.05 -, zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39.).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Mögliche Mängel der Verwaltungsentscheidung, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, vom Antragsteller aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, müssen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO jedoch außer Betracht bleiben (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 - Beschl. v. 14.4.2007 - 7 ME 37/07 -, zitiert nach juris Langtext, unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Bader u. a., VwGO, 3. Aufl., § 146, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Mögliche Mängel der Verwaltungsentscheidung, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, vom Antragsteller aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, müssen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO jedoch außer Betracht bleiben (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 - Beschl. v. 14.4.2007 - 7 ME 37/07 -, zitiert nach juris Langtext, unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Bader u. a., VwGO, 3. Aufl., § 146, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamter der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Insoweit kommt insbesondere die Berücksichtigung der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale in Betracht, wenn sie eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundenen Anforderungsprofil ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2007 - 5 ME 279/06 - Beschl. v. 13.10.2006 - 115/05 - Beschl. v. 12.3.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/02 -, NVwZ-RR 2004 197).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Insoweit kommt insbesondere die Berücksichtigung der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale in Betracht, wenn sie eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundenen Anforderungsprofil ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2007 - 5 ME 279/06 - Beschl. v. 13.10.2006 - 115/05 - Beschl. v. 12.3.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/02 -, NVwZ-RR 2004 197).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welche der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er mit Blick auf das Anforderungsprofil das größere Gewicht beimisst (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 ; Beschl. v. 11.8.2005 - 2 B 6.05 -, zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07
    Die Ausübung der Organisationsgewalt des Dienstherrn kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573 ; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC207/06 - Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11

    Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil - sachfremde Erwägungen - einstweilige

    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 31 f.; Urteil vom 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 f. = juris, Rn. 8; Nds. OVG, Urteil vom 24.04.2007 - 5 LC 207/06 - Beschluss vom 06.08.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 30; Beschluss vom 11.03.2008 - 5 ME 346/07 -, Nds. Rpfl.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09

    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des

    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 31 f.; Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 f. = juris, Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 30; Beschl. v. 11.3.2008 - 5 ME 346/07 -, Nds. Rpfl.

    Die zunächst getroffene Organisationsentscheidung des Dienstherrn, die Planstellen ohne Anforderungsprofil auszuschreiben, verliert ebenso wie ein in die Stellenausschreibung aufgenommenes Anforderungsprofil ihre Bindungswirkung mit dem Abbruch des Stellenbesetzungsvefahrens (vgl. zur Bindungswirkung des Anforderungsprofils nur BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits;

    Zuzustimmen ist der Antragsgegnerin darin, dass es trotz des "Laufbahnvorsprungs" der Antragstellerin zulässig blieb, die Auswahlentscheidung auch anhand weiterer den Leistungsgrundsatz wahrender Kriterien zu treffen und sie daher nicht von vornherein gehindert war, den Beigeladenen auszuwählen (vgl. insoweit: Nds. OVG, Beschl. v. 6.8. 2007 - 5 ME 199/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - 6 B 335/13

    Untersagung der Besetzung einer öffentlichen Stelle im Wege der einstweiligen

    vgl. zu dem aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Zusammenhang zwischen Anforderungsprofil und Dienstposten- bzw. Aufgabenbeschreibung: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 B 6.05 -, juris, und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 1 B 390/11 -, nrwe.de; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 CE 07.807 -, RiA 2008, 36; VGH BW, Beschluss vom 9. März 2004 - 4 S 252/04 -, IÖD 2004, 146, HessVGH, Beschluss vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - juris; OVG Nds., Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 -, IÖD 2010, 64, und vom 6. August 2007 - 5 ME 199/07 -, juris.
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