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OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 Abs 2 Nr 3 Lehr2StPrV ND; § 124 Abs 4 S 4 VwGO
Darlegung; Berufungszulassungsverfahren; Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Rügepflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.09.2013 - 6 A 4137/12
- OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 LB 376/12
Beurteilungsspielraum; Prüfungsrecht; Befangenheit; Prüfer; Bewertungsspielraum; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13
Die (von dem Senat zugelassene) Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg (Sen., Urt. v. 2.7.2014 - 2 LB 376/12 -).Hinsichtlich der Maßstäbe für die Kontrolle von Prüfungsbeurteilungen verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil (v. 2.7.2014 - 2 LB 376/12, UA Bl. 9 ff), um Wiederholungen zu vermeiden.
- BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92
Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13
Außerdem soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, NVwZ 2000, 921, v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, DÖV 1993, 483; Sen., Beschl. v. 13.2.2013 - 2 PA 182/12 - VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris, mwN.;… Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rnr. 348 f.). - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98
Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13
Außerdem soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, NVwZ 2000, 921, v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, DÖV 1993, 483; Sen., Beschl. v. 13.2.2013 - 2 PA 182/12 - VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris, mwN.;… Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rnr. 348 f.). - VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13
Außerdem soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, NVwZ 2000, 921, v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, DÖV 1993, 483; Sen., Beschl. v. 13.2.2013 - 2 PA 182/12 - VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris, mwN.;… Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rnr. 348 f.). - BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13
Soweit pauschal auf die von der Klägerin im Widerspruchsverfahren/Klageverfahren persönlich erstellten Ausführungen zu dem Erstgutachten verwiesen wird, die wegen der (behaupteten) Ähnlichkeit der Gutachten entsprechend auch für das Zweitgutachten gelten würden und auf die von der Klägerin persönlich im Zulassungsverfahren vorgelegte Stellungnahme zu dem Zweitgutachten, fehlt es bereits an einer zu reichenden Darlegung (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO); denn es stellt eine unzulässige Umgehung des Vertretungszwangs (§ 67 Abs. 4 VwGO) dar, wenn auf von der Partei persönlich verfasste Schreiben pauschal Bezug genommen wird (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht; …
Es soll vielmehr auch verhindert werden, dass der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich mit einer späteren Rüge eine zusätzliche Prüfungschance verschafft, die ihm im Verhältnis zu den anderen Prüflingen nicht zusteht und ihnen gegenüber das Gebot der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, VBlBW 2013, 97). - OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LB 63/21
Ergänzungsvorbereitungsdienst; Lehramtsprüfung; Prüferanzahl; Prüferkontinuität; …
Er darf sich auch nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris Rn. 7 und v. 18.4.2016 - 2 ME 281/15 - SächsOVG, Beschl. v. 4.9.2020 - 2 B 333719 -, juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 7.8.2017 - 19 A 1451/15 -, juris Rn. 8 ff.;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 213 ff., jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 20.02.2017 - 2 PA 46/17
ADHS; ADS; Mitwirkungspflicht; Nachteilsausgleich; Notenschutz; Rügeobliegenheit; …
Außerdem soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. Senatsbeschluss vom 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris, m.w.N.).
- VG Arnsberg, 07.04.2020 - 9 K 37/19 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 LA 451/13 -,juris, Rn. 7, 11.
- OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 2 ME 224/19
Prüfling; Prüfung; Prüfungsausschuss; Staatsprüfung, zweite für Lehramt; …
Damit hat der Antragsteller zugleich seiner prüfungsrechtlichen Rügepflicht (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; allgemein zur Rügepflicht Senatsbeschl. v. 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris Rn. 7) genügt. - OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 LB 376/12 Gegen das Urteil hat die Klägerin einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über den noch nicht entschieden ist (2 LA 451/13).