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   OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14   

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OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14 (https://dejure.org/2015,30694)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2015 - 2 LB 314/14 (https://dejure.org/2015,30694)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 2 LB 314/14 (https://dejure.org/2015,30694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 7 Abs 1 GG; § 12 MPhG; § 9 MPhG; § 1 Abs 5 S 1 Nr 3 SchulG ND; § 114 S 2 VwGO; § 36 Abs 1 VwVfG; § 36 Abs 2 Nr 3 VwVfG; § 39 VwVfG; § 40 VwVfG; § 45 VwVfG; § 46 VwVfG; § 48 VwVfG
    Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt; Physiotherapieschule; Privatschule; Schulaufsicht; Widerrufsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    § 114 Satz 2 VwGO, wonach die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren "ergänzen" kann, regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessungserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 -, BVerwGE 147, 81, = NVwZ 2014, 151; ferner Beschl. v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 -, NVwZ-RR 2014, 657).

    Im Übrigen kann auch ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in Ansehung eines bereits abgelaufenen Zeitraums nicht mehr mit Ermessenserwägungen begründet werden, durch welche eine ursprüngliche Ermessensentscheidung im Kern ausgewechselt wird (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 -, BVerwGE 147, 81 = NVwZ 2014, 151); das gilt erst recht für den hier gegebenen Fall, dass gar keine Ermessenserwägungen angestellt worden sind.

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Ob und inwieweit der Gesetzesvorbehalt Regelungen des parlamentarischen Gesetzgebers erfordert, richtet sich nach dem genannten Urteil allgemein nach der Intensität, mit der die Grundrechte des Regelungsadressaten durch die jeweilige Maßnahme betroffen sind (siehe auch BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 -, Rdnr. 42, und Urt. v. 22.4 2015 - 7 C 7.13 -, juris zur Auslegung einer Befugnisnorm als Ermächtigungsgrundlage bei funktionaler Selbstverwaltung).

    Vielmehr ist die staatliche Schulaufsicht durchweg als Aufgaben- und der Sache nach als Verantwortungsnorm verstanden und (auch in Niedersachsen) durch landesrechtliche Gesetze näher ausgeformt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 -, Rdnr. 33).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14

    Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt; Physiotherapieschule; Privatschule;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Bundesrecht sieht indes auch bei Verkürzung des Lehrgangs für bestimmte Schüler keine Lehrgangstrennung vor, wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 2 LB 315/14 näher ausgeführt hat:.

    Der Senat lässt die Revision - anders als im Parallelverfahren 2 LB 315/14 - nicht zu, weil bereits die unter 1. genannten Gründe das Urteil selbständig tragen.

  • BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95

    GG - Streitgegenstand - Wert - Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits am 28. August 1996 in der Verwaltungsstreitsache zwischen der Klägerin gegen die damalige Bezirksregierung C. im Zusammenhang mit der staatlichen Anerkennung einer Logopädenschule - BVerwG 6 C 1.95 - darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung einer Logopäden-Schule einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren 6 C 1.95 vor Entgegenahme übereinstimmender Erledigungserklärungen in seiner Sitzung vom 28. August 1996 folgenden Hinweis in die Niederschrift aufgenommen:.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht - ausgehend von der Änderung seiner Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt im Ausländerrecht - einen Fall zu entscheiden hatte, in dem sich aufgrund neuer Umstände die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach der Klageerhebung ergab, hat es ausdrücklich offen gelassen, ob § 114 Satz 2 VwGO auch für die Fälle einschränkend auszulegen ist, in denen die getroffene Maßnahme von vornherein einer Ermessensentscheidung bedurfte, die Behörde dies aber verkannt hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 -, BVerwGE 141, 253 = NVwZ 2012, 698).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Dass deren Charakterisierung als Dauerverwaltungsakt unpassend wäre, erhellt auch daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Dauerverwaltungsakten für die Vergangenheit einen Fortsetzungsfeststellungsanspruch als das richtige prozessuale Mittel ansieht und nur für die Zukunft die Anfechtung ex nunc (BVerwG, Beschl. v. 5.1.2012 - 8 B 62.11 -, NVwZ 2012, 510); das wäre hier ersichtlich unpassend.
  • BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14

    Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Anerkannt ist ferner, dass es bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt, also von Verwaltungsakten, die einen fortwährenden Regelungsgehalt haben, d.h. so wirken, wie wenn sie immer zu jedem Augenblick neu erlassen werden würden und die Rechtslage zudem verlangt, dass ihre tatbestandlichen Voraussetzungen während des gesamten Wirkungszeitraums der Regelung vorliegen (vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rdnr. 116; BVerwG, Beschl. v. 29.10.2014 - 9 B 32.14 -, juris).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 4 B 28.12

    Zur Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Der Begriff des "Ergänzens" deckt die erstmalige Ausübung des Ermessens grundsätzlich nicht ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2010 - 9 B 42.10 -, NVwZ-RR 2010, 550; Beschl. v. 6.9.2012 - 4 B 28.12 -, BauR 2013, 78, Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 114 Rdnrn. 207 ff.).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97

    Ethikunterricht zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Dieser verleiht dem Staat Befugnisse zur Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des Schulwesens, seiner Ausbildungsgänge sowie des dort erteilten Unterrichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 6 C 11.97 - BVerwGE 107, 75 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 124 S. 39).".
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
    Etwas anderes mag für Generalklauseln gelten, die in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.5.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 = NJW 1980, 2572).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04

    Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2001 - 3 L 29/96

    Rückforderung von Zuschüssen zum Ausgleich von Personal- und Sachkosten;

  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 BV 08.1375

    Berufsfachschule in privater Trägerschaft; staatlich anerkannte Ersatzschule;

  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13

    Wasserverband; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband; Räumstreifen;

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15

    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der

  • VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13

    Staatliche Anerkennung: Änderung Berufsfachschule; Schulen: Anerkennung

  • VG Berlin, 23.11.2020 - 3 L 612.20

    Kinder haften nicht für ihre Eltern

    Denn der einzig in Betracht kommende Art. 7 Abs. 1 GG, wonach das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates steht, stellt für sich genommen keine Ermächtigungsgrundlage für einzelne aufsichtliche Maßnahmen dar, sondern bedarf hierzu der Ausfüllung durch landesgesetzliche Eingriffsnormen (OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 2 LB 314/14 -, juris Rn. 92).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Der Senat hat die Berufung gegen dieses Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen; das im vorangegangenen Absatz angeführte Urteil in der Sache 6 A 6162/13 ist Gegenstand des Berufungsurteils vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 2 LB 314/14.

    Auf den Änderungsbescheid vom 22. Juli 2013, der Gegenstand des Verfahrens 2 LB 314/14 ist (siehe Urteil vom heutigen Tage), hat die Beklagte den hier angegriffenen Bescheid vom 27. November 2013 zu Recht nicht gestützt; die damit geänderten Inhalts- und Nebenbestimmungen waren seinerzeit weder bestandskräftig noch sofort vollziehbar.

    Insbesondere stellt sich die Zuweisung der Schulaufsicht durch Art. 7 Abs. 1 GG entgegen der Ansicht der Beklagten nicht als Ermächtigungsgrundlage für Einzelmaßnahmen dar, wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 2 LB 314/14 näher begründet hat:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2016 - 3 M 145/16

    Kein Anspruch von Eltern und Schülern auf Weiterbetrieb einer geschlossenen

    Art. 7 Abs. 1 GG stellt - wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2015 - 3 M 171/15 - juris, m. w. N.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 2 LB 314/14 - juris) ausführt - keine unmittelbare Ermächtigungsgrundlage für Einzeleingriffe dar, sondern bedarf der Umsetzung und Konkretisierung durch den Landesgesetzgeber.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2015 - 3 M 171/15

    Untersagung des Unterrichtseinsatzes einer Lehrkraft

    Auch die Berufung auf die staatliche Schulaufsicht führt schließlich zu keiner abweichenden Beurteilung, denn die Schulaufsicht bedarf hinsichtlich ihrer Eingriffsbefugnisse gerade der Umsetzung und Konkretisierung durch den Landesgesetzgeber (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Februar 2015 - 3 L 68/14 -, BA S. 4 m.w.N.; NdsOVG, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 2 LB 314/14 -, juris Rn. 92 ff. m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 08.07.2016 - 7 B 290/16

    Betrieb einer Ersatzschule

    Auch die Berufung auf die staatliche Schulaufsicht führt zu keiner Ermächtigungsgrundlage, da die Schulaufsicht hinsichtlich ihrer Eingriffsbefugnisse gerade der Umsetzung und Konkretisierung durch den Landesgesetzgeber bedarf (OVG LSA, Beschluss vom 12.11.2015, 3 M 171/15; OVG Lüneburg, Urteil vom 6.10.2015, 2 LB 314/14,beides in juris).
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