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   OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13   

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https://dejure.org/2014,39316
OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13 (https://dejure.org/2014,39316)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2014 - 12 LC 252/13 (https://dejure.org/2014,39316)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2014 - 12 LC 252/13 (https://dejure.org/2014,39316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 20 Abs 3 GG; § 8 SportBootFSV
    Alkohol; Fahrerlaubnis; Sportboot

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Trunkenheitsfahrt mal anders: Keine Entziehung des Sportbootführerscheins nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Promillegrenze beim Sportboot-Führerschein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung des Sportbootführerscheins bei einmaliger Trunkenheitsfahrt mit 2,17 Promille unzulässig - Erforderlichkeit einer mehrfachen Alkoholfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Das Bestimmtheitsgebot erfordert es, dass eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so dass das Handeln der Verwaltung messbar und im gewissen Ausmaß für den Staatsbürger vorhersehbar und berechenbar wird (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33).

    Der Gesetzgeber hat deshalb Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 - BVerfGE 110, 33/53) und die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370; BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, BVerwGE 148, 133).

    Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs (BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004, a.a.O., S. 54).

    Welchem Ziel die Maßnahme dient, etwa der Gefahrenabwehr oder der Gefahrenverhütung, ist für die Beurteilung ihrer Schwere für den Betroffenen ohne Belang (BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Jedenfalls bei der Zusammenschau der in der Formulierung der Norm angelegten Unklarheiten kann der Betroffene der Norm nicht anhand objektiver Kriterien entnehmen, dass sie auch auf diesen Fall Anwendung finden soll (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 18.5.1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205; BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Allerdings nimmt eine Auslegungsbedürftigkeit einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.11.1988 - 1 BvR 243/86 -, BVerfGE 73, 106).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Der Gesetzgeber hat deshalb Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 - BVerfGE 110, 33/53) und die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370; BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, BVerwGE 148, 133).
  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Der Rechtsunterworfene muss im Wege der Auslegung in zumutbarer Weise erkennen können, ob eine Norm anwendbar ist (z.B. BVerfG, Beschl. v. 2.6.2008 - 1 BvR 349/04 und 1 BvR 378/04 -, NVwZ 2008, 1229 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Jedenfalls bei der Zusammenschau der in der Formulierung der Norm angelegten Unklarheiten kann der Betroffene der Norm nicht anhand objektiver Kriterien entnehmen, dass sie auch auf diesen Fall Anwendung finden soll (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 18.5.1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205; BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müssten, damit eine grundsätzliche Frage sich in einem Revisionsverfahren überhaupt als entscheidungserheblich stellen kann, nicht festgestellt worden, so kann die Revision jedenfalls vom erkennenden Senat nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.2000 - 8 B 287.99 -, BVerwGE 111, 61).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Zudem muss die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfinden und müssen die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, NVwZ 2012, 757).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Der Gesetzgeber hat deshalb Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 - BVerfGE 110, 33/53) und die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370; BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, BVerwGE 148, 133).
  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 12 LC 252/13
    Andernfalls würde der nach der Fassung der Norm anzunehmende Wille des Gesetzes- bzw. Verordnungsgebers unterlaufen (vgl. etwa Bay. VGH, Beschl. v. 9.2.2009 - 11 CE 08.3028 -, SVR 2009, 113 zum Verhältnis von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c zu § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV).
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