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OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 7 LA 163/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs. 7 AufenthG; § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung und eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung und eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung und eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 13.08.2012 - 5 A 2/12
- OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 7 LA 163/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 7 LA 163/12
Das Verwaltungsgericht hat seinen Befund auf der Grundlage aktueller Erkenntnismittel und auch quantitativer Feststellungen über Niveau und Stärke der "willkürlichen Gewalt" getroffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 ;… Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134 ). - OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 7 LA 14/12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Feststellung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 7 LA 163/12
Dies vermag der Kläger mit seiner Schilderung von individuell in Kabul gewonnenen Einblicken und der - zweifellos bestehenden - Angst von Teilen der Bevölkerung nicht in einer Weise in Frage zu stellen, die grundlegend neue Untersuchungen und Bewertungen erforderlich machen würde (vgl. auch Nds.OVG, Beschl. v. 25.04.2012 - 7 LA 14/12 -, AuAS 2012, 130). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 7 LA 163/12
Denn unabhängig davon musste das Verwaltungsgericht für die Feststellung des Abschiebungshindernisses weiter und als zusätzliche Voraussetzung prüfen, ob die für die Herkunftsregion des Klägers ermittelte Gefahrendichte ein Ausmaß erreicht, dass dort praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer konkreten individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. EuGH, Urt. v. 17.02.2009 - C - 465/07 -, juris). - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 7 LA 163/12
Das Verwaltungsgericht hat seinen Befund auf der Grundlage aktueller Erkenntnismittel und auch quantitativer Feststellungen über Niveau und Stärke der "willkürlichen Gewalt" getroffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 ; Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134 ).