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   OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94   

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OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94 (https://dejure.org/1999,14227)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.01.1999 - 3 K 4464/94 (https://dejure.org/1999,14227)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 3 K 4464/94 (https://dejure.org/1999,14227)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind gemäß § 17 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 WaStrG ausgeschlossen; dieser materielle Ausschluß erstreckt sich auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren (BVerwGE 66, 99, 101 ff; Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - NVwZ 1995, 904 f; vgl. a. Urt. v. 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).

    Ein Kläger kann darüber hinaus mit seiner Klage lediglich Einwendungen weiterverfolgen, die er im Planfeststellungsverfahren zur Wahrung seiner rechtlich geschützten Interessen (Betroffenen-Einwendung) fristgerecht erhoben hat (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 -, NVwZ 1995, 904 f).

    Einwendungen zur Wahrung eines öffentlichen Interesses oder von Interessen der Allgemeinheit hingegen, sog. Jedermann-Einwendungen (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 -, NVwZ 1995, 904f; E60, 297, 301), begründen keinen im Klageweg durchsetzbaren Abwehranspruch; in einem Anfechtungsprozeß gegen den Planfeststellungsbeschluß sind nur rechtlich geschützte eigene Belange wehrfähig (BVerwG, Beschl. v.13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 , aaO).

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Eine solche Einwendung muß zumindest erkennen lassen, welche seiner Rechtsgüter der Einwender als gefährdet ansieht: er muß diese Rechtsgüter bezeichnen und die befürchteten Beeinträchtigungen darlegen (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 907; E 60, 297, 311).

    Wer mit seiner Einwendung das betroffene Rechtsgut nur pauschal benennt, kann im allgemeinen auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung der zuständigen Behörde und im Streitfalle des Gerichts erwarten (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906 m.w.Nachw.).

    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß schließlich weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt, noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 -, aaO, S. 906 m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Ein offensichtlicher Mangel kann nur dann angenommen werden, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hindeuten (BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 74 m.w.Nachw.; Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 5. Aufl., § 75 RN 37 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 18.78

    Rücknahme eines Vertriebenenausweises - Ausstellungsbehörde - Örtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Ein Verstoß gegen § 68 Abs. 1 VwVfG führt nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die auch § 46 VwVfG zugrunde liegen, nicht zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, wenn sich der Mangel auf die Entscheidung in der Sache nicht ausgewirkt hat (BVerwGE 69, 256, 269 zu Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 46 BayVwVfG; vgl. a. BVerwGE 56, 230, 233).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind gemäß § 17 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 WaStrG ausgeschlossen; dieser materielle Ausschluß erstreckt sich auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren (BVerwGE 66, 99, 101 ff; Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - NVwZ 1995, 904 f; vgl. a. Urt. v. 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Wenn diese Schwelle nicht erreicht wird, bleibt es bei einem Anspruch auf Planergänzung (BVerwG, Beschl. v. 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 -, NVwZ 1998, 1071, 1072 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 01.10.1996 - 4 B 181.96

    Verwaltungszustellungsrecht - Wirksamkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Die Behauptung der Klägerin, es sei nicht kontrolliert worden, ob die Aufforderung des Verhandlungsleiters, den Raum zu verlassen, tatsächlich von allen befolgt worden sei, es seien danach noch einzelne Personen anwesend gewesen, die keine Einwender gewesen seien, widerspricht in dieser Hinsicht der Niederschrift über den Erörterungstermin, die als öffentliche Urkunde im Sinne der §§ 418 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit 98 VwGO den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen begründet (vgl. BVerwG, Beschl. v.1. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 181.96 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 17 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses ist unbeschadet der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur im Rahmen der von der Klägerin zulässigerweise vorgebrachten Tatsachen zu prüfen, da ein Kläger gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) vom 2. April 1968 (BGBl. II S.173) in der Fassung des Planungsvereinfachungsgesetzes vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2123) die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel innerhalb einer Frist von sechs Wochen anzugeben hat und mit weiterem Vorbringen nach Maßgabe des § 87 b Abs. 3 VwGO ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 99 zu § 5 Abs. 3 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 16. Dezember 1991 - BGBl. I S. 2174 -).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind gemäß § 17 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 WaStrG ausgeschlossen; dieser materielle Ausschluß erstreckt sich auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren (BVerwGE 66, 99, 101 ff; Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - NVwZ 1995, 904 f; vgl. a. Urt. v. 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94
    Ein Verstoß gegen § 68 Abs. 1 VwVfG führt nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die auch § 46 VwVfG zugrunde liegen, nicht zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, wenn sich der Mangel auf die Entscheidung in der Sache nicht ausgewirkt hat (BVerwGE 69, 256, 269 zu Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 46 BayVwVfG; vgl. a. BVerwGE 56, 230, 233).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Werden mit einer Einwendung betroffene Rechtsgüter nur pauschal benannt, so kann allerdings im Allgemeinen auch von der zuständigen Behörde und im Streitfalle durch das Gericht nur eine pauschale Prüfung erwartet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).

    Im Übrigen waren die Einwendungen der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 4) in ihren Schreiben vom 16. Oktober 2002, es fehlten "Untersuchungen von Alternativstandorten (Ufer-Taschenpolder)" so pauschal, dass auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

    In einem solchen Fall verstößt die öffentliche Erörterung gegen die Verfahrensrechte des Widersprechenden (ebenso Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 68 Rn. 11; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 68 Rn. 6; Enders, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 68 Rn. 15; Dürr, in: Knack/Hennecke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 68 Rn. 12; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 K 4464/94 - juris Rn. 22).
  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass in der Verkehrswegeplanung die Wirtschaftsstrukturförderung als Grund für den Ausbau eines Verkehrswegs oder einer Verkehrsanlage anerkannt ist (z.B. BVerwG, Urteil vom 11.7.2001, DVBl 2001, 1848 ff. - Flugplatz Bitburg - zum Luftverkehr; BVerwG, Beschluss vom 17.2.1997, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 127 S. 178 f. - BAB A 20 - und BVerwG, Urteil vom 22.3.1985, BVerwGE 71, 166 zum Straßenverkehr; OVG Lüneburg, Urteil vom 7.1.1999, 3 K 4464/94, Leitsatz in Juris - Meyer-Werft - zum Schiffsverkehr).
  • VG Bremen, 18.05.2016 - 5 V 366/16

    Wasserrechtliche Planfeststellung für einen Schwerlasthafen - Hafenneubau; OTB

    Ein solcher liegt vor, wenn die Maßnahme der Ermöglichung, Aufrechterhaltung oder Förderung der Schifffahrt dient (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Januar 1999 - 3 K 4464/94 -, Rn. 10, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2014 - 17 K 4661/13 -, Rn. 50, juris; Kreuter, Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland, Berlin 2014, S. 216 m. w. N.).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Benennt der Einwender das betroffene Rechtsgut nur pauschal, kann er im Allgemeinen auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung der zuständigen Behörde und - im Streitfall - des Gerichts erwarten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Im Übrigen waren die Einwendungen der Kläger in ihren Schreiben vom 15. Oktober 2002, es fehlten "Untersuchungen von Alternativstandorten (Ufer-Taschenpolder)" so pauschal, dass auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906 [BVerwG 13.03.1995 - 11 VR 2/95] ; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).
  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

    Werden mit einer Einwendung betroffene Rechtsgüter nur pauschal benannt, so kann allerdings im Allgemeinen auch von der zuständigen Behörde und im Streitfalle durch das Gericht nur eine pauschale Prüfung erwartet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).
  • VG Braunschweig, 21.04.2004 - 2 A 156/03

    Abbau; Abwägung; Abwägungsergebnis; Abwägungsmangel; Anpassung;

    Ob damit der gesamte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, muss nach dem Antrag der Klägerin, die auch nur insoweit in ihrer Planungskompetenz betroffen ist, nicht entschieden werden (vgl. zur Teilbarkeit fachplanerischer Entscheidungen BVerwG, Beschl. v. 5.12.1991 - 7 B 118.91 - zit. nach Juris; Beschl. v. 7.12.1988 - 7 B 98.88 - NVwZ-RR 1989, 241, OVG Lüneburg, Urt.v. 7.01.1999 - 3 K 4464/94 - zit. nach Juris).
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