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   OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19   

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OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19 (https://dejure.org/2019,4713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2019 - 7 ME 9/19 (https://dejure.org/2019,4713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2019 - 7 ME 9/19 (https://dejure.org/2019,4713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein verkaufsoffener Sonntag in Bramsche

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein verkaufsoffener Sonntag in Bramsche

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Soweit der Antragsteller sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG wendet, vertritt der Senat nach wie vor - anders als das Verwaltungsgericht - die Auffassung, dass die Ermächtigungsnorm für die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen - § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG - einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist und es deshalb in Niedersachsen nicht an einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage für die Einschränkung der in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV garantierten Sonntagsruhe fehlt, wie sie in dem auch durch das Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 u.a., juris) dargelegt sind (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018, a.a.O., vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, a.a.O., und vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 und 2858/07) zum Berliner Ladenöffnungsgesetz die Sonntagsöffnung grundsätzlich nur dann für zulässig erklärt, wenn dafür ein Anlass besteht.

    Gleichwohl sieht die Landesregierung vor, zur Erhöhung der Rechtssicherheit einen Sachgrund, wie vom BVerfG mit dem Urteil vom 1. Dezember 2009, Az. 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 gefordert, in den Gesetzestext aufzunehmen.

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 31/17

    Anlass; Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntag; Sonntagsöffnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO gilt § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO entsprechend.Ob es infolge dessen wie von dem Verwaltungsgericht angenommen für die Zulässigkeit des Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO aufgrund des § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO in der Regel eines vorherigen erfolglosen Antrags bei der Verwaltungsbehörde bedarf, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. ablehnend: Beschluss des Senats vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2014 - 8 CS 13.1848 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. § 80a Rn. 21; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, juris; Heydemann, NVwZ 1993, 419 ff.).

    Ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Begünstigten an der sofortigen Vollziehung kann bejaht werden, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem Begünstigten gegenüber unbillig wäre (vgl. Beschluss des Senats vom 05.05.2017, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.08.2016 - 2 M 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2008 - 13 B 1013/08 -, juris).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG wendet, vertritt der Senat nach wie vor - anders als das Verwaltungsgericht - die Auffassung, dass die Ermächtigungsnorm für die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen - § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG - einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist und es deshalb in Niedersachsen nicht an einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage für die Einschränkung der in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV garantierten Sonntagsruhe fehlt, wie sie in dem auch durch das Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 u.a., juris) dargelegt sind (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018, a.a.O., vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, a.a.O., und vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2018 - 7 ME 75/18

    Anlassgebende Veranstaltung; Anlassveranstaltung; Ausstrahlungswirkung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Der Senat hat dabei - unabhängig von den Darlegungen des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners - gegebenenfalls auch zu prüfen, ob eine möglicherweise fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018 - 7 ME 75/18 -, juris, vom 04.07.2018 - 7 ME 32/18 -, juris, und vom 06.03.2018 - 7 ME 14/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, juris).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG wendet, vertritt der Senat nach wie vor - anders als das Verwaltungsgericht - die Auffassung, dass die Ermächtigungsnorm für die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen - § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG - einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist und es deshalb in Niedersachsen nicht an einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage für die Einschränkung der in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV garantierten Sonntagsruhe fehlt, wie sie in dem auch durch das Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 u.a., juris) dargelegt sind (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018, a.a.O., vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, a.a.O., und vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 -, juris).

    Der Senat verweist hinsichtlich des Gesetzentwurfs zur vergangenen Legislaturperiode auf seine Ausführungen in dem Verfahren 7 ME 75/18.

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17

    Alibiveranstaltung; fehlende Unterschrift; Ladenöffnung; Lingener Kirmes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Soweit der Antragsteller sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG wendet, vertritt der Senat nach wie vor - anders als das Verwaltungsgericht - die Auffassung, dass die Ermächtigungsnorm für die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen - § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG - einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist und es deshalb in Niedersachsen nicht an einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage für die Einschränkung der in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV garantierten Sonntagsruhe fehlt, wie sie in dem auch durch das Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 u.a., juris) dargelegt sind (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018, a.a.O., vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, a.a.O., und vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 -, juris).

    Es sollen rechtliche Klarstellungen ins Gesetz aufgenommen werden: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2017, Az.: 7 ME 32/17, entschieden, dass die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten bei verfassungskonformer Auslegung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entsprechen und insoweit keine Gesetzesänderung erforderlich ist.

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    (- 8 CN 2.14 -, juris) ist die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot "aus Anlass" eines Marktes, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung nur zulässig, wenn die prägende Wirkung der Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zu der Veranstaltung darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17

    Anlassbezogenheit; historisch-genetische Auslegung; subjektiv-historische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Zwar unterliegt die gemeindliche Prognose nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die bei der Entscheidung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (Beschluss des Senats vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).
  • VG Osnabrück, 01.03.2019 - 1 B 5/19

    Eilantrag des Förderkreises Freundliches Bramsche e.V. zur Durchführung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beschluss vom 01. März 2019 (1 B 5/19) abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 8 S 2380/94

    Unanwendbarkeit des VwGO § 80 Abs 6 im baurechtlichen Nachbarstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO gilt § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO entsprechend.Ob es infolge dessen wie von dem Verwaltungsgericht angenommen für die Zulässigkeit des Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO aufgrund des § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO in der Regel eines vorherigen erfolglosen Antrags bei der Verwaltungsbehörde bedarf, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. ablehnend: Beschluss des Senats vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2014 - 8 CS 13.1848 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. § 80a Rn. 21; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, juris; Heydemann, NVwZ 1993, 419 ff.).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Der Senat hat dabei - unabhängig von den Darlegungen des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners - gegebenenfalls auch zu prüfen, ob eine möglicherweise fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018 - 7 ME 75/18 -, juris, vom 04.07.2018 - 7 ME 32/18 -, juris, und vom 06.03.2018 - 7 ME 14/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06

    Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
    Gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO gilt § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO entsprechend.Ob es infolge dessen wie von dem Verwaltungsgericht angenommen für die Zulässigkeit des Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO aufgrund des § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO in der Regel eines vorherigen erfolglosen Antrags bei der Verwaltungsbehörde bedarf, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. ablehnend: Beschluss des Senats vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2014 - 8 CS 13.1848 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. § 80a Rn. 21; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, juris; Heydemann, NVwZ 1993, 419 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2008 - 13 B 1013/08

    Abstellen auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eines anfechtenden Dritten

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - 2 M 43/16

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung vorzeitigen Beginns der

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 7 ME 14/18

    Formelle Illegalität; Glücksspielstaatsvertrag; Schließungsverfügung; sofortige

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung

  • VG Braunschweig, 30.06.2023 - 1 B 248/23

    Prognoseentscheidung; Sonn- und Feiertagsschutz; Sonntagsöffnung; Verkaufsstelle;

    Das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die bei der Entscheidung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist ( Nds. OVG, Beschl. v. 07.03.2019 - 7 ME 9/19 -, juris Rn. 26).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG i. V. m. Ziffer 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ-Beilage, 2013, 57) und orientiert sich an der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 01.11.2019 - 7 ME 56/19 und v. 7.3.2019 - 7 ME 9/19 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2019 - 7 ME 56/19

    Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntagsruhe; verkaufsoffener Sonntag

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der den Beteiligten bekannten Beschlüsse des Senats vom 5. Mai 2017 (7 ME 31/17, juris), 5. Mai 2017 (7 ME 32/17, juris), 5. Oktober 2018 (7 ME 75/18, juris) und vom 7. März 2019 (7 ME 9/19, juris) Bezug genommen.
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