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   OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05   

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OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05 (https://dejure.org/2007,14285)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 2 LA 410/05 (https://dejure.org/2007,14285)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 2 LA 410/05 (https://dejure.org/2007,14285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das juristische Staatsexamen; Umfang des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums bei der Überprüfung einer Bewertung von Examensklausuren; Zulässigkeit des vom Prüfungsamt für die Stellung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3
    Chancengleichheit; Erste Juristische Staatsprüfung; Fairness; Konzeptblätter; Prüfung; Prüfungsstoff; Schwierigkeitsgrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das juristische Staatsexamen; Umfang des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums bei der Überprüfung einer Bewertung von Examensklausuren; Zulässigkeit des vom Prüfungsamt für die Stellung einer ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.02.1995 - 6 B 87.94

    Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Ersten Juristischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Die Erstellung der Aufgabe und die Auswahl der Prüfungsthemen beruht ebenso wie die Bewertung der Prüfungsleistungen auf fachwissenschaftlich wie auch auf prüfungsspezifischen Gesichtspunkten, so dass der Prüfungsbehörde hierfür ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum einzuräumen ist mit der weiteren Folge, dass die Auswahl einer Aufgabenstellung gerichtlich lediglich anhand der einschlägigen prüfungsrechtlichen Vorschriften und auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot und den Grundsatz der Chancengleichheit, nicht jedoch auf die sonstige Zweckmäßigkeit hin überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1987 - 7 C 118.96 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 242; Beschl. v. 01.02.1995 - 6 B 87.94 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 344; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, 482).

    Ein aus dem Grundsatz der Chancengleichheit abzuleitendes zwingendes Gebot, einen absolut einheitlichen Schwierigkeitsgrad bei der Aufgabenstellung aller Prüfungsarbeiten zu wahren, würde die für das Prüfungsverfahren erforderliche Gestaltungsfreiheit der Prüfungsbehörde wie auch der Prüfer unzulässig einengen (BVerwG, Beschl. v. 01.02.1995, a.a.O.).

    Das Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine - wie hier - durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1977 - 6 B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO, Nr. 161; Beschl. v. 02.11.1978 - 3 B 6/78 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO, Nr. 116; Beschl. v. 01.02.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der zu beantwortenden Frage über die Anwendung der Abweichensklausel um eine Prüfungsentscheidung handelt, die der zuständige Prüfungsausschuss innerhalb seines prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraums trifft (BVerwG, Urt. v. 12.07.1995 - 6 C 12.93 -, BVerwGE 99, 74).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Dafür, dass die Prüfer mit Blick auf die von dem Kläger gewählte und auf Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a GG gestützte Antragsart ein vertretbares Ergebnis nicht als fehlerhaft eingestuft, sondern die Qualität der Darstellung sowie die Überzeugungskraft der Argumentation kritisch hinterfragt haben (zur Einbeziehung dieser Bewertungsmerkmale in den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34, 54 f.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 385; Nds. OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -), sprechen zunächst die Hinweise des Erstprüfers in der Beurteilung vom 29. Februar 2004, dass es der Kläger bei der von ihm gewählten Verfahrensart an einer Abgrenzung zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG habe fehlen lassen und dass - so die zusammenfassende Würdigung - die Wahl der Verfahrensart nicht gänzlich überzeuge.
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Das Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine - wie hier - durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1977 - 6 B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO, Nr. 161; Beschl. v. 02.11.1978 - 3 B 6/78 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO, Nr. 116; Beschl. v. 01.02.1995, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 30.01.2001 - AN 2 K 00.00648
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Angesichts dessen, dass die Konzeptaufzeichnungen eines Prüflings nur dessen vorläufige Überlegungen zur Lösung der Prüfungsaufgabe wiedergeben, hat das Verwaltungsgericht die Forderung des Prüflings, Konzeptblätter in die Bewertung einfließen zu lassen, nur dann als gerechtfertigt angesehen, wenn er dieses Begehren ausdrücklich verdeutlicht hat (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, VBlBW 1997, 70; VG Ansbach, Urt. v. 30.01.2001 - AN 2 K 00.00648 -, zitiert nach Juris; Wassermann/Kirchner/Kröpil, Das Recht der Juristenausbildung, § 12 NJAO, RdNr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95

    Erste juristische Staatsprüfung: Erstellen einer Klausurgliederung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Angesichts dessen, dass die Konzeptaufzeichnungen eines Prüflings nur dessen vorläufige Überlegungen zur Lösung der Prüfungsaufgabe wiedergeben, hat das Verwaltungsgericht die Forderung des Prüflings, Konzeptblätter in die Bewertung einfließen zu lassen, nur dann als gerechtfertigt angesehen, wenn er dieses Begehren ausdrücklich verdeutlicht hat (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, VBlBW 1997, 70; VG Ansbach, Urt. v. 30.01.2001 - AN 2 K 00.00648 -, zitiert nach Juris; Wassermann/Kirchner/Kröpil, Das Recht der Juristenausbildung, § 12 NJAO, RdNr. 7).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Das ist dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 3264/88

    Stoffgrenzen einer Aufsichtsarbeit; zweite juristische Staatsprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Die Erstellung der Aufgabe und die Auswahl der Prüfungsthemen beruht ebenso wie die Bewertung der Prüfungsleistungen auf fachwissenschaftlich wie auch auf prüfungsspezifischen Gesichtspunkten, so dass der Prüfungsbehörde hierfür ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum einzuräumen ist mit der weiteren Folge, dass die Auswahl einer Aufgabenstellung gerichtlich lediglich anhand der einschlägigen prüfungsrechtlichen Vorschriften und auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot und den Grundsatz der Chancengleichheit, nicht jedoch auf die sonstige Zweckmäßigkeit hin überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1987 - 7 C 118.96 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 242; Beschl. v. 01.02.1995 - 6 B 87.94 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 344; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, 482).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Dafür, dass die Prüfer mit Blick auf die von dem Kläger gewählte und auf Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a GG gestützte Antragsart ein vertretbares Ergebnis nicht als fehlerhaft eingestuft, sondern die Qualität der Darstellung sowie die Überzeugungskraft der Argumentation kritisch hinterfragt haben (zur Einbeziehung dieser Bewertungsmerkmale in den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34, 54 f.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 385; Nds. OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -), sprechen zunächst die Hinweise des Erstprüfers in der Beurteilung vom 29. Februar 2004, dass es der Kläger bei der von ihm gewählten Verfahrensart an einer Abgrenzung zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG habe fehlen lassen und dass - so die zusammenfassende Würdigung - die Wahl der Verfahrensart nicht gänzlich überzeuge.
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05
    Das Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine - wie hier - durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1977 - 6 B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO, Nr. 161; Beschl. v. 02.11.1978 - 3 B 6/78 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO, Nr. 116; Beschl. v. 01.02.1995, a.a.O.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    Soweit fachspezifische Wertungen des Prüfers in der Regel der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen, ist zur Vermeidung von Missverständnissen allerdings darauf hinzuweisen, dass eine nur eingeschränkt gerichtlicher Prüfung zugängliche prüfungsspezifische Wertung vorliegt, wenn der Prüfer die Vertretbarkeit der vom Prüfling gefundenen Lösung zwar nicht ausschließt, jedoch die Art der Darlegung der Argumente der Minder- oder Außenseitermeinung für wenig überzeugend hält und deswegen die Qualität der Darstellung bemängelt (Senatsurt. v. 24.5.2011 - 2 LB 158/10 - B. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris; Niehues/Fischer, aaO., S. 328 Rdnr. 880, allg. zum Prüfungsrecht: Zimmerling, Kritisches zum Prüfungsrecht, DVBl. 2012, 265; Ost, Die Bewertung von Prüfungsleistungen und die Gleichheit, NWVBl. 2013, 209; Knecht, Aktuelle Rechtsprechung zum Prüfungsrecht, BayVBl. 2013, 359).".
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17

    Aufgabenstellung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum: Prüfungsrecht;

    Bei der Erstellung einer Prüfungsaufgabe und der Auswahl der Prüfungsthemen besteht ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfungsbehörde (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris Rn. 12).

    Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dürfen die Leistungsanforderungen einer juristischen Staatsprüfung zudem nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen stehen, zu denen die Prüfung den Zugang eröffnen soll (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08

    Neubewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Juristischen

    Der Kläger hat damit deutlich gemacht, dass er diese Notizen als Teil der Klausurbearbeitung zur Bewertung stellen will (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 07.05.2007 - 2 LA 410/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06

    Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung bei bereits

    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus § 52 Abs. 2 GKG; in prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um eine Notenverbesserung einer bestandenen Prüfung geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (bisher § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F.) in Ansatz zu bringen (vgl. etwa Beschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 - in gleicher Weise OVG Münster, Beschl. v. 20.3.2007 - 14 E 398/07 -, juris; Beschl. v. 21.9.2005 - 14 E 1206/05 -, juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2019 - 2 LA 394/18

    Geschichtliche Grundlagen; Juristenausbildung; Pflichtfachprüfung; Prüfungsstoff;

    Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dürfen die Leistungsanforderungen einer juristischen Staatsprüfung zudem nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen stehen, zu denen die Prüfung den Zugang eröffnen soll (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 4.7.2019 - 2 LA 1667/17 -, juris Rn. 7).
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