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   OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09   

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https://dejure.org/2010,14023
OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09 (https://dejure.org/2010,14023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2010 - 11 LB 473/09 (https://dejure.org/2010,14023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 11 LB 473/09 (https://dejure.org/2010,14023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hundeverbringungs- und Hundeeinfuhrrecht: Zuständigkeit für den Verwaltungsvollzug in Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 VwGO; § 2 Abs. 1 S. 1 HundVerbrEinfG; § 2 Abs. 2 Nr. 3 HundVerbrEinfG; § 4 HundVerEinfVO
    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) und der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz ( HundVerbrEinfG ) und der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) und der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 928
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
    Den Landkreisen und kreisfreien Städten oblag als Fachbehörde (untere Veterinärbehörde) der Vollzug der - damals noch Regelungen über gefährliche Hunde enthaltenden (vgl. dazu Senatsurt. v. 30.5.2001 - 11 K 2877/00 -, Nds VBl. 2001, 245 ff.) - Gefahrtierverordnung a. F. vom 5. Juli 2000 (Nds. GVBl. S. 149), während die Gemeinden als allgemeine Gefahrenabwehrbehörde für weitere, nicht ausdrücklich in der Gefahrtierverordnung geregelte Maßnahmen gegenüber Hunden nach dem Gefahrenabwehrrecht zuständig waren.
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
    Selbst wenn man jedoch solche oder andere Vollzugsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrrecht nicht mehr als vom Wortlaut des § 13 Abs. 1 NHundG umfasst ansieht, so ist die Vorschrift auf diese Fälle doch zumindest entsprechend anwendbar (vgl. zu den notwendigen Voraussetzungen einer solchen Analogie BVerwG, Urt. v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 -, BVerwGE 123, 7 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -, OVGE 50, 376 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
    Wird - wie vorliegend mit dem Hauptantrag - im Rahmen der Feststellungsklage geltend gemacht, eine Norm sei wegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht unwirksam oder wegen entgegenstehendem vorrangigen Gemeinschaftsrecht unanwendbar, so ist bei Normen, die nicht "self-executing" sind, d. h. aus sich heraus ohne jeden behördlichen Vollzug unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, eine Feststellungsklage gegen die für den Normvollzug zuständige Verwaltungsbehörde zu richten, anderenfalls unmittelbar gegen den Normgeber (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, juris, sowie v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 -, NVwZ 2007, 1311 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
    Mit Urteil vom 16. März 2004 (- 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141 ff.) wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbringungs- und Einfuhrverbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG für Hunde der darin genannten Rassen zurück.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
    An die Stelle der vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 3.7.2002 - 6 CN 8/01 -, BVerwGE 116, 347 ff.) sinngemäß insgesamt für unwirksam erkannten Regelungen über rassebedingt gefährliche Hunde in der Gefahrtierverordnung ist nachfolgend das NHundG getreten.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04

    Analogie; Auflage; Bedingung; berufsständische Versorgung; berufsständisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
    Selbst wenn man jedoch solche oder andere Vollzugsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrrecht nicht mehr als vom Wortlaut des § 13 Abs. 1 NHundG umfasst ansieht, so ist die Vorschrift auf diese Fälle doch zumindest entsprechend anwendbar (vgl. zu den notwendigen Voraussetzungen einer solchen Analogie BVerwG, Urt. v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 -, BVerwGE 123, 7 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -, OVGE 50, 376 ff., m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20

    Fitnessstudio in Bad Iburg darf vorläufig öffnen - Nds. Corona-Verordnung steht

    Wird - wie vorliegend - im Rahmen einer - noch zu erhebenden - Feststellungsklage geltend gemacht, eine Norm sei wegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht unwirksam oder wegen entgegenstehenden vorrangigen Unionsrechts unanwendbar, so ist bei Normen, die nicht "selfexecuting" sind, d. h. aus sich heraus ohne jeden behördlichen Vollzug unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, eine Feststellungsklage gegen die für den Normvollzug zuständige Verwaltungsbehörde zu richten, anderenfalls unmittelbar gegen den Normgeber (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, - BVerwG 8 C 19.09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, - BVerwG 7 C 13.06 -, NVwZ 2007, 1311 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07. Juni 2010, - 11 LB 473/09 -, Rn. 31, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 11 LC 29/10

    Rechtsschutzbedürfnis für einen zusätzlichen Antrag auf isolierte Aufhebung des

    Dass das mit dem Feststellungsantrag von der Klägerin verfolgte Klagebegehren (§ 88 VwGO), die erlaubnisfreie Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit zu klären, aus anderen Gründen, etwa - wie sinngemäß von dem Beklagten vorgetragen - als im Verwaltungsrechtsweg unzulässiger Normenkontrollantrag (vgl. dazu etwa Kopp/Schenke, a. a. O., § 43, Rn. 8 ff., m. w. N.), unzulässig sei, macht die Klägerin selbst nicht geltend, drängt sich auch dem Senat nicht auf (vgl. Senatsbeschl. v. 7.6.2010 - 11 LB 473/09 -, NdsRpfl 2010, 289 = NdsVBl 2010, 276) und ist - soweit ersichtlich - auch in keinem der zahlreichen weiteren von der Klägerin parallel in anderen Bundesländern erhobenen Verfahren von den Verwaltungsgerichten so beurteilt worden, so dass sich auch unter dem Gesichtspunkt einer ggf. insoweit bestehenden Unsicherheit kein Rechtsschutzbedürfnis für die Fortführung der isolierten Anfechtungsklage ergibt.
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