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   OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04   

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https://dejure.org/2004,3289
OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04 (https://dejure.org/2004,3289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2004 - 1 ME 169/04 (https://dejure.org/2004,3289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 1 ME 169/04 (https://dejure.org/2004,3289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Windkraftanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 BauGB; Art. 3 UVP-RL; § 28 VwVfG; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB; § 10 BImSchG
    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens; Entgegenstehen von öffentlichen Belangen, insbesondere der Planungsbedürftigkeit ; Zulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich

  • Judicialis

    4.BImSchV Anhang Nr 1.6; ; BauGB § 214 III 2; ; BauGB § 35 III 3; ; BauGB § 36 I 1; ; BauGB § 36 I 2; ; NBauO § 74 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Windkraftanlagen - Bauvoranfrage, Einschränkung der; Einvernehmen [Ersetzung]; Einvernehmen der Gemeinde; Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit; Gemeinde, Beteiligung der; Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang; Windenergie; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlagen: Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens; Entgegenstehen von öffentlichen Belangen, insbesondere der Planungsbedürftigkeit ; Zulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 90
  • BauR 2005, 150 (Ls.)
  • BauR 2005, 69
  • ZfBR 2005, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Der Entwurf eines Flächennutzungsplans, der gerade nach § 3 Abs. 2 BauGB a.F. ausliegt, kann einem privilegierten Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in seinem Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, ZfBR 2003, 469, ausdrücklich bestätigt.

    Er war also - gemessen an der zuletzt genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, a.a.O. - noch nicht einmal "planreif" i.S. von § 33 BauGB.

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Insoweit ist die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung erneut zu beteiligen und kann diesen Gesichtspunkt (erneut) geltend machen, wenn sie sich gegen die Baugenehmigung wendet (Beschl. d. Sen. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.).

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob § 36 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Daran anknüpfend hat der Senat in seinem Urteil vom 29. April 2004 (- 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579) ausgeführt, dass eine - wenn auch - raumbedeutsame Windenergieanlage das Erfordernis der Planungsbedürftigkeit nicht auslöse.

    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Beschl. d. Sen. v. 22.1.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111; Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -).

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Ebenso wie eine Bauvoranfrage zurückgenommen werden kann, solange die Entscheidung über sie noch nicht unanfechtbar geworden ist (BVerwG, Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 30.85 - NJW 1988, 275 zur Teilungsgenehmigung; Urt. v. 14.4.1989 - 4 C 22.88 - DVBl 1989, 874 zur Baugenehmigung), kann die Bauvoranfrage auch eingeschränkt werden.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 1 L 5538/97

    Ausschlußwirkung; Windkraftanlage; Standortfestlegung; Flächennutzungsplanenwurf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Beschl. d. Sen. v. 22.1.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111; Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Der Senat hat bisher offengelassen, ob § 36 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Angesichts des Immissionsrichtwertes von 60/45 dB(A) tags/nachts, der nach Nr. 6.6, 6.1 c TA-Lärm für den Außenbereich anzunehmen ist (vgl. OVG NW, Urt. v. 18.11.2002 - 7 A 2127/00 - BRS 65 Nr. 182 m.N.) reicht der Einwirkungsbereich von Windenergieanlagen jedenfalls so weit, wie die Immissionen diese Werte erreichen.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Ebenso wie eine Bauvoranfrage zurückgenommen werden kann, solange die Entscheidung über sie noch nicht unanfechtbar geworden ist (BVerwG, Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 30.85 - NJW 1988, 275 zur Teilungsgenehmigung; Urt. v. 14.4.1989 - 4 C 22.88 - DVBl 1989, 874 zur Baugenehmigung), kann die Bauvoranfrage auch eingeschränkt werden.
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 1 LA 28/03

    Bauleitplanung; Empfehlung; Konzentrationsplanung; Küstenlandschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Die Antragstellerin verweist zwar zutreffend darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats der in dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Juli 1996 über die Festlegung von Vorrangstandorten für Windenergienutzung in der Regionalplanung genannte Abstand von 5 km zwischen Vorrangstandorten für die Windenergienutzung nur Empfehlungscharakter hat (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, NdsRpfl 2004, 254).
  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 B 55.04

    Inhalt und Ausprägung des "Erfordernisses einer förmlichen Planung" als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. August 2004 - 4 B 55.04 - zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03

    Antrag auf Erteilung von Bauvorbescheiden; Bevorrechtigte Zulassung von

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2004 - 7 ME 233/03

    Rechtswidrigkeit einer erteilten Genehmigung auf Grund der Wahl des falschen

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Verstöße gegen andere Rechtsnormen können dem Rechtsmittel der Gemeinde dagegen nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O., 1076; 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90, 91 ff; Thür.OVG, Beschl. v. 24.8.2007 - 1 EO 563/07 -, juris, Rn. 38; restriktiver: Hess.VGH, Beschl. v. 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff).

    Die Möglichkeit zur bauplanungsrechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens, die § 36 BauGB im Interesse der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit einräumt, besteht demnach unabhängig davon, ob eine Entscheidung in einem bauaufsichtlichen oder in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren ergeht (so überzeugend: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. 7.10.2004, a.a.O., 92; vgl. auch Hess.VGH, Beschl. v. 15.11.2006, a.a.O.; entsprechend die herrschende Ansicht zum mangelnden Drittschutz des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehaltes im Rahmen von Nachbarklagen: BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - BVerwG 7 C 55 u. 56.89 -, BVerwGE 85, 368, 372 ff sowie m.w.N.: Urt. des erkennenden Senats vom 26.4.2007 - 12 LB 8/07 -, S. 19 UA, insoweit in ZNER 2007, 229 ff nicht abgedruckt).

    Deshalb folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, 1262; ebenso: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 7.10.2004, a.a.O., 93 und vom 30.11.2004, a.a.O., 680 f).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ist das Beteiligungsverfahren zum Zeitpunkt der Ersetzungsentscheidung noch nicht beendet, hat das Änderungsverfahren jedenfalls noch nicht einen Stand erreicht, den die nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB zuständige Behörde berücksichtigen muss (Beschl. d. Sen. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ist das Beteiligungsverfahren zum Zeitpunkt der Ersetzungsentscheidung noch nicht beendet, hat das Änderungsverfahren jedenfalls noch nicht einen Stand erreicht, den die nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB zuständige Behörde berücksichtigen muss (Beschl. d. Sen. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -).

  • VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    "Frühestens" dann könne der Entwurf eines Flächennutzungsplans ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB sein (vgl. BVerwG; Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ-RR 2005, 90 = BRS 66 Nr. 11).

    Es wurde daher offen gelassen, ob ein Flächennutzungsplan erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit einem Windenergievorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen könne, was in der Rechtsprechung auch vertreten werde (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.01.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111 und vom 07.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90),.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05

    Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei

    Soweit die Beigeladene unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 7. Oktober 2004 (- 1 ME 169/04 -, NvWZ-RR 2005, 90, 92) geltend macht, die Gemeinde könne sich nicht darauf berufen, dass anstelle eines Baugenehmigungsverfahrens ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden müsse, verkennt sie, dass es hier nicht nur um die Zuständigkeit zur Erteilung der von ihr beantragen Genehmigung, sondern auch und in erster Linie um die (formelle) Befugnis zur Ersetzung des von der Antragstellerin verweigerten Einvernehmens geht.

    Genehmigungen ohne das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde präjudizieren in gewissen Umfang die Planung der Gemeinde und greifen damit in ihre Planungshoheit ein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 1 ME 169/04 - , NVwZ-RR 2005, 90 ff).

  • VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde und Fragen des Einfügens

    Andererseits bedeutet dies aber auch, dass Verstöße gegen andere Rechtsnormen im Rechtsmittel der Gemeinde nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - BVerwGE 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 176; OVG SH, B.v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90 ff.).

    Die Möglichkeit zur bauplanungsrechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens, die § 36 BauGB im Interesse der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit einräumt, besteht demnach unabhängig davon, ob eine Entscheidung in einem bauaufsichtlichen oder in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgt (OVG SH, B.v. 7.10.2004, a. a. O.; Hessischer VGH, B.v. 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff.).

  • VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.818

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einbau einer Lackieranlage

    Andererseits bedeutet dies aber auch, dass Verstöße gegen andere Rechtsnormen im Rechtsmittel der Gemeinde nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - BVerwGE 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 176; OVG SH, B.v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90 ff.).

    Die Möglichkeit zur bauplanungsrechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens, die § 36 BauGB im Interesse der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit einräumt, besteht demnach unabhängig davon, ob eine Entscheidung in einem bauaufsichtlichen oder in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgt (OVG SH, B.v. 7.10.2004, a. a. O.; Hessischer VGH, B.v. 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff.).

  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 140/05

    Bauherr; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Einfügen; Einvernehmen; Ermessen;

    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hier wurde der Bebauungsplan bis zum 27. Oktober 2004 ausgelegt, so dass er nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluss v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -) zum Zeitpunkt der Einvernehmensersetzung noch nicht "planreif" war und vom Beklagten nicht berücksichtigt werden musste.

  • VG Saarlouis, 01.12.2005 - 5 F 25/05

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde; Baugenehmigung für Windmessanlage als

    Erst dann kann der Entwurf eines Flächennutzungsplans ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB sein (vgl. BVerwG; Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ-RR 2005, 90 = BRS 66 Nr. 11).

    Es kann daher offen bleiben, ob, wie in der Rechtsprechung auch vertreten (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.01.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111 und vom 07.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90), ein Flächennutzungsplan erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit einem Windenergievorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08

    Baugenehmigung für Windkraftanlage; Windfarm; Einvernehmen der Gemeinde;

    Zudem spricht einiges dafür, dass die Gemeinde Eingriffe in ihre Planungshoheit durch Ersetzung ihres Einvernehmens nur dann zu dulden braucht, wenn diese durch die hierzu befugte Behörde vorgenommen werden, zumal die Ersetzung auch eines rechtswidrig versagten Einvernehmens der Gemeinde in das Ermessen der jeweils zuständigen Behörde gestellt ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. September 2005 - OVG 11 S 14.05 -, juris Rn. 22; a.A. aber offenbar OVG Nds., Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 1 ME 169/04 -, juris LS 3).
  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2006 - 4 E 5866/04

    Stadt Schlüchtern verliert im Prozess um die Errichtung einer Windkraftanlage

  • VG Würzburg, 04.09.2018 - W 4 S 18.722

    Erweiterung einer Fläche für den Sand- und Kiesabbau

  • VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 5 K 17.513

    Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer heilpädagogischen

  • VG Magdeburg, 03.06.2005 - 4 A 276/03
  • VG Magdeburg, 03.06.2005 - 4 A 309/03
  • VG Osnabrück, 14.02.2005 - 2 B 86/04
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