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   OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11   

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https://dejure.org/2012,35912
OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11 (https://dejure.org/2012,35912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.11.2012 - 17 LP 8/11 (https://dejure.org/2012,35912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. November 2012 - 17 LP 8/11 (https://dejure.org/2012,35912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 2 BPersVG; § 9 Abs. 4 BPersVG; § 31 Abs. 1 S. 2 BPersVG
    Zeitweilige Verhinderung eines Jugendvertreters bei Fernbleiben von Sitzungen der Personalvertretung aufgrund übermäßiger dienstlicher Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitweilige Verhinderung eines Jugendvertreters bei Fernbleiben von Sitzungen der Personalvertretung aufgrund übermäßiger dienstlicher Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitweilige Verhinderung eines Jugendvertreters bei Fernbleiben von Sitzungen der Personalvertretung aufgrund übermäßiger dienstlicher Belastungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass negative Feststellungsanträge des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, die darauf gerichtet sind, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist, zulässig sind (BVerwG, Beschluss vom 21.2.2011 - 6 P 12/10 -, BVerwGE 139, 29 Rn. 13 f.; Beschluss vom 18.8.2010 - 6 P 15/09 - juris Rn. 15; Beschluss v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, BVerwGE 102, 100 f.; Urteil vom 22.4.1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).

    Danach reicht es aus, wenn die Frage der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung im Laufe des Gerichtsverfahrens geklärt wird (BVerwG, Beschluss v. 21.2.2011 - 6 P 12/10 -, aaO, Rn.15).

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73

    Begriff der "zeitweiligen Verhinderung" - Ladung und Zuziehung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1975 - VII P 14.73 -, BVerwGE 49, 271).
  • VGH Bayern, 14.09.1988 - 17 P 88.02465
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    Das folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass die Zugehörigkeit zur Personalvertretung bei ihren Sitzungen gesetzlich objektiv und abschließend bestimmt wird (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 14.9.1988 - 17 P 88.02465 -, juris).
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Personalrat - Nichteinladungen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    Die Heranziehung von Ersatzmitgliedern ohne zeitweilige Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds der Personalvertretung führt zu einer nicht ordnungsgemäßen Zusammensetzung der Personalvertretung und unter Umständen zu einer Beschlussfassung durch hierzu nicht berufene Personen (BVerwG, Beschl. vom 14.2. 1969 - VII P 11.67 -, BVerwGE 31, 298).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87

    Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    Da die Beteiligte zu 1 weder ein gewähltes Mitglied der örtlichen JAV war noch wegen der Ruhenserklärung der Zeugin H. endgültig nachrücken konnte, ist eine entsprechende Anwendung des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nur dann möglich, wenn sie - die Beteiligte zu 1 - der JAV der WTD 91 als Ersatzmitglied über einen längeren, in sich geschlossenen Zeitraum angehört oder zeitlich getrennte Vertretungstätigkeiten in einer so großen Zahl von Einzelfällen ausgeübt hätte, dass diese in ihrer Gesamtheit einer über einen längeren, in sich abgeschlossenen Zeitraum bestehenden Ersatzmitgliedschaft gleichkämen, und wenn sich eine missbräuchliche Begünstigung ausschließen ließe (BVerwG, Beschluss vom 28.2.1990 - BVerwG 6 P 21.87 -, Juris Rn. 19 ff., 23; BVerwG, Beschluss vom 9.10.1996 - 6 P 21/94 -, BVerwGE 102, 106 Rn. 23).
  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 P 15.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung eines gesetzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass negative Feststellungsanträge des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, die darauf gerichtet sind, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist, zulässig sind (BVerwG, Beschluss vom 21.2.2011 - 6 P 12/10 -, BVerwGE 139, 29 Rn. 13 f.; Beschluss vom 18.8.2010 - 6 P 15/09 - juris Rn. 15; Beschluss v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, BVerwGE 102, 100 f.; Urteil vom 22.4.1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    Da die Beteiligte zu 1 weder ein gewähltes Mitglied der örtlichen JAV war noch wegen der Ruhenserklärung der Zeugin H. endgültig nachrücken konnte, ist eine entsprechende Anwendung des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nur dann möglich, wenn sie - die Beteiligte zu 1 - der JAV der WTD 91 als Ersatzmitglied über einen längeren, in sich geschlossenen Zeitraum angehört oder zeitlich getrennte Vertretungstätigkeiten in einer so großen Zahl von Einzelfällen ausgeübt hätte, dass diese in ihrer Gesamtheit einer über einen längeren, in sich abgeschlossenen Zeitraum bestehenden Ersatzmitgliedschaft gleichkämen, und wenn sich eine missbräuchliche Begünstigung ausschließen ließe (BVerwG, Beschluss vom 28.2.1990 - BVerwG 6 P 21.87 -, Juris Rn. 19 ff., 23; BVerwG, Beschluss vom 9.10.1996 - 6 P 21/94 -, BVerwGE 102, 106 Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10

    Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    Liegt eine zeitweilige Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds nicht vor, genügt die Vertretungstätigkeit des Ersatzmitglieds in der bloßen Annahme, es liege ein Fall der Verhinderung vor, zur Anwendung der Schutzvorschriften nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - OVG 62 PV 2.10 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass negative Feststellungsanträge des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, die darauf gerichtet sind, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist, zulässig sind (BVerwG, Beschluss vom 21.2.2011 - 6 P 12/10 -, BVerwGE 139, 29 Rn. 13 f.; Beschluss vom 18.8.2010 - 6 P 15/09 - juris Rn. 15; Beschluss v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, BVerwGE 102, 100 f.; Urteil vom 22.4.1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass negative Feststellungsanträge des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, die darauf gerichtet sind, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist, zulässig sind (BVerwG, Beschluss vom 21.2.2011 - 6 P 12/10 -, BVerwGE 139, 29 Rn. 13 f.; Beschluss vom 18.8.2010 - 6 P 15/09 - juris Rn. 15; Beschluss v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, BVerwGE 102, 100 f.; Urteil vom 22.4.1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).
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