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   OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02   

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https://dejure.org/2005,13803
OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02 (https://dejure.org/2005,13803)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2005 - 13 LC 129/02 (https://dejure.org/2005,13803)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 13 LC 129/02 (https://dejure.org/2005,13803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerbefreiung bei privatem Museum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 20 lit. a S. 2, 3 UStG; § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 9 UStG
    Zulässigkeit eines Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes ohne den Willen des Begünstigten; Erlass einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer ohne Antrag der betroffenen Einrichtung; Einstufung einer Einrichtung als Museum im Sinne des ...

  • Judicialis

    UStG 4 Nr. 20 lit. a Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes ohne den Willen des Begünstigten; Erlass einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer ohne Antrag der betroffenen Einrichtung; Einstufung einer Einrichtung als Museum im Sinne des ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.04.1988 - X R 20/82

    Unternehmer - Delphinarium - Delphine - Seelöwen - Umsatz - Umsätze eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02
    Die Aussage des Bundesfinanzhofes, die "Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde bindet das Finanzamt ... nur im Rahmen der dieser Behörde nach dem Gesetzeswortlaut zustehenden Entscheidungsbefugnis, nicht aber hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der Einrichtung um ein Museum ... handelt" (BFHE 172, 163/169 u.H. auf BFHE 153, 454/457 f. und BFHE 157, 458/482 f.), kann für die "zuständige Landesbehörde" nicht maßgeblich sein.

    Der Hinweis des Bundesfinanzhofes darauf, dass die Finanzbehörden im Rahmen des § 4 Nr. 20 lit. a Satz 1 UStG, d.h. hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, (ja auch) "in eigener Zuständigkeit" entschieden, ob sie einer der im Gesetz aufgeführten Einrichtungen unterfallen, und dass das "Bedürfnis zur Einschaltung einer anderen Behörde unter dem Gesichtspunkt der größeren Sachkunde" bei den anderen Einrichtungen (aaO, Satz 2) "nur zur Prüfung der Frage (bestehe), ob bestimmte kulturelle Erfordernisse erfüllt sind" (BFHE 153, 454/458), verkennt zum einen, dass es im Rahmen von § 4 Nr. 20 lit. a Satz 2 UStG nicht um das "Bedürfnis" der Finanzverwaltung geht, und zum anderen, dass eine "Gleichwertigkeitsbescheinigung" nur dann möglich ist, wenn zuvor geklärt wird, mit welcher der in Satz 1 genannten Einrichtungen hinsichtlich einer dem Satz 2 unterfallenden "Einrichtung eines anderen Unternehmens" eine Vergleichbarkeit in Betracht kommt.

  • FG München, 20.09.1993 - 14 K 3507/89

    Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Umsatzsteuergesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02
    Nach dem "Erlaß" des Bundesfinanzministers vom 3. April 1980 (BStBl. 1980 I, S. 190) könne die für die Bescheinigung zuständige Landesbehörde nicht nur vom Unternehmer selbst, sondern "auch von Amts wegen eingeschaltet werden"; der "Erlaß" sei durch Urteile des Finanzgerichts München vom 20. September 93, 14 K 3507/89, (EFG 1994, 416) und des Bundesfinanzhofes vom 24. September 1998, V R 3/98, (BFHE 187, 334) bestätigt worden.

    Die gegenteilige Position des Finanzgerichts München im Urteil vom 20. September 1993 - 14 K 3507/89 -, die sich offenbar auch auf in der Kommentar-Literatur (teilweise) vertretene Ansichten sowie auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes stützen kann, ist danach rechtlich nicht haltbar.

  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02
    Ferner hat das Verwaltungsgericht unter Berufung auf Ausführungen des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1993 (BFHE 172, 163/169) gemeint, dass "die Entscheidungsbefugnis der Landesbehörde nicht die Würdigung und Beurteilung umfasst, ob es sich bei der jeweils in Rede stehenden Einrichtung tatsächlich um ein Museum oder eine sonstige in § 4 Nr. 20 a Satz 1 UStG genannte Einrichtung handelt".

    Die Aussage des Bundesfinanzhofes, die "Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde bindet das Finanzamt ... nur im Rahmen der dieser Behörde nach dem Gesetzeswortlaut zustehenden Entscheidungsbefugnis, nicht aber hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der Einrichtung um ein Museum ... handelt" (BFHE 172, 163/169 u.H. auf BFHE 153, 454/457 f. und BFHE 157, 458/482 f.), kann für die "zuständige Landesbehörde" nicht maßgeblich sein.

  • BFH, 24.09.1998 - V R 3/98

    Steuerbefreiung von Chören

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02
    Nach dem "Erlaß" des Bundesfinanzministers vom 3. April 1980 (BStBl. 1980 I, S. 190) könne die für die Bescheinigung zuständige Landesbehörde nicht nur vom Unternehmer selbst, sondern "auch von Amts wegen eingeschaltet werden"; der "Erlaß" sei durch Urteile des Finanzgerichts München vom 20. September 93, 14 K 3507/89, (EFG 1994, 416) und des Bundesfinanzhofes vom 24. September 1998, V R 3/98, (BFHE 187, 334) bestätigt worden.

    Soweit ersichtlich, beschränkt sich der Bundesfinanzhof insoweit auch auf die bloße Aussage: "Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steht nicht (weder durch Verzicht nach § 9 UStG oder auf andere Weise) zur Disposition des Steuerpflichtigen" (BFHE 187, 334/336).

  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02
    Die Aussage des Bundesfinanzhofes, die "Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde bindet das Finanzamt ... nur im Rahmen der dieser Behörde nach dem Gesetzeswortlaut zustehenden Entscheidungsbefugnis, nicht aber hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der Einrichtung um ein Museum ... handelt" (BFHE 172, 163/169 u.H. auf BFHE 153, 454/457 f. und BFHE 157, 458/482 f.), kann für die "zuständige Landesbehörde" nicht maßgeblich sein.
  • VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531

    Umsatzsteuer-Bescheinigung; Antragsrecht des Finanzamts; Musical-Produktion;

    Die Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmer mit seiner Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 genannten kulturellen Einrichtungen von Gebietskörperschaften erfüllt, kann nicht nur vom Unternehmer, sondern auch vom Finanzamt beantragt werden (wie OVG Hamburg vom 27.6.2003 GewArch 2004, 310; OVG NRW vom 7.4.2005 - 14 A 1970/03, Juris; a. A. NdsOVG vom 8.6.2005 - 13 LC 129/02).

    Mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung macht die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 (13 LC 129/02) geltend, eine Umsatzsteuer-Bescheinigung könne nur vom Unternehmer, nicht auch vom Finanzamt beantragt werden.

    Auch in dem von der Klägerin für ihre Auffassung in Anspruch genommene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 (13 LC 129/02), das zwischenzeitlich mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision angefochten worden ist (BVerwG 10 C 7.05), fehlt eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung.

    Das Urteil weicht in der Frage der Antragsberechtigung des Finanzamts in entscheidungserheblicher Weise von dem mit der Revision (BVerwG 10 C 7.05) angefochtenen Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 (13 LC 129/02) ab.

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion;

    Entgegen der Ansicht, die die Vorinstanz in Anlehnung an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 - 13 LC 129/02 - vertritt, ist es nicht geboten, die der Finanzverwaltung obliegende "Gleichartigkeitsprüfung" als für das Bescheinigungsverfahren "vorgreiflich" einzustufen, um den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen sicherzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 267/07

    Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) als belastenden

    Insbesondere ist es nicht geboten - wie noch in diesem Verfahren der 13. Senat des erkennenden Gerichts in seinem vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenen Urteil vom 8. Juni 2005 - 13 LC 129/02 - vertreten hat -, die der Finanzverwaltung obliegende "Gleichartigkeitsprüfung" als für das Bescheinigungsverfahren "vorgreiflich" einzustufen, um die Effektivität des Rechtsschutzes des Steuerpflichtigen (Art. 19 Abs. 4 GG) sicherzustellen.
  • BVerwG, 04.10.2005 - 10 B 46.05

    Zulässigkeit einer Befreiung von der Umsatzsteuer gegen den Willen des

    Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, als Grundlage für eine Befreiung von der Umsatzsteuer, durch die zuständige Landesbehörde auch ohne Antrag des Unternehmers gegen dessen Willen erteilt werden darf (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 13 LC 129/02 -, das eine insoweit vom Berufungsgericht abweichende Auffassung vertritt).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - 9 B 3.05

    Umsatzsteuerbefreiung, Ausstellung einer Bescheinigung, Beruf, Berufsfortbildung,

    Der hiergegen mit der Berufung erhobene Einwand, dass der Steuerbefreiungstatbestand eine Begünstigung für den Steuerpflichtigen darstelle, die allein auf dessen Antrag auszusprechen sei und eine besondere Ermächtigungsgrundlage für das Finanzamt, selbst den Antrag für den betreffenden Steuerpflichtigen zu stellen, fehle (vgl. zu § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 13 Lc 129/02 - zit. n. juris), greift nicht durch.
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