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   OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09   

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OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09 (https://dejure.org/2011,16740)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2011 - 8 LB 199/09 (https://dejure.org/2011,16740)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 8 LB 199/09 (https://dejure.org/2011,16740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit einer staatlichen Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 13 MPhG; § 2 Abs. 1 PhysTh-APrV; § 7 Abs. 1 PhysTh-APrV; § 14 Abs. 2 S. 3 PhysTh-APrV
    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der Physiotherapie; Ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses bei der staatlichen Abschlussprüfung in der Physiotherapie; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der Physiotherapie; Ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses bei der staatlichen Abschlussprüfung in der Physiotherapie; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der Physiotherapie; Ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses bei der staatlichen Abschlussprüfung in der Physiotherapie; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage ...

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Ist - so wie hier - eine Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf Neubewertung verfolgt werden könnte, nicht mehr zulässig, kann aber auch bei inhaltlichen Mängeln der Bewertung zumindest eine Aufhebung der Prüfungsentscheidung und erneute Ableistung der Prüfung im Interesse des Prüflings liegen (so auch bei mündlichen Prüfungen, wenn wegen Zeitablaufs ein Anspruch auf Neubewertung ausgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 -, NVwZ 1997, 502 f.; Niehues, a.a.O., Rn. 808 ff.).

    Dieses Wissen muss gerade bei Prüfungen im medizinischen Bereich im Hinblick auf die zu schützende körperliche Unversehrtheit der künftigen Patienten hinreichend vorhanden sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996, a.a.O.).

    Einen allgemeinen Bewertungsgrundsatz, dass bei Prüfungen im medizinischen Bereich die Note "mangelhaft" nur bei Leistungen des Prüflings erteilt werden darf, die eine Patientengefährdung zur Folge haben, gibt es schon deshalb nicht, weil Fehler bei der medizinischen Behandlung von Patienten grundsätzlich nicht tolerierbar sind und dem Erfordernis einer hinreichenden Qualifikation für die Berufsausübung im medizinischen Bereich widersprechen (BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92

    Klageart; Nichtbestehen einer Prüfung; Zuständigkeit; Bezirksregierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Einen unzulässigen Einfluss auf diese Wertungen nimmt derjenige vor, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.1994 - 3 L 585/92 - juris Rn. 6 m.w.N., veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter www.dbovg.niedersachsen.de ; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn. 1206 f.).

    Ob ein Prüfungsprotokoll zu führen ist und welchen Mindestinhalt es haben muss, ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.1994, a.a.O., juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93

    Fachprüfungsausschuß; Abiturprüfung; Fehlerhafte Besetzung; Fachprüfungsleiter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 3, letzter Halbsatz PhysTh-APrV enthält eine Soll-Vorschrift, die Ausnahmen zulässt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.1994 - 13 L 1680/93 -, juris Rn. 19).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn ein personeller Engpass besteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.1994, a.a.O., juris Rn. 20), oder der an sich "zuständige" Prüfer aus persönlichen Gründen die Prüfung nicht abnehmen kann.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Eine gerichtliche Kontrolle würde insoweit die Maßstäbe verzerren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 50 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Soweit den Prüfern danach ein Bewertungsspielraum verbleibt, hat das Gericht lediglich zu überprüfen, ob die Grenzen dieses Spielraums überschritten worden sind, weil die Prüfer etwa von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 - , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Der allgemeine Grundsatz, dass das Rechtsstaatsgebot die Protokollierung von Fragen und Antworten in mündlichen Prüfungen nicht fordere (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - VII C 51.70 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 43), muss gleichermaßen für praktische Prüfungen gelten.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstel lung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 - , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385).
  • VG Stuttgart, 19.12.2007 - 18 K 3336/07

    Zulassung zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Dem steht auch nicht entgegen, dass es sich bei einer fehlerhaften Besetzung des Prüfungsausschusses um einen Mangel handelt, der nicht in die Sphäre des Prüflings fällt, sondern nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften von der Prüfungsbehörde zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.2003 - 6 C 22/02 -, juris Rn. 22; Niehues, a.a.O. Rn. 513; offen gelassen vom VG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2007 - 18 K 3336/07 -, juris Rn. 25. ).
  • BVerwG, 24.02.2003 - 6 C 22.02

    Habilitation; Lehrbefugnis; mündliche Prüfung; zahnärztliche Abschlussprüfung.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
    Dem steht auch nicht entgegen, dass es sich bei einer fehlerhaften Besetzung des Prüfungsausschusses um einen Mangel handelt, der nicht in die Sphäre des Prüflings fällt, sondern nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften von der Prüfungsbehörde zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.2003 - 6 C 22/02 -, juris Rn. 22; Niehues, a.a.O. Rn. 513; offen gelassen vom VG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2007 - 18 K 3336/07 -, juris Rn. 25. ).
  • VGH Hessen, 09.08.2016 - 7 A 1454/15

    Frist zum Ablegen der Wiederholungsprüfung für Physiotherapeuten

    Der Kläger wendet unter Berufung auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. November (richtig: Juni) 2011 - 8 LB 199/09 - ein, das angegriffene Urteil begegne ernstlichen Zweifeln, als das Verwaltungsgericht seinem Urteil den Rechtssatz zugrunde gelegt habe, dass der Lauf der Frist, wonach die Wiederholungsprüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein müsse, nicht an die Bestandskraft der Nichtbestehensentscheidung oder die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils anknüpfe.

    c) Ferner vermag die Auffassung des Nds. OVG (Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -), auf die sich der Kläger zur Begründung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bezieht, dem Berufungszulassungsantrag nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Die Auffassung des VG Bremen (a. a. O., S. 4 BA [unter Bezugnahme auf das Urteil des Nds. OVG vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -]), wonach in Bezug auf die entsprechende Vorschrift aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Krankenpfleger die dort normierte Frist für das Ablegen der Wiederholungsprüfung durch die Erhebung einer Klage gegen den Prüfungsbescheid nicht zu laufen beginne, vermag ebenfalls nicht zu überzeugen.

    Auf die obigen Ausführungen zur Ablehnung der Auffassung des Niedersächsischen OVG (Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -) wird Bezug genommen.

    Sein Vortrag, eine grundsätzliche Bedeutung sei vorliegend zu bejahen, weil das Verwaltungsgericht - unter Abweichung von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -) und des VG Bremen (Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 V 474/15 - [zum Prüfungsrecht in der Krankenpflegeausbildung] den Rechtsstandpunkt eingenommen habe, dass § 7 Abs. 4 Satz 4 PhysTh-AprV nicht an die Bestandskraft der Nichtbestehensentscheidung oder die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils anknüpfe, reicht zur Darlegung einer klärungsbedürftigen Frage nach keiner Betrachtungsweise aus.

  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    Er begründete die Klage damit, dass die Zwölfmonatsfrist noch nicht zu laufen begonnen habe und berief sich hierzu vor allem auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht vertrete demgegenüber in einem Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 - die Rechtsauffassung, dass die Frist des § 7 Abs. 4 Satz 4 Hs. 1 PhysTH-APrV durch die Erhebung einer Klage gegen den Prüfungsbescheid nicht zu laufen beginne.

    Die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 - könne dem Berufungszulassungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen.

  • VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14

    Beurteilungsfehler; erneute Durchführung; mündliche Prüfung; Neubewertung;

    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1991 - 7 B 5/91 -, juris, Rn. 5; Nds. OVG, Urt. v. 08.06.2011 - 8 LB 199/09 -, juris, Rn. 36; OVG Saarl., Urt. v. 12.01.2010 - 3 A 450/08 -, juris, Rn. 97; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 214; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 287).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 08.06.2011 - 8 LB 199/09 -, juris, Rn. 36; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20

    Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

    Der Prüfungsbehörde wird damit zugleich die Möglichkeit einer zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation eröffnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2010 - 6 B 24.10 -, juris Rn. 3 mwN, Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, juris Rn. 24, Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris, Rn. 11, jeweils zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer nachträglichen Prüfungsunfähigkeit).Lässt sich ein Prüfling dagegen in Kenntnis eines Prüfungsmangels auf die Prüfung ein, um sich im Falle des Misserfolgs der Prüfung durch eine nachträgliche Rüge des Prüfungsmangels eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance zu verschaffen, liegt darin eine gegenüber den Mitbewerbern ungerechtfertigte, gleichheitswidrige Verbesserung der eigenen Prüfungssituation, der den Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlöschen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2010 - 6 B 24.10 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn.; OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2016 - 6 A 1699/15 -, juris Rn. 18).

    (Erst) im Rahmen der Beweiswürdigung, etwa bei Streitigkeiten über den Prüfungshergang oder die Bewertung können sich aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Prüfungsprotokoll entscheidende Konsequenzen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1957 - II C 50.57 -, BVerwGE 6, 33; NdsOVG Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 69, Senatsbeschl. v. 23.5.2016 - 2 LA 6/16 - und v. 17.2.2016 - 2 ME 218/15 -, nv.; OVG NRW, Urt. v. 14.8.1991 - 22 A 502/90 -, juris Rn. 11 ff.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 466).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 7 B 5/91 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 12. Januar 2010 - 3 A 450/08 -, juris Rn. 87/97; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 214/418; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 287).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218/219 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LB 63/21

    Ergänzungsvorbereitungsdienst; Lehramtsprüfung; Prüferanzahl; Prüferkontinuität;

    Einen unzulässigen Einfluss auf diese Wertungen nimmt derjenige vor, der dem Prüfungsausschuss nach den normativ vorgegebenen Regelungen nicht angehören darf (NdsOVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36).

    Daher ist eine Prüfung, die im Hinblick auf die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses nicht auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht, grundsätzlich zu wiederholen ungeachtet der Frage, ob der entsprechende Mangel gerügt wurde (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 26.6.2019 - 9 S 1209/18 -, juris Rn. 26 und Urt. v. 10.3.2015 - 9 S 2309/13 -, juris Rn. 35; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 217, jeweils m.w.N.; in diese Richtung auch OVG NRW, Urt. v. 9.3.1989 - 22 A 688/88 -, juris Rn. 27; a. A. NdsOVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 45 für den Fall, dass der bereits im Widerspruchsverfahren anwaltlich vertretene Prüfling bereits vor der Ablegung der praktischen Prüfung über die Regelungen der ordnungsgemäßen Besetzung des Prüfungsausschusses hinreichend informiert war).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 2 ME 224/19

    Prüfling; Prüfung; Prüfungsausschuss; Staatsprüfung, zweite für Lehramt;

    Einen unzulässigen Einfluss auf diese Wertungen nimmt derjenige vor, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (Nds. OVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36).

    Damit hat der Antragsteller zugleich seiner prüfungsrechtlichen Rügepflicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; allgemein zur Rügepflicht Senatsbeschl. v. 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris Rn. 7) genügt.

  • VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14

    Hochschulrecht: Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuches im

    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 7 B 5/91 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 12. Januar 2010 - 3 A 450/08 -, juris Rn. 87/97; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 214/418; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 287).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 A 4722/15 -, juris Rn. 27; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218/219 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 30.16

    Verletzung der prüfungsrechtlichen Rügeobliegenheit; Rüge von Ausbildungsmängeln

    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 7 B 5.91 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 12. Januar 2010 - 3 A 450/08 -, juris Rn. 87/97; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 214/418; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 287).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218/219 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 5 N 33.16

    Ernstliche Zweifel an Tatsachen- und Beweiswürdigung; (keine) Entbehrlichkeit der

    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 7 B 5.91 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2017 - OVG 5 B 9.16 -, juris Rn. 60; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 12. Januar 2010 - 3 A 450/08 -, juris Rn. 87/97; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 214/418; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 287).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2017 - OVG 5 B 9.16 -, juris Rn. 60 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218/219 m.w.N.).

  • VG Halle, 12.08.2015 - 6 A 40/14

    Bewertungsmaßstäbe bei Ablegung der Jägerprüfung

  • VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4722/15

    Nichtbestehen der Abiturprüfung; Ladung zur mündlichen Nachprüfung; Rüge von

  • VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16

    Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit;

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 10 LA 250/20

    Jägerprüfung, deutsche; Prüfungsprotokoll

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung -

  • VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89

    Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342

    (Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der

  • VG Magdeburg, 25.11.2020 - 7 A 268/18

    Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • VGH Bayern, 05.06.2020 - 11 CS 20.310

    Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19

    Besetzung des Prüfungsausschusses; Besetzung, vorschriftsmäßige;

  • VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047

    Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und

  • OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 B 212/20

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Staatliche Prüfung; Kinderkrankenpflege;

  • VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 2235/10

    Kein selbstständiger Einfluss von Mängel des Prüfungsprotokolls auf das

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 S 19.02344

    Rücknahme einer Prüfungsbescheinigung über eine Fachkundeprüfung für den Taxen-

  • VG Ansbach, 14.01.2020 - AN 4 S 19.02137

    Rücknahme einer Prüfungsbescheinigung über eine Fachkundeprüfung für den Taxen-

  • VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 4 S 19.02085

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung für den Verkehr mit Taxen und

  • VG Ansbach, 19.09.2019 - AN 4 S 19.01539

    Rücknahme einer Bescheinigung über die fachliche Eignung für den Taxen- und

  • VG München, 20.04.2023 - M 27 K 20.5744

    Ärztliche Kenntnisprüfung, Verfahrensfehler (bejaht), Besetzung der

  • VG München, 28.03.2017 - M 16 K 14.5156

    Nichtbestehen der Abschlussprüfung im Fach Sozialpädagogische Praxis

  • VG Halle, 20.09.2019 - 6 A 231/17

    Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen

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