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   OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97   

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OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97 (https://dejure.org/1999,6110)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1999 - 1 K 4250/97 (https://dejure.org/1999,6110)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 1 K 4250/97 (https://dejure.org/1999,6110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Es mag zweifelhaft sein, ob die fehlenden Überlegungen zur Art der Nutzung offensichtlich sind (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992 = BRS 54 Nr. 15; Beschl. v. 20.1.1995 - 4 NB 43/93 -, BRS 57 Nr. 22 u. Urt. d. Sen. v. 29.8.1994 - 1 K 3875/95 -, NVwZ-RR 1998, 18 = BRS 58 Nr. 18 sowie Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 214 Rdn. 48), jedenfalls sind sie nicht von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen.

    § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB setzt voraus, dass sich der Fehler im Abwägungsvorgang in dem Sinne auf den Planinhalt ausgewirkt hat, dass die konkrete Möglichkeit besteht, ohne den Mangel wäre das Ergebnis der Planung anders ausgefallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 = DVBl. 1982, 354); eine abstrakte Vermutung reicht insoweit nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Dass der Antragsteller das Grundstück erst nach Erlass des Bebauungsplanes erworben hat, steht der Zulässigkeit des Normenkontrollantrages nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, DVBl. 1989, 660 = BRS 49 Nr. 37).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB setzt voraus, dass sich der Fehler im Abwägungsvorgang in dem Sinne auf den Planinhalt ausgewirkt hat, dass die konkrete Möglichkeit besteht, ohne den Mangel wäre das Ergebnis der Planung anders ausgefallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 = DVBl. 1982, 354); eine abstrakte Vermutung reicht insoweit nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Allein die Tatsache, dass Wohnhäuser im Außenbereich mit Baugenehmigung errichtet worden sind, rechtfertigt es nicht, von den Richtwerten von Wohngebieten auszugehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.2.1998 - 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661; BGH, Urt. v. 5.2.1993 - V ZR 62/91 -, NJW 1993, 1656), so dass im Außenbereich ein Richtwert entsprechend der Schutzbedürftigkeit des Gebietes zu bestimmen ist.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1996 - 1 K 3875/95

    Bebauungsplan; Abwägungsmangel; Widerspruch von Festsetzungen zur Bauordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Es mag zweifelhaft sein, ob die fehlenden Überlegungen zur Art der Nutzung offensichtlich sind (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992 = BRS 54 Nr. 15; Beschl. v. 20.1.1995 - 4 NB 43/93 -, BRS 57 Nr. 22 u. Urt. d. Sen. v. 29.8.1994 - 1 K 3875/95 -, NVwZ-RR 1998, 18 = BRS 58 Nr. 18 sowie Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 214 Rdn. 48), jedenfalls sind sie nicht von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Wie die aufgrund des § 48 BImSchG erlassene TA-Lärm verdeutlicht, ist die Zumutbarkeit von Lärm nach der Gebietsart abgestuft (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Der Normenkontrollantrag ist zulässig, weil der Antragsteller Eigentümer eines Grundstückes im Plangebiet ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Allein die Tatsache, dass Wohnhäuser im Außenbereich mit Baugenehmigung errichtet worden sind, rechtfertigt es nicht, von den Richtwerten von Wohngebieten auszugehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.2.1998 - 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661; BGH, Urt. v. 5.2.1993 - V ZR 62/91 -, NJW 1993, 1656), so dass im Außenbereich ein Richtwert entsprechend der Schutzbedürftigkeit des Gebietes zu bestimmen ist.
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 166/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigungen des Grundstücks durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Dementsprechend muss der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes im Außenbereich mehr an Störungen hinnehmen als in einem Wohngebiet (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 10.12.1992 - 4 C 28.81 - BRS 39 Nr. 57 zur eingeschränkten Schutzwürdigkeit von Wohngrundstücken am Rande des Innenbereichs; BGH, Urt. vom 10.11.1977 - III ZR 166/75 - DVBl 1978, 110).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Bebauungszusammenhang dann als Ortsteil anzusehen, wenn er nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 = DVBl. 1970, 72).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71

    Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99

    Bauleitplanung für Hafen

    Hiervon geht gerade im Hinblick auf Gefahren durch äußere Einwirkungen auch die Bestimmung des § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB aus, wonach Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind, im Bebauungsplan (lediglich) gekennzeichnet werden sollen (vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 13.6.1984, NVwZ 1986, 56 und OVG Lüneburg, Urt. v. 8.7.1999, ZfBR 2000, 140, jew. zur Gefahr von Geländeabrutschungen; ferner OVG Münster, Urt. v. 5.12.1996, BauR 1997, 607 zu Bodenverunreinigungen).

    Dementsprechend kann aus gesetzwidrig unterlassenen (oder fehlerhaften) Kennzeichnungen auch nicht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans hergeleitet werden (vgl. Bielenberg/Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, a.a.O., § 9 Rdnr. 268; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.2.1975, DÖV 1972, 821; OVG Koblenz, Urt. v. 13.6.1984, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 8.7.1999, a.a.O., m.w.Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 2592/99

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; öffentlicher Weg auf

    Sie gehören ebenso wie die nachrichtlichen Übernahmen nach § 9 Abs. 6 BauGB nicht zu den normativen Festsetzungen des Bebauungsplans (OVG Lüneburg, Normenkontrollurteil v. 8.7.1999 - 1 K 4250/97 -, ZfBR 2000, 140/141; Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 9 RdNr. 79 und 2 a.E.; Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 9 RdNr. 178).
  • OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 39/12

    Ausschluss von bestimmten Einzelhandelssortimenten in einem Bebauungsplan -

    Die nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Tankstellen im Kleinsiedlungsgebiet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO), allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO) und besonderen Wohngebiet (§ 4a Abs. 3 Nr. 3 BauNVO) und die Erwähnung der Tankstellen als regelmäßig zulässige Vorhaben im Mischgebiet, Kerngebiet (mit Einschränkungen, die auf der regelmäßig geschlossenen Bauweise im Kerngebiet beruhen), Gewerbegebiet und Industriegebiet zeigen, dass Tankstellen typischerweise mit Störungen für das Wohnen verbunden sind (Nds. OVG, Urteil vom 8.7.1999 - 1 K 4250/97 -, juris).
  • OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 189/12

    Ausschluss von Kfz-Betrieben und Tankstellen ("autoaffinen Nutzungen") in einem

    Die nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Tankstellen im Kleinsiedlungsgebiet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO), allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO) und besonderen Wohngebiet (§ 4a Abs. 3 Nr. 3 BauNVO) und die Erwähnung der Tankstellen als regelmäßig zulässige Vorhaben im Mischgebiet, Kerngebiet (mit Einschränkungen, die auf der regelmäßig geschlossenen Bauweise im Kerngebiet beruhen), Gewerbegebiet und Industriegebiet zeigen, dass Tankstellen typischerweise mit Störungen für das Wohnen verbunden sind (Nds. OVG, Urteil vom 8.7.1999 - 1 K 4250/97 -, juris).
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