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   OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07   

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OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07 (https://dejure.org/2008,9867)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2008 - 9 LA 420/07 (https://dejure.org/2008,9867)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 (https://dejure.org/2008,9867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 2 S. 1 NKAG; Art. 13 Teil B Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG
    Pflicht zur vergnügungssteuerrechtlichen Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbankabgaben zahlenden Spielbanken

  • Judicialis

    EWG; ; Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil B Buchst. f; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; NKAG § 3 Abs. 2 S. 1; ; Nds Spielbankengesetz

  • vdai.de PDF

    Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Spielgeräte in Spielhallen, nicht aber in Spielbanken, die nach dem NdsSpielbankenG lediglich einer Spielbankabgabe unterliegen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen: Europarecht; Gleichheitssatz; Spielbanken; Spielhallen; Vergnügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Keine Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Vergnügungssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur vergnügungssteuerrechtlichen Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbankabgaben zahlenden Spielbanken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 350
  • NVwZ-RR 2009, 350
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen den Beschluss des Senats vom 22. März 2007 (9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZKF 2007, 210) wörtlich wiedergegeben.

    Die Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf den Senatsbeschluss vom 22. März 2007 (9 ME 84/07) reicht zur Auseinandersetzung nicht aus, weil sich der Beschluss nicht zu Argumenten wie denjenigen der Klägerin im Schriftsatz vom 12. September 2007 äußert.

    In seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 28.2.2007 - 9 ME 52/07 - und Beschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 -) hat der Senat diese Ungleichbehandlung als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar angesehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Er hat dies unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. vom 18.10.2006 - 2 LB 11/04 - zitiert nach Juris) damit begründet, dass wegen der Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften nur auf Spielhallen und der eigenständigen Besteuerung der Spielbanken in Form der Spielbankabgabe unterschiedliche und im Ergebnis nicht vergleichbare Sachverhalte vorlägen.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Die Klägerin meint, aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Juni 1998 (C - 283/95) und vom 17. Februar 2005 (C - 453/02 und C - 462/02) herleiten zu können, dass Spielbanken und Spielhallen entgegen der dargelegten Ansicht des Senats doch vergleichbar seien.
  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Dies folgt bereits daraus, dass eine an die Einspielergebnisse anknüpfende Vergnügungssteuer nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat und mit der Vergnügungssteuer gänzlich andere Zielsetzungen und Zwecke verfolgt werden als mit der Umsatzsteuer (siehe dazu BFH, Urt. v. 26.2.2007 - II R 2/05, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Die Klägerin kann sich zur Begründung einer unmittelbaren Vergleichbarkeit zwischen Spielhallen und Spielbanken auch nicht erfolgreich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (- 2 BvL 17/99 - BVerfGE 105, 73 = NJW 2002, 1103) berufen, das zur Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten einerseits und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits ergangen ist.
  • BFH, 01.02.2007 - II B 58/06

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Diese Rechtsprechung beruht auf der genannten Richtlinienbestimmung und betrifft daher nur die Umsatzsteuer (so auch BFH, Beschl. v. 1.2.2007 - II B 58/06 - zitiert nach Juris).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    Die Klägerin meint, aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Juni 1998 (C - 283/95) und vom 17. Februar 2005 (C - 453/02 und C - 462/02) herleiten zu können, dass Spielbanken und Spielhallen entgegen der dargelegten Ansicht des Senats doch vergleichbar seien.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 9 ME 52/07

    Kommunalabgabenrecht: Vergnügungssteuer bezüglich Spielautomaten in Spielhallen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
    In seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 28.2.2007 - 9 ME 52/07 - und Beschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 -) hat der Senat diese Ungleichbehandlung als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar angesehen.
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2015 - 9 LA 81/14

    Anrechnung; Beihilfe; Dienstleistung; Geldspielautomat; steuerliche

    Nach alledem liegen - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat und wie der Senat bereits entschieden hat - nicht vergleichbare Sachverhalte vor (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.2.2007 - 9 ME 52/07 - juris Rn. 9; vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - juris Rn. 10; vom 8.10.2008 - 9 LA 420/07 - juris Rn. 6).

    Da die Vergnügungsteuer aber mit der Umsatzsteuer aus den aufgezeigten Gründen nicht vergleichbar ist, ist die betreffende Rechtsprechung nicht auf die Vergnügungsteuer übertragbar (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 10.12.2009, a.a.O., Rn. 31; vom 10.6.2010, a.a.O., Rn. 4; Senatsbeschluss vom 8.10.2008, a.a.O., Rn. 7).

    Aus dem Umstand, dass Spielhallen und Spielbanken nach der Rechtsprechung des EuGH umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sind, kann mithin nicht hergeleitet werden, dass die Erhebung von Vergnügungsteuern für Spielgeräte in Spielhallen solange verfassungswidrig ist, wie für zugelassene Spielbanken nicht ebenfalls Vergnügungsteuern erhoben werden (Senatsbeschluss vom 8.10.2008, a.a.O., Rn. 7; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 28.5.2013, a.a.O., jeweils Rn. 7).

    Dies gilt - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - vor allem mit Blick darauf, dass auch Spielbanken nicht abgabenfrei sind, sondern die Spielbankenabgabe (und gegebenenfalls die Zusatzabgabe) zu entrichten haben (Senatsbeschluss vom 8.10.2008, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung;

    Aufgrund dieser Unterschiede geht auch der Senat davon aus, dass die Befreiung der Betreiber staatlicher Spielbanken von der Vergnügungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.2.2007 - 9 ME 52/07 - juris Rn. 9; vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - juris Rn. 10; vom 8.10.2008 - 9 LA 420/07 - juris Rn. 6; vom 13.5.2015, a.a.O., juris Rn. 12; vom 30.3.2016 - 9 LA 78/15).

    Durch die in den Entscheidungsgründen in Bezug genommenen Erwägungen des Senats im Beschluss vom 8. Oktober 2008 (9 LA 420/07), dass sich die Rechtsprechung des EuGH zur Gleichartigkeit von Spielhallen und Spielbanken nicht auf die verfassungsrechtliche Beurteilung der Vergnügungsteuer, insbesondere auch im Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG, übertragen lasse, hat das Verwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, auch den diesbezüglichen Vortrag der Klägerin zur Kenntnis genommen und erwogen zu haben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Die vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen angesprochenen Bedenken zu einer am Einspielergebnis orientierten Gerätesteuer als "Automaten-Umsatzsteuer" (vgl. Beschl. v. 1. März 2006 - 13 ME 480/05 - und Urt. v. 29. Juni 2006 - 13 LC 450/04 -, jeweils zit. nach JURIS) sind danach nicht gerechtfertigt (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. März 2007 - 9 ME 84/07 - und Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Diese Unterschiede rechtfertigen eine unterschiedliche Besteuerung (so BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. April 2011 - 14 A 1632/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3. Dezember 2008 - 2 MB 22/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 24. März 2003 - 1 L 243/02 - BFH, Beschl. v. 21. Februar 1990 - II B 98/89 - jeweils zit. nach JURIS; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 85; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. Oktober 2007 - 4 M 224/07 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Die vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen angesprochenen Bedenken zu einer am Einspielergebnis orientierten Gerätesteuer als "Automaten-Umsatzsteuer" (vgl. Beschl. v. 1. März 2006 - 13 ME 480/05 - und Urt. v. 29. Juni 2006 - 13 LC 450/04 -, jeweils zit. nach JURIS) sind danach nicht gerechtfertigt (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. März 2007 - 9 ME 84/07 - und Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 KN 76/15

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik;

    Denn in der unterschiedlichen Besteuerung von Spielhallen und Spielbanken liegt - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 28.2.2007 - 9 ME 52/07 - Rn. 9 in juris; vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - Rn. 10 in juris; vom 8.10.2008 - 9 LA 420/07 - Rn. 6 in juris; vom 13.5.2015 - 9 LA 81/14 - Rn. 11 ff. und vom 30.3.2016 - 9 LA 78/15 -) - kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist der allgemeine Gleichheitssatz mithin nicht verletzt, wenn der Normgeber - wie hier - Unterscheidungen, die er vornehmen dürfte, nicht vornimmt (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99 -, BVerfGE 115, 381, 389; vgl. im Übrigen auch BVerwG, Beschl. v. 28.04.1992 - 8 B 163/91 -, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 18.07.2008, - 14 B 492/08 -, juris; VG Köln, Urt. v. 09.04.2014 - 24 K 5036/13 -, juris Rn. 125 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.08.2011 - 4 L 34/10 -, juris 61; OVG Münster, Urt. v. 07.04.2011 - 14 A 1632/09 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.10.2008 - 9 LA 420/07 - OVG Schleswig, Beschl. v. 03.12.2008 - 2 MB 22/07 - OVG Greifswald, Beschl. v. 24.03.2003 - 1 L 243/02 - vgl. zudem BVerwG, Beschl. v. 10.06.2010 - 9 BN 3/09 - OVG Münster, Urt. v. 23.06.2010 - 14 A 597/09 -, juris).
  • VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09

    Vergnügungssteuer

    Zudem lässt die Antragstellerin außer Betracht, dass es für die verfassungsrechtliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt einer steuerlichen Gleichbehandlung in diesem Zusammenhang nicht auf die Bezeichnung und Zusammensetzung der Steuern und Abgaben, sondern auf deren im Ergebnis eintretende Belastungswirkung ankommt (vgl. BFH, Beschl. v. 1. Februar 2007 - II B 51/06 -, juris; BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 75/09 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, juris).
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

    vgl. ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2008 - 14 A 3219/07 - und vom 19. November 2008 - 14 B 1071/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, ZKF 2009, 42; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 LB 11/04 - und Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 2 MB 22/07 -, NVwZ-RR 2008, 561; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.
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