Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31752
OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13 (https://dejure.org/2013,31752)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2013 - 11 OB 263/13 (https://dejure.org/2013,31752)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2013 - 11 OB 263/13 (https://dejure.org/2013,31752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 163b StPO; § 23 Abs. 1 BPolG
    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 40 Abs. 1 VwGO
    Sachliche Zuständigkeit bei doppelfunktionalen Maßnahmen im Fall von nicht zweifelsfrei erkennbarem Schwerpunkt der Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 327
  • NVwZ-RR 2014, 6
  • DÖV 2014, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13
    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, DVBl. 1975, 581, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, NVwZ-RR 2011, 231, juris, Rn. 16; Bayerischer VGH, Urt. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 -, BayVBl. 2010, 220, juris, Rn. 12).

    Eine Maßnahme, die nach dem Gesamteindruck darauf gerichtet ist, eine strafbare Handlung zu erforschen oder sonst zu verfolgen, ist der Kontrolle der ordentlichen Gerichte nach §§ 23 ff. EGGVG nicht etwa deshalb entzogen, weil durch die polizeilichen Ermittlungen möglicherweise zugleich auch künftigen Verletzungen der öffentlichen Sicherheit vorgebeugt wurde (BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 10 C 09.2122

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Abgrenzung zwischen Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13
    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, DVBl. 1975, 581, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, NVwZ-RR 2011, 231, juris, Rn. 16; Bayerischer VGH, Urt. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 -, BayVBl. 2010, 220, juris, Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 5 E 251/11

    Rechtmäßigkeit einer jedenfalls auch präventiv-polizeilichen Zwecken dienenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13
    In einem solchen Fall, in dem der Grund für das polizeiliche Einschreiten bzw. dessen Schwerpunkt nach objektiver Betrachtung für den Betroffenen nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, für die polizeiliche Maßnahme aber (zumindest auch) eine präventiv-polizeiliche Rechtsgrundlage in Betracht kommt, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.1.2012 - 5 E 251/11 -, juris, Rn. 16; im Ergebnis ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.7.2006 - 5 E 585/06 -, juris, Rn. 4; OVG Thüringen, Beschl. v. 5.9.2013 - 1 K 121/12 -, V.n.b.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13
    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, DVBl. 1975, 581, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, NVwZ-RR 2011, 231, juris, Rn. 16; Bayerischer VGH, Urt. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 -, BayVBl. 2010, 220, juris, Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 5 E 585/06

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei überwiegender Zuordnung polizeilicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13
    In einem solchen Fall, in dem der Grund für das polizeiliche Einschreiten bzw. dessen Schwerpunkt nach objektiver Betrachtung für den Betroffenen nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, für die polizeiliche Maßnahme aber (zumindest auch) eine präventiv-polizeiliche Rechtsgrundlage in Betracht kommt, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.1.2012 - 5 E 251/11 -, juris, Rn. 16; im Ergebnis ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.7.2006 - 5 E 585/06 -, juris, Rn. 4; OVG Thüringen, Beschl. v. 5.9.2013 - 1 K 121/12 -, V.n.b.).
  • OVG Thüringen, 05.09.2013 - 1 K 121/12

    Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme, maßgebliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13
    In einem solchen Fall, in dem der Grund für das polizeiliche Einschreiten bzw. dessen Schwerpunkt nach objektiver Betrachtung für den Betroffenen nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, für die polizeiliche Maßnahme aber (zumindest auch) eine präventiv-polizeiliche Rechtsgrundlage in Betracht kommt, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.1.2012 - 5 E 251/11 -, juris, Rn. 16; im Ergebnis ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.7.2006 - 5 E 585/06 -, juris, Rn. 4; OVG Thüringen, Beschl. v. 5.9.2013 - 1 K 121/12 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20

    Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung;

    Hier kommt eine Zuordnung der streitgegenständlichen Maßnahme zum Bereich der Strafrechtspflege, für die gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet wäre, insbesondere deshalb in Betracht, weil im Nachgang Ermittlungsverfahren gegen die bei der Observation wahrgenommenen Personen, u.a. gegen den Kläger, eingeleitet worden sind (vgl. zu diesem Kriterium Senatsbeschl. v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 4).

    dd) Sofern man der Maßnahme angesichts der später eingeleiteten Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft einen eher repressiven Charakter zusprechen wollen würde (vgl. Senatsbeschl. v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 4; BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - 1 C 11/73 - juris Rn. 2), führte dies ebenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme.

    Die dadurch angeordnete umfassende Prüfung erstreckt sich somit auch auf rechtliche Gesichtspunkte, für die an sich ein anderer Rechtsweg gegeben wäre (NdsOVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 8).

    Dabei muss der Sachverhalt grundsätzlich einheitlich betrachtet werden, es sei denn, einzelne Teile des Geschehensablaufs sind objektiv abtrennbar (Senatsbeschl. v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 29.9.2022 - 10 C 22.556 - juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 A 680/19 - juris Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - 1 C 11/73 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 - juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.8.2018 - 4 So 24/18 - juris Rn. 19).

  • OVG Hamburg, 07.08.2018 - 4 So 24/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs für die nachträgliche Überprüfung von Maßnahmen im

    Dagegen sind die Strafgerichte für die Überprüfung von Maßnahmen der Polizei zuständig, die der Strafverfolgung gedient haben (vgl. VGH München, Beschl. v. 17.8.2015, 10 C 15.996, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2013, 11 OB 263/13, juris Rn. 3 f. m.w.N.; VGH Kassel, Beschl. v. 9.11.2007, 8 TP 2192/07, juris Rn. 2; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 40 Rn. 616 ff.).

    In diesem Zusammenhang kommt dem erklärten oder erkennbaren Willen des eingreifenden Sachwalters erhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1974, I C 11.73, BVerwGE 47, 255, juris, Rn. 24; OVG Münster, Beschl. v. 6.8.2014, 5 E 375/14, juris Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 9.1.2012, 5 E 251/11, juris Rn. 10 ff., 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2013, 11 OB 263/13, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 5.11.2009, 10 C 09.2122, juris Rn. 11 ff.).

    Hat die Polizei die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht weitergeleitet (§ 163 Abs. 2 StPO) oder auf Weisung der Staatsanwaltschaft gehandelt, so kann an der strafprozessualen Natur ihres Einschreitens kein vernünftiger Zweifel bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1974, I C 11.73, a.a.O., juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2013, 11 OB 263/13, juris Rn. 4).

    Vor dem Hintergrund des Geschehensablaufs, der dem Kläger die Möglichkeit gab, die polizeilichen Maßnahmen als solche der Strafverfolgung einzuordnen, kann offenbleiben, ob in den Fällen, in denen die Polizei den Betroffenen nicht vermittelt, ob sie präventiv oder repressiv handeln will, aber auch ein gefahrenabwehrrechtliches Handeln in Betracht kommt, im Zweifel der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sein dürfte (vgl. so OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2013, 11 OB 263/13, juris Rn. 4, 7; OVG Münster, Beschl. v. 9.1.2012, 5 E 251/11, juris Rn. 10 ff., 20).

  • VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15

    Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 11.73 -, DVBl. 1975, 581, juris, Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 13. September 1979 - IV A 2597/78 -, juris, Rn. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 1 S 338/10 -, NVwZ-RR 2011, 231, juris, Rn. 16; Bayerischer VGH, Urteil vom 5. November 2009 - 10 C 09.2122 -, BayVBl. 2010, 220, juris, Rn. 12; a.A.: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 40 Rn. 618 wonach der Betroffene bei doppelfunktionalen Maßnahmen den Rechtsweg frei wählen kann.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 5 E 251/11 -, juris, Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris, Rn. 8.

  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 8 K 20.525

    Rechtsweg für den Rechtsschutz gegen polizeiliche Identitätsfeststellung

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, U.v. 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 - juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, U.v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, B.v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 4).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Polizei ihre Maßnahmen auf verschiedene Rechtsgrundlagen stützen kann und sich nicht am Einsatzort entscheiden muss, ob sie ausschließlich oder schwerpunktmäßig präventiv oder repressiv handelt (OVG Lüneburg, B.v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 7).

    In einem solchen Fall, in dem der Grund für das polizeiliche Einschreiten bzw. dessen Schwerpunkt nach objektiver Betrachtung für den Betroffenen nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, für die polizeiliche Maßnahme aber zumindest auch eine präventiv-polizeiliche Rechtsgrundlage in Betracht kommt, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (OVG Lüneburg, B.v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - a.a.O. Rn. 8; OVG NRW, B.v. 9.1.2012 - 5 E 251/11 - juris Rn. 16).

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urteil vom 03.12.1974 - BVerwG 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.11.2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 4).

    In diesem Zusammenhang kommt dem erklärten oder erkennbaren Willen des eingreifenden Sachwalters erhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1974 - 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.11.2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 4).

    Denn auch in den Fällen, in denen nicht eindeutig bestimmbar ist, ob der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen auf dem Recht der Gefahrenabwehr oder jenem der Strafverfolgung lag, ist für Klagen gegen dieses Eingreifen zumindest auch der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (für ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in diesem Fall: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2012 - 5 E 251/11 -, juris Rn. 16; für Wahlrecht des Klägers: Danne, JuS 2018, 434, 437 m.w.N.).

  • VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19

    Racial Profiling bei der Bundespolizei

    Eine Maßnahme, die nach dem Gesamteindruck darauf gerichtet ist, eine strafbare Handlung zu erforschen oder sonst zu verfolgen, ist der Kontrolle der ordentlichen Gerichte nach §§ 23 ff. EGGVG nicht etwa deshalb entzogen, weil durch die polizeilichen Ermittlungen möglicherweise zugleich auch künftigen Verletzungen der öffentlichen Sicherheit vorgebeugt wurde (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; SächsOVG a. a. O.; Kammerbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 K 1024/21 -, n. v.).
  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete (Strafrecht zu Polizeirecht) ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt, wobei der Sachverhalt einheitlich zu betrachten ist (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; OVG SH, Beschluss vom 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn 4; VG Neustadt/W., Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 301/11.NW -, juris).

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Grund des polizeilichen Einschreitens bzw. dessen Schwerpunkt nach objektiver Betrachtung für den Betroffenen nicht zweifelsfrei einzuordnen ist, dabei zumindest auch ein präventiv-polizeilicher Zweck verfolgt wurde und eine entsprechende Rechtsgrundlage in Betracht kam (vgl. etwa OVG SH, Beschluss vom 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2014 - 5 E 375/14 -, juris).

  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Dabei muss der Sachverhalt grundsätzlich einheitlich betrachtet werden, es sei denn, einzelne Teile des Geschehensablaufs sind objektiv abtrennbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 a. a. O. Rn. 24; zu polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Versammlungsgeschehen: OVG Hamburg, Beschl. v. 7. August 2018 - 4 SO 24/18 -, juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 4).
  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13

    Polizeiliches Anhalten des Aufzugs >>Blockuoy 2013

    Das angerufene Gericht hat sodann gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten den Rechtsstreit zu überprüfen (vgl. hierzu auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2006, Az.: 5 E 585/06; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.11.2013, Az.: 11 OB 263/13).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2014 - 5 K 2483/13

    Verwaltungsrechtsweg beim polizeilichen Anhalten einer Versammlung (Blockupy

    Aufgrund der übergreifenden Klammer des Art. 8 GG stehen solche Folgemaßnahmen, die sich unmittelbar an zugrundeliegende gegen die Versammlung bzw. den Aufzug gerichtete Maßnahmen anschließen, damit in einem derart engen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang, dass eine unterschiedliche Rechtswegzuordnung auf die künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes hinausliefe und deshalb nicht sachgerecht wäre (hierzu auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010, Az 18 K 3033/09, juris; sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2013, Az 11 OB 263/13, juris; OVG Münster, Beschluss vom 11.03.2003, Az 5 E 1086/02, juris).
  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 10 C 22.556

    Rechtsweg bei doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei

  • OVG Sachsen, 08.01.2020 - 3 E 88/19

    Verwaltungsrechtsweg; Identitätsfeststellung; repressive Maßnahme;

  • VG Augsburg, 18.01.2022 - Au 8 K 21.26

    Rechtsweg bei doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei

  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 10 C 15.996

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

  • VG Augsburg, 11.02.2022 - Au 8 K 20.511

    Kostenerhebung, Repressives oder präventives Handeln der Polizei, Schwerpunkt der

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2013 - 5 K 2485/13

    Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht