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   OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18 (https://dejure.org/2018,39121)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2018 - 10 LA 375/18 (https://dejure.org/2018,39121)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2018 - 10 LA 375/18 (https://dejure.org/2018,39121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 EMRK; § 60 Abs. 5 AufenthG
    Abschiebung von im Ausland anerkannten Flüchtlingen in den Staat ihrer Anerkennung hinsichtlich Abschiebungsverbots wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.R.d. sog. Drittstaatenverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung von im Ausland anerkannten Flüchtlingen in den Staat ihrer Anerkennung hinsichtlich Abschiebungsverbots wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.R.d. sog. Drittstaatenverfahren

  • rewis.io
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 5, EMRK Art. 3
    Internationaler Schutz in EU-Staat, Divergenzrüge, Berufungszulassungsantrag, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Prüfungsmaßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK3
    Drittstaatenverfahren; Prüfungsmaßstab

  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 3 ; AufenthG § 60 Abs. 5
    Abschiebung von im Ausland anerkannten Flüchtlingen in den Staat ihrer Anerkennung hinsichtlich Abschiebungsverbots wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.R.d. sog. Drittstaatenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 01.11.2017 - 10 LA 101/17 -, n.v., und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 58; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 LA 1584/17 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.07.2018 - 15 ZB 17.30493 -, juris Rn. 7).

    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass der Zulassungsantragsteller einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz bezeichnet, mit dem die Vorinstanz einem in der übergeordneten Rechtsprechung ebensolchen Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 A 1842/18.A -, juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 12 LA 102/17 -, juris Rn. 23; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 124a Rn. 107; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 59, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.02.2015 - 9 LA 266/13 -, juris, S. 6).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2018 - 2 LA 1584/17

    Begründete Furcht; EuGH; Flüchtling; Flüchtlingsschutz; Prognosemaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 01.11.2017 - 10 LA 101/17 -, n.v., und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 58; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 LA 1584/17 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.07.2018 - 15 ZB 17.30493 -, juris Rn. 7).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (Senatsbeschluss vom 01.11.2017 - 10 LA 101/17 -, n.v.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 LA 1584/17 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 2 B 99.13 -, juris Rn. 6 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (Senatsbeschluss vom 01.11.2017 - 10 LA 101/17 -, n.v.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 LA 1584/17 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 2 B 99.13 -, juris Rn. 6 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 99.13

    Zur materiellen Urteilsrechtskraft; Beschwer durch Prozessurteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (Senatsbeschluss vom 01.11.2017 - 10 LA 101/17 -, n.v.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 LA 1584/17 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 2 B 99.13 -, juris Rn. 6 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 12 LA 102/17

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach allgemeiner Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass der Zulassungsantragsteller einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz bezeichnet, mit dem die Vorinstanz einem in der übergeordneten Rechtsprechung ebensolchen Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 A 1842/18.A -, juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 12 LA 102/17 -, juris Rn. 23; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 124a Rn. 107; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 59, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.02.2015 - 9 LA 266/13 -, juris, S. 6).
  • VGH Hessen, 13.06.2018 - 7 A 150/18
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass der Zulassungsantragsteller einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz bezeichnet, mit dem die Vorinstanz einem in der übergeordneten Rechtsprechung ebensolchen Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 A 1842/18.A -, juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 12 LA 102/17 -, juris Rn. 23; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 124a Rn. 107; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 59, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.02.2015 - 9 LA 266/13 -, juris, S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 1842/18
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass der Zulassungsantragsteller einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz bezeichnet, mit dem die Vorinstanz einem in der übergeordneten Rechtsprechung ebensolchen Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 A 1842/18.A -, juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 12 LA 102/17 -, juris Rn. 23; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 124a Rn. 107; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 59, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.02.2015 - 9 LA 266/13 -, juris, S. 6).
  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 15 ZB 17.30493

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 01.11.2017 - 10 LA 101/17 -, n.v., und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 58; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 LA 1584/17 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.07.2018 - 15 ZB 17.30493 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18

    Entscheidungserhebliche Abweichung hinsichtlich allgemeiner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass der Zulassungsantragsteller einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz bezeichnet, mit dem die Vorinstanz einem in der übergeordneten Rechtsprechung ebensolchen Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2018 - 4 A 1842/18.A -, juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 12 LA 102/17 -, juris Rn. 23; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 124a Rn. 107; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 59, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.02.2015 - 9 LA 266/13 -, juris, S. 6).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
    Die Beklagte trägt zur Begründung dieses Zulassungsgrunds vor, das Verwaltungsgericht sei von dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. August 2018 (- 1 B 25.18 -, juris) aufgestellten Maßstab für die Prüfung einer Verletzung von Art. 3 EMRK, wonach es auf die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ankomme, "offenkundig" abgewichen, "indem es seine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - damit insbesondere ohne sich einen eigenen Eindruck von der individuellen Person des Klägers zu verschaffen - und durch, in einer Vielzahl von Verfahren, gleichlautende Urteilsgründe trifft." Eine "individuelle Betrachtung eines jeden Einzelfalles" ergebe sich aus diesem Vorgehen nicht.
  • VG Münster, 27.08.2020 - 8 K 2237/15
    BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 12; OVG Nds., Beschluss vom 8. November 2018 - 10 LA 375/18 -, juris Rn. 7.
  • VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
    So kön nen die persönlichen Verhältnisse beispielsweise dann maßgeblich sein, wenn der Aus länder vermögend ist und deshalb zur Sicherung seines Lebensunterhalts nicht darauf angewiesen ist, in dem betreffenden Land einen Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu So zialleistungen zu erhalten, oder über besondere berufliche Qualifikationen und Sprach kenntnisse verfügt, die ihm einen unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.11.2018 - 10 LA 375/18 - , Rn. 7, juris).
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